Die Verkehrssicherheit nimmt in Deutschland einen hohen Stellenwert ein. Dazu tragen allerdings nicht nur Kraftfahrer ihren Teil bei, sondern auch die jeweiligen Fahrzeuge. Um zu gewährleisten, dass diese keine Mängel aufweisen, welche die Sicherheit im Verkehr gefährden könnten, müssen sie regelmäßig zur sogenannten Hauptuntersuchung (HU) bzw. umgangssprachlich zum „TÜV“. Doch was, wenn Sie Ihren TÜV-Bericht verloren haben?
FAQ: TÜV-Bericht verloren
Droht ein Bußgeld, wenn der TÜV-Bericht verloren ging?
Nein, in der Regel ist kein Bußgeld zu befürchten, wenn der Bericht verloren ging oder nicht mehr lesbar ist.
Kann eine Zweitschrift angefordert werden?
Ja, diese wird von der Prüforganisation ausgestellt, welche die Hauptuntersuchung durchgeführt hat.
Muss eine erneute Hauptuntersuchung durchgeführt werden?
Nein, dies ist für die Anfertigung der Zweitschrift nicht notwendig. Die Daten zu ersten Untersuchung sollten bei der zuständigen Prüfstelle vorhanden sein.
TÜV-Bescheinigung verloren: Fordern Sie eine Zweitschrift an
Inhalt
Nicht selten fragen sich verzweifelte Kraftfahrer, die ihren TÜV-Bericht verloren haben, was sie nun tun können. Die Lösung in einem solchen Fall ist relativ einfach: Wenden Sie sich an die Prüforganisation, welche die Hauptuntersuchung durchgeführt hat, und fordern Sie eine sogenannte Zweitschrift an. Die gleiche Vorgehensweise empfiehlt sich, wenn Sie die HU-Bescheinigung zwar nicht verloren haben, diese allerdings nicht mehr zu gebrauchen ist.
Eine Zweitschrift ist quasi eine Kopie der TÜV-Unterlagen, die Sie verloren haben. Nachdem Sie sowohl Ihren Personalausweis bzw. Reisepass als auch die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) im Original vorgelegt haben, erhalten Sie in der Regel einen erneuten Ausdruck des HU-Berichts. Dieser ist normalerweise mit einem Vermerk versehen, dass es sich dabei um eine Zweitschrift handelt.
Wer kann eine Zweitschrift anfordern, wenn der HU-Bericht verloren ging?
Sollte das TÜV-Gutachten verloren gegangen sein, steht es nicht jeder beliebigen Person zu, eine Zweitschrift anzufordern. Grundsätzlich muss es sich dabei um eine Person handeln, welche die Berechtigung dazu hat.
Ging der TÜV-Bericht verloren, trifft dies in der Regel auf folgende Personen zu:
- den aktuellen Halter des Fahrzeugs,
- den Fahrzeughalter, auf den das entsprechende Kfz zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung zugelassen war,
- Behörden wie z. B. die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Straßenverkehrsamt sowie
- Händler, die das entsprechende Fahrzeug zu ihrem Bestand zählen.