Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, benötigt ein Kennzeichen. Die Zuteilung eines solchen soll eine Identifizierung des Halters ermöglichen. Sollte sich dieser beispielsweise einen Verkehrsverstoß leisten, kann er durch das Nummernschild ermittelt und die Regelmissachtung entsprechend geahndet werden. Wann Kraftfahrer das Kennzeichen Ihres Kfz ändern können oder sogar müssen, lesen Sie im Ratgeber.
FAQ: Kennzeichen ändern
Wann kann ich mein Kennzeichen ändern?
Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen oder sind unzufrieden mit der Kombination auf Ihrem Kennzeichen, können Sie es ändern, wenn Sie möchten. Verpflichtend ist eine Kennzeichenänderung in der Regel nur bei einem Halterwechsel.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Kennzeichenänderung?
Sie brauchen einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), einen aktuellen TÜV-Bericht, Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und Ihre alten Nummernschilder, damit diese entwertet werden können, um eine Nummernschildänderung vorzunehmen.
Was kostet eine Änderung des Kennzeichens?
Das Ummelden eines Fahrzeugs kostet normalerweise zwischen 20 und 30 Euro. Ungefähr den gleichen Betrag sollten Sie für neue Kennzeichen einplanen.
Video: Wann müssen Sie das Kennzeichen umschreiben?
Die häufigsten Gründe für eine Kennzeichenänderung
Inhalt
Im Folgenden haben wir Ihnen eine Liste von Situationen zusammengestellt, in denen sich einige Fahrer fragen, ob sie ihr Kennzeichen ändern können oder ob sogar eine Pflicht dazu besteht:
- Sie sind mit Ihrem alten Kennzeichen nicht mehr zufrieden: Es ist keine Seltenheit, dass sich so mancher Autofahrer stark mit dem Nummernschild seines Fahrzeugs identifiziert. Die einen lassen beispielsweise ihr Geburtsdatum in die Kombination aus Zahlen und Buchstaben einfließen, bei anderen handelt es sich wiederum um den Jahrestag einer Beziehung oder ähnliches. Geht Letztere allerdings in die Brüche, ist es nur allzu verständlich, dass Sie Ihr Kfz-Kennzeichen ändern möchten. In diesem Fall bietet sich ein Wunschkennzeichen an, das Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen können.
- Der Halter des Fahrzeugs hat sich geändert: Haben Sie ein gebrauchtes Fahrzeug erworben, das vorher auf einen anderen Halter zugelassen war, sind Sie dazu verpflichtet, das Kennzeichen ändern zu lassen. Diese Vorschrift ist in § 13 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert. Schließlich müssen die Daten im Fahrzeugregister stets auf dem neuesten Stand sein, um bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht auch den tatsächlichen Halter ermitteln zu können.
- Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen: Hat sich aufgrund eines Umzugs der Zulassungsbezirk verändert, haben Sie als Fahrzeughalter ebenfalls die Pflicht, Ihr Kfz umzumelden. Dies dient einerseits der Aktualisierung der Daten im Fahrzeugregister, andererseits ändert sich durch einen Umzug möglicherweise auch die zu zahlende Versicherungsprämie, da diese abhängig vom Wohnort ist. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie auch Ihr Kennzeichen ändern müssen.
Seit dem 1. Januar 2015 haben Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Sie Ihr Nummernschild bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten oder ändern möchten. Beschließen Sie, keinen Wechsel vorzunehmen, entbindet Sie dies allerdings nicht von der Pflicht, Ihr Fahrzeug umzumelden! Schließlich kann die zuständige Behörde Ihnen nach einer möglichen Zuwiderhandlung im Verkehr keinen Bußgeldbescheid zukommen lassen, wenn Ihre aktuelle Adresse der jeweiligen Zulassungsstelle nicht vorliegt.
Kennzeichen ummelden – im Video erklärt
Was brauchen Sie, um Ihr Autokennzeichen zu ändern?
Möchten Sie Ihr Kennzeichen ändern, müssen Sie dies bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle tun. Welche das genau ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. Die folgenden Unterlagen sollten Sie im Original mitbringen:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- einen aktuellen TÜV-Bericht,
- Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer),
- die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und
- Ihre alten Nummernschilder, damit diese entwertet werden können.
Übrigens: Möchten Sie nach einem Umzug Ihr Kennzeichen nicht ändern, sondern behalten, ist es gemäß § 13 Absatz 3 FZV nicht notwendig, die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief bei der zuständigen Zulassungsstelle vorzulegen. Geht es lediglich darum, Ihr Kfz umzumelden, und nicht darum, Ihr Autokennzeichen zu ändern, fallen die Kosten außerdem geringer aus, da logischerweise keine neuen Nummernschilder benötigt werden.
Nummernschild ändern lassen: Welche Kosten fallen an?
Da die Kosten für eine Kennzeichenänderung von Bundesland zu Bundesland variieren können und sich zudem nach dem jeweiligen Aufwand richten, kann nicht genau gesagt werden, wie viel es kosten kann, ein Kennzeichen zu ändern.
Je nach Zulassungsbezirk müssen Sie normalerweise für die Ummeldung eines Fahrzeugs zwischen 20 und 30 Euro einkalkulieren. Die gleiche Preisspanne gilt in der Regel für die neuen Nummernschilder.