Aufgrund seiner Ähnlichkeit zum schwarz-weißen Streifenmuster eines Zebras wird ein Fußgängerüberweg umgangssprachlich häufig auch als Zebrastreifen bezeichnet. Um ihre Sicherheit beim Überqueren der Straße zu erhöhen, haben Fußgänger an einem Zebrastreifen stets Vorrang vor Kraftfahrzeugen. Ganz auszuschließen ist ein Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger dennoch nicht. Doch wie kann es dazu kommen und wer muss dafür haften?
FAQ: Unfall am Zebrastreifen mit einem Fußgänger
Haben Fußgänger bei einem Zebrastreifen Vorrang?
Ja, Autofahrer müssen daher anhalten und diese passieren lassen.
Trägt der Autofahrer bei einem Unfall am Zebrastreifen automatisch die alleinige Schuld?
Nein, provoziert ein Fußgänger die Kollision, kann dieser eine Mitschuld tragen.
Müssen Sie bei einem Unfall auf dem Zebrastreifen die Polizei verständigen?
Wurde eine Person im Zuge eines Verkehrsunfalls verletzt, muss die Polizei gerufen werden.
Gründe für einen Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger
Inhalt
Die speziellen Vorschriften, an die sich Kraftfahrer an Fußgängerüberwegen halten müssen, sind in § 26 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Neben der bereits erwähnten Tatsache, dass Fußgänger an einem Zebrastreifen Vorrang haben, zählen außerdem die Folgenden dazu:
- Bei stockendem Verkehr müssen Sie als Kraftfahrer vor dem Fußgängerüberweg halten, wenn das Risiko besteht, dass Sie ansonsten auf diesem warten müssten und Fußgänger ihn nicht überqueren könnten.
- Nähern Sie sich als Fahrer einem Zebrastreifen, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit herunterschrauben, um nicht versehentlich einen Fußgänger zu übersehen, der diesen überqueren möchte.
- Das Überholen an einem Zebrastreifen ist verboten.
Haftet immer der Autofahrer, wenn es auf dem Zebrastreifen zum Unfall kam?
Geschah ein Unfall auf dem Zebrastreifen mit einem Fußgänger, weil ein Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen hat, steht normalerweise außer Frage, dass er die Schuld daran trägt. In gewissen Situationen kann dem betroffenen Passanten jedoch auch eine Mitschuld vorgeworfen werden.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn er genau gesehen hat, dass sich ein Fahrer dem Zebrastreifen nähert, ohne auch nur im Entferntesten abzubremsen. Beharrt ein Passant auf sein Recht, betritt die Straße also dennoch, und es kommt zu einem Unfall auf dem Zebrastreifen, trägt der Fußgänger in der Regel eine Teilschuld daran. Dies bedeutet, dass die Schuld zwischen beiden Parteien aufgeteilt wird – je nachdem, wer zu wie großen Teilen schuld daran ist, dass es gekracht hat.
Die Entscheidung in Bezug auf das Mitverschulden eines Fußgängers bei einem Unfall am Zebrastreifen fällte das Oberlandesgericht (OLG) München in seinem Urteil vom 16. September 2016 (Az.: 10 U 750/13). In diesem Fall wurde dem betroffenen Fußgänger ein Mitverschulden von 25 Prozent auferlegt. Der Autofahrer musste also in diesem Fall noch zu 75 Prozent haften.