Um den Halter eines Fahrzeugs bei möglichen Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht ermitteln zu können, benötigt jedes Kfz ein entsprechendes Kennzeichen. Dieses musste in der Vergangenheit jedes Mal geändert werden, wenn der Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk umzog. Seit dem 1. Januar 2015 gilt jedoch, dass Halter ihr Kennzeichen behalten dürfen und bei einem Umzug nicht ändern müssen. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie im Ratgeber.
FAQ: Kennzeichen bei einem Umzug behalten
Darf ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?
Seit dem 1. Januar 2015 müssen Fahrzeughalter ihr Kennzeichen bei einem Umzug nicht mehr ändern, sondern dürfen es behalten. Wer neue Nummernschilder haben möchte, kann sich allerdings auch dafür entscheiden.
Muss ich auch dann zur Zulassungsstelle, wenn ich mein Kennzeichen behalten möchte?
Ja, denn auch wenn Sie Ihr altes Kennzeichen behalten, müssen die Daten im Fahrzeugregister bei einem Umzug aktualisiert werden. Unabhängig davon, ob Sie Ihr Nummernschild behalten oder ändern: Die Zulassungsstelle müssen Sie in jedem Fall aufsuchen.
Welche Unterlagen muss ich zur Zulassungsstelle mitbringen, wenn ich mein Kennzeichen nach einem Umzug behalten möchte?
Möchten Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug behalten, müssen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), den Nachweis über die Hauptuntersuchung, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Video: Wann müssen Sie das Kennzeichen umschreiben?
Die gesetzliche Regelung zur Kennzeichenmitnahme bei einem Umzug
Inhalt
Die Vorschriften rund um Autokennzeichen sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert. Die Option, das vorherige Kfz-Kennzeichen zu behalten und bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk nicht ändern zu müssen, findet – wie bereits erwähnt – seit dem 1. Januar 2015 Anwendung und ist in § 13 Absatz 3 FZV festgehalten. Dort heißt es:
Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich
- bei der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens, einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und die Berichtigung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen oder
- der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.“
Dementsprechend ergeben sich für Kraftfahrer zwei Möglichkeiten: Entweder Sie beantragen ein neues Nummernschild für Ihr Fahrzeug oder sie können Ihr altes Kennzeichen behalten. Bei einem Umzug steht es Ihnen frei, für welche Variante Sie sich entscheiden. Bedenken Sie jedoch: Auch wenn Sie bei einem Umzug Ihr Kennzeichen behalten dürfen, heißt das nicht, dass Ihnen der Besuch bei der zuständigen Zulassungsstelle erspart bleibt.
Schließlich müssen die Daten im Fahrzeugregister aktualisiert werden, damit es der zuständigen Bußgeldstelle möglich ist, Ihnen nach einer möglichen Verkehrsordnungswidrigkeit den damit zusammenhängenden Bußgeldbescheid zuzusenden.
Verfügt die jeweilige Zulassungsstelle nicht über Ihre aktuelle Adresse, weil Sie Ihr Auto nicht umgemeldet haben, gestaltet sich dieser Schritt logischerweise etwas schwierig.
Kfz-Kennzeichen bei einem Umzug behalten: Benötigte Unterlagen
Möchten Sie nach einem Umzug Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, müssen Sie die folgenden Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Wie Ihnen vielleicht aufgefallen sein mag, geht klar und deutlich aus § 13 Absatz 3 FZV hervor, dass Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief nur dann vorlegen müssen, wenn Sie Ihr Kennzeichen nicht behalten, sondern bei einem Umzug ändern möchten. Ansonsten reicht der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I aus, damit Ihre Adressdaten darin aktualisiert werden können, nachdem Sie der Zulassungsstelle mitgeteilt haben, dass Sie Ihr vorheriges Kennzeichen nach dem Umzug behalten möchten.