Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach dem BKrFQG

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Unsere Gesellschaft befindet sich in einem rasanten Wandel. Damit ändern sich auch die beruflichen Anforderungen ständig, z. B. in der Logistik und im Personen- und Güterverkehr. So wundert es nicht, dass LKW-Fahrer alle fünf Jahre die Schulbank drücken und sich weiterbilden müssen. Was es mit der Berufskraftfahrer-Weiterbildung auf sich hat, erfahren Sie hier.

Bußgeldtabelle für Verstöße gegen das BKrFQG

TatbestandSanktion
für Fahrer
Sanktion für Unternehmer
Kein Nachweis zur
Grundqualifikation
bzw. der
Weiterbildung
nach dem BKrFQG
… fahrlässig250 €1.000 €
… vorsätzlich500 €1.000 €
… Nachweis vorhanden,
aber nicht mitgeführt
30 €1.000 €

FAQ: Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Wer muss die Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren?

Die Weiterbildungspflicht trifft alle Berufskraftfahrer, die gewerbsmäßig am Güter- und Personenverkehr teilnehmen, also grob gesagt, Bus- und Lkw-Fahrer mit einer Führerscheinklasse der Gruppe C oder D.

Welche Ausnahmen gibt es von der Pflicht?

Besonders wichtig ist hier die Handwerker-Regelung, wonach Fahrer, die nur Material und Ausrüstung transportieren, diese Weiterbildungen nicht brauchen – vorausgesetzt, dies ist nicht ihre Hauptbeschäftigung und das Fahrzeug wiegt beladen nicht mehr als 3,5 Tonnen.

Wie oft müssen Berufskraftfahrer an dieser Weiterbildung teilnehmen?

Die Weiterbildung gilt nur für fünf Jahre und muss anschließend wiederholt werden.

Für Berufskraftfahrer ist Weiterbildung alle fünf Jahre Pflicht

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz schreibt eine Weiterbildung für alle gewerblichen Bus- und LKW-Fahrer vor.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz schreibt eine Weiterbildung für alle gewerblichen Bus- und LKW-Fahrer vor.


Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzte der Gesetzgeber die Richtlinie 2003/59/EG in deutsches Recht um. Das Gesetz mit dem komplizierten Namen soll die Verkehrssicherheit erhöhen und eine wirtschaftliche Fahrweise fördern. Es ist am 01.10.2006 in Kraft getreten.

Danach müssen alle am Güter- und Personenverkehr teilnehmenden Fahrer regelmäßig alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung von 35 Stunden absolvieren, wenn sie …

  • gewerblich unterwegs sind und
  • Fahrzeuge der Führerscheinklasse C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE führen.

Bestimmte Kraftfahrer, die gewerblich unterwegs sind, sind zusätzlich verpflichtet, eine Grundqualifikation zu absolvieren. Das betrifft Fahrer, …

  • die einen C-Klassen-Führerschein ab dem 10.09.2009 bzw.
  • einen D-Klassen-Führerschein ab dem 10.09.2008 erwerben.

Der Nachweis der Grundqualifikation und der Berufskraftfahrer-Weiterbildung erfolgt über den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Kartenführerschein. Die zuständige Behörde vermerkt diese Kennziffer auf dem Führerschein, wenn der Kraftfahrer mithilfe einer Bescheinigung belegen kann, dass er die erforderliche LKW-Weiterbildung abgeschlossen und ggf. die Prüfung zur Grundqualifikation bestanden hat.

Die Eintragung ist übrigens auf jeweils fünf Jahre befristet. Die Schlüsselzahl 95 wird ohne Weiterbildung nicht aktualisiert. Sie müssen hierfür erst erneut den Abschluss der Seminare nachweisen.

Es ist davon abzuraten, ohne entsprechende Schlüsselzahl Fahrzeuge der C- und D-Führerscheinklassen gewerblich zu fahren, weil anderenfalls Sanktionen drohen. Hierfür gilt übrigens nicht der LKW-Bußgeldkatalog, sondern der „Buß- und Verwarnungsgeldkatalog für Zuwiderhandlungen gegen das BKrFQG„.

Ablauf und Inhalt der Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Die LKW- bzw. Bkf-Weiterbildung umfasst verschiedene Module.
Die LKW- bzw. Bkf-Weiterbildung umfasst verschiedene Module.

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung dauert 35 Stunden à 60 Minuten, wobei ein Einzelblock mindestens sieben Stunden umfasst. Für jeden Block bzw. jedes Modul erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung beinhaltet fünf Module mit verschiedenen Lehrinhalten.

Das BKrFQG schreibt in seiner Anlage 1 genau vor, welche Kenntnisbereiche die Ausbilder vermitteln sollen. Diese „Liste der Kenntnisbereiche“ ist in drei Themenkomplexe gesplittet und nach Fahrerlaubnisklassen geordnet. Die Kenntnisbereiche lauten:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage von Sicherheitsregeln, z. B. Ladungssicherung
  • Anwendung der Vorschriften, z. B. sozialrechtliche Regelungen und Vorschriften für den Güterverkehr
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik, z. B. wirtschaftliches Fahren

Fahrer, die z. B. für ein Logistikunternehmen arbeiten, absolvieren bei ihrer Berufskraftfahrer-Weiterbildung folgende Module:

  1. wirtschaftliches Fahren
  2. gesetzliche Regelungen für den Güterverkehr
  3. Fahrsicherheit, Sicherheitstechnik, Gefahrenlehre
  4. Image des Fahrers
  5. Ladungssicherung
Übrigens: Neben der BKrFQG-Qualifikation haben Berufskraftfahrer noch andere (freiwillige) Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie können sich z. B. spezialisieren, je nachdem welches Fahrzeug Sie fahren möchten, z. B. Busse, Auslieferungsfahrzeuge, Zugmaschinen oder Sonderfahrzeuge. Des Weiteren gibt es Weiterbildungen zum staatlich geprüften Techniker oder zum geprüften Fachwirt. Auch der Meister im Kraftverkehr ist eine Option.

Was kostet die BKrFQG-Qualifikation und wer bezahlt sie?

Berufskraftfahrer-Weiterbildung: Die einzelnen Module kosten zwischen 80 und 105 Euro.
Berufskraftfahrer-Weiterbildung: Die einzelnen Module kosten zwischen 80 und 105 Euro.

Jeder Fahrer muss seine Berufskraftfahrer-Weiterbildung grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen, sofern sein Arbeitgeber sich nicht freiwillig an den Kosten beteiligt. Dabei ist es nicht unüblich, dass die Betriebe ihren Mitarbeitern die Weiterbildung finanzieren.

Es können folgende Ausgaben auf Sie zukommen:

Für die Grundqualifikation fallen lediglich Prüfungsgebühren an, die je nach zuständiger IHK unterschiedlich hoch sein können. Wer eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb nachweisen kann, benötigt übrigens keine weitere (Grund-)Qualifikation.

Die LKW-Weiterbildung ist in Module gesplittet. Die Kosten für die einzelnen Module sind unterschiedlich hoch, liegen aber in der Regel zwischen 80 und 105 Euro. Wer alle fünf Bausteine am Stück absolvieren will, kann dies in einem Wochenseminar tun und zahlt dann für die gesamte Berufskraftfahrer-Weiterbildung ca. 350 bis 600 Euro.

Beachten Sie, dass auch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 bezahlt werden muss. Die Gebühren hierfür liegen aktuell bei etwa 28,60 Euro zuzüglich der Kosten für die Ausstellung eines neuen Führerscheins und ggf. dessen Verlängerung.

Berufskraftfahrer-Weiterbildung: Gibt es Ausnahmen?

§ 1 Abs. 2 BKrFQG legt Ausnahmen fest, in denen das Gesetz nicht gilt und damit keine Weiterbildungspflicht besteht. Dies gilt z. B. für

  • Kraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet
  • Kfz der Bundeswehr, der Polizei und vom Zoll
  • Leerfahrten und die Beförderung von Personen auf nicht öffentlichen Straßen
  • Fahrer, die zwar Material oder Ausrüstung transportieren, deren Hauptbeschäftigung aber eine andere ist als das Fahren eines Fahrzeugs mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (sogenannte „Handwerker-Regelung“)

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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