Unfall ohne Führerschein: Wer haftet für den Schaden?

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Es bedarf wahrscheinlich keiner Erklärung, warum es grundsätzlich eine schlechte Idee ist, sich hinters Steuer zu setzen, ohne überhaupt eine Fahrerlaubnis zu besitzen und die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu kennen. Wenn Sie dann noch einen Unfall bauen ohne je einen Führerschein gemacht zu haben, sieht es schlecht aus. Wir klären, was bei einem Unfall ohne Führerschein für eine Strafe droht.

FAQ: Ohne Führerschein einen Unfall verursacht

Was gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Den Führerschein nicht dabei zu haben, ist halb so wild. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis hingegen stellt eine Straftat dar. Fahren Sie etwa Auto, obwohl Sie gerade ein Fahrverbot ableisten oder Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, erfüllen Sie diesen Straftatbestand.

Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert?

Dafür droht eine Geldstrafe, die von einem Gericht verhängt wird, oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis einen Unfall verursacht – Welche Folgen?

Sie werden für das Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Verantwortung gezogen und müssen alle Unfallschäden inklusive der Kosten für etwaige Krankenhausaufenthalte von Geschädigten selbst tragen. Der Versicherungsschutz entfällt hier meist.

Ein Unfall ohne Führerschein gilt als Straftat. Und das Fahren selbst?

Unfall ohne Führerschein - und nun?
Unfall ohne Führerschein – und nun?

Generell muss unterschieden werden zwischen Fahren ohne Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Führerschein bezeugt, dass Sie eine Fahrerlaubnis besitzen. Die Fahrerlaubnis, also die Ermächtigung zum Führen von Kfz, erlangen Sie, indem Sie eine Fahrschule besuchen, die Prüfungen erfolgreich absolvieren und im Anschluss den Führerschein bekommen.

Bauen Sie einen Unfall, ohne Ihren Führerschein dabei zu haben, ist das nicht so ein schwerwiegender Verstoß, wie einen Unfall zu bauen, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen.

Bei einem Unfall ohne Führerschein ist es mit einem Bußgeld nicht getan.
Bei einem Unfall ohne Führerschein ist es mit einem Bußgeld nicht getan.

Die Fahrerlaubnis können Sie grundsätzlich auch verlieren bzw. kann diese Ihnen durch ein Gericht oder die Führerscheinbehörde entzogen werden. Das geschieht zum Beispiel, wenn Sie acht Punkte in Flensburg erreicht haben oder eine Verkehrsstraftat begehen, etwa Fahren unter Einfluss von Drogen mit Gefährdung des übrigen Verkehrs. Oft wird dann eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) erlangt, damit Sie die Fahrerlaubnis wieder beantragen dürfen.

Hier soll es um den Fall gehen, wenn Sie ohne einen Führerschein einen Unfall gebaut und nie eine Fahrerlaubnis erlangt haben.

Bereits das Fahren ohne Fahrerlaubnis erfüllt laut Verkehrsrecht einen Straftatbestand. Dieser wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr geahndet. Sie erfüllen dieses Vergehen nicht nur, indem Sie ein Kfz führen, ohne je einen Führerschein gemacht zu haben, sondern auch, wenn Sie fahren, obwohl Sie aktuell ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist ableisten müssen.

Fahren ohne Führerschein: Bei einem Unfall drohen weitere Strafen

Unfall ohne Führerschein: Die Strafe ist hart.
Unfall ohne Führerschein: Die Strafe ist hart.

Wie sieht es nun aus, wenn Sie Auto fahren ohne Führerschein und einen Unfall verursacht haben? In diesem Fall addieren sich die Strafen: Sie werden für den zuvor genannten Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Rechenschaft gezogen und müssen zudem für die Unfallschäden aufkommen.

Das bedeutet: Bei einem Unfall ohne Fahrerlaubnis sind Sie als Fahrer dazu verpflichtet, die Schäden zum Beispiel an einem anderen Fahrzeug zu bezahlen! Dazu kommen Kosten für eventuell nötige Behandlungen im Krankenhaus oder bei einem Arzt.

Damit beantwortet sich die Frage, ob bei einem Unfall ohne Führerschein die Versicherung zahlt, fast von selbst. Wenn der Unfallhergang zeigt, dass Sie den Unfall verursacht haben, und derzeit keinen Führerschein besitzen, kann der Versicherungsschutz aufgehoben werden. Bis zu 5000 Euro kann der Versicherer dann von Ihnen zurück verlangen (die Versicherung zahlt den Schaden zunächst oft selbst). Das ist allerdings keine Obergrenze. Wenn Sie unter Einfluss von Drogen oder Alkohol fahren und einen Unfall provozieren ohne Führerschein, verletzen Sie die Vertragsbedingungen der Versicherung in der Regel um ein Vielfaches, wodurch sich der Betrag erhöhen kann.

Fahrerflucht ohne Führerschein – Ein weiterer Straftatbestand

Wenn Sie Auto fahren ohne einen Führerschein und einen Unfall bauen, sind Sie bereits in einer misslichen Lage. Nicht nur in diesem Fall sollten Sie tunlichst und nicht nur aus moralischen Gründen von Fahrerflucht absehen. Das Strafmaß erweitert sich durch diesen Straftatbestand abermals.

Bei einem Unfall ohne Führerschein mit Fahrerflucht machen Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig (Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu einem Jahr), müssen für die Schäden des Unfallgegners aufkommen (bis 5000 Euro, bei Trunkenheit etc. kann es mehr sein) und sich bei Gericht für die Fahrerflucht verantworten (Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren). Spätestens in diesem Fall sollten Sie dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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