Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger gehabt?

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Aufgrund seiner Ähnlichkeit zum schwarz-weißen Streifenmuster eines Zebras wird ein Fußgängerüberweg umgangssprachlich häufig auch als Zebrastreifen bezeichnet. Um ihre Sicherheit beim Überqueren der Straße zu erhöhen, haben Fußgänger an einem Zebrastreifen stets Vorrang vor Kraftfahrzeugen. Ganz auszuschließen ist ein Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger dennoch nicht. Doch wie kann es dazu kommen und wer muss dafür haften?

FAQ: Unfall am Zebrastreifen mit einem Fußgänger

Haben Fußgänger bei einem Zebrastreifen Vorrang?

Ja, Autofahrer müssen daher anhalten und diese passieren lassen.

Trägt der Autofahrer bei einem Unfall am Zebrastreifen automatisch die alleinige Schuld?

Nein, provoziert ein Fußgänger die Kollision, kann dieser eine Mitschuld tragen.

Müssen Sie bei einem Unfall auf dem Zebrastreifen die Polizei verständigen?

Wurde eine Person im Zuge eines Verkehrsunfalls verletzt, muss die Polizei gerufen werden.

Gründe für einen Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger

Unfall auf dem Zebrastreifen: Fußgänger werden nicht selten schwer verletzt.
Unfall auf dem Zebrastreifen: Fußgänger werden nicht selten schwer verletzt.


Die speziellen Vorschriften, an die sich Kraftfahrer an Fußgängerüberwegen halten müssen, sind in § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Neben der bereits erwähnten Tatsache, dass Fußgänger an einem Zebrastreifen Vorrang haben, zählen außerdem die Folgenden dazu:

  • Bei stockendem Verkehr müssen Sie als Kraftfahrer vor dem Fußgängerüberweg halten, wenn das Risiko besteht, dass Sie ansonsten auf diesem warten müssten und Fußgänger ihn nicht überqueren könnten.
  • Nähern Sie sich als Fahrer einem Zebrastreifen, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit herunterschrauben, um nicht versehentlich einen Fußgänger zu übersehen, der diesen überqueren möchte.
  • Das Überholen an einem Zebrastreifen ist verboten.
Es erklärt sich von selbst, dass Sie das Risiko für einen Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger enorm in die Höhe treiben, wenn Sie diese Regeln einfach ignorieren. Drosseln Sie beispielsweise Ihr Tempo nicht, obwohl ein Fußgänger den Zebrastreifen offensichtlich überqueren möchte, oder überholen sogar ein anderes Fahrzeug an einem Fußgängerüberweg, ist ein Unfall quasi vorprogrammiert. Der Bußgeldkatalog sieht in diesen beiden Fällen übrigens jeweils 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Haftet immer der Autofahrer, wenn es auf dem Zebrastreifen zum Unfall kam?

Können auch Fußgänger schuld daran sein, dass es auf dem Zebrastreifen zum Unfall kam?
Können auch Fußgänger schuld daran sein, dass es auf dem Zebrastreifen zum Unfall kam?

Geschah ein Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger, weil ein Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen hat, steht normalerweise außer Frage, dass er die Schuld daran trägt. In gewissen Situationen kann dem betroffenen Passanten jedoch auch eine Mitschuld vorgeworfen werden.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er genau gesehen hat, dass sich ein Fahrer dem Zebrastreifen nähert, ohne auch nur im Entferntesten abzubremsen. Beharrt ein Passant auf sein Recht, betritt die Straße also dennoch, und es kommt zu einem Unfall auf dem Zebrastreifen, trägt der Fußgänger in der Regel eine Teilschuld daran. Dies bedeutet, dass die Schuld zwischen beiden Parteien aufgeteilt wird – je nachdem, wer zu wie großen Teilen schuld daran ist, dass es gekracht hat.

Die Entscheidung in Bezug auf das Mitverschulden eines Fußgängers bei einem Unfall am Zebrastreifen fällte das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Urteil vom 16. September 2016 (Az.: 10 U 750/13). In diesem Fall wurde dem betroffenen Fußgänger ein Mitverschulden von 25 Prozent auferlegt. Der Autofahrer musste also in diesem Fall noch zu 75 Prozent haften.

Wichtig: Es ist demzufolge ein Irrglaube, dass stets der Kraftfahrer die Schuld daran trägt, dass es zu einem Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger kam. Wer einen Zebrastreifen zu Fuß überqueren möchte und einen Verkehrsunfall provoziert, indem er einfach auf sein Vorrecht pocht, kann genauso zur Verantwortung gezogen werden – wenn auch meist zu einer geringeren Haftungsquote. Sowohl Kraftfahrer als auch Fußgänger sollten also die Augen offen halten und beide im Zweifelsfall abwarten.

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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