Ist Parkraumbewirtschaftung so schlimm?

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Parkraumbewirtschaftung ist erst einmal ein sperriger Begriff. Die meisten Straßenverkehrsteilnehmer assoziieren damit wahrscheinlich etwas Negatives. So geht die Regelung der Parkplätze doch oft mit Gebühren einher. Wir klären über die verschiedenen Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung auf.

FAQ: Parkraumbewirtschaftung

Wie sieht Parkraumbewirtschaftung aus?

Es können z. B. durch Parkscheinautomaten Gebühren erhoben werden. Mancherorts ist das bezahlen via App möglich. Wie das Handy-Parken funktioniert erfahren Sie hier.

Darf ich ohne Parkschein in der Parkraumbewirtschaftungszone halten?

Ja, zum ein- oder aussteigen sowie zum be- oder entladen dürfen Sie dort halten.

Was ist die blaue Parkraumbewirtschaftungszone?

Mancherorts (z. B. in der Münchner Altstadt) werden die zahlreichen Schilder durch blaue Fahrbahnmarkierungen ersetzt, diese kennzeichnen die Parkzone.

Was bedeutet Parkraumbewirtschaftung?

Die Parkraumbewirtschaftung regelt das Parken.
Die Parkraumbewirtschaftung regelt das Parken.

Der Duden definiert Parkraumbewirtschaftung als das „Bewirtschaften von Parkraum“. So weit so gut. Was bedeutet nun bewirtschaften? Bewirtschaften meint so viel wie „leiten, betreiben oder versorgen“. Das heißt also, dass Parkraumbewirtschaftung nicht nur für das Erheben von Parkgebühren steht, sondern ganz allgemein für die Regelung der zur Verfügung stehenden Parkplätze. So gehört auch kostenloses Parken zur Parkraumbewirtschaftung, wenn dies durch Schilder gekennzeichnet ist, auch wenn Autofahrer diesen Glücksfall vor allem in Parkraumzonen wie Berlin eher selten vorfinden.

Zudem kann die Parkraumbewirtschaftung durch ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot und Sonderparkplätze, wie etwa Behindertenparkplätze oder Taxistände geregelt werden.

Arten der Parkraumbewirtschaftung

Bei einer Parkraumbewirtschaftungszone werden die Parkgebühren meist mittels Parkscheinautomat erhoben. Dann müssen Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug abgestellt haben, zum nächstgelegenen Automaten laufen und ein Parkticket ziehen. Dieses müssen Sie gut sichtbar in Ihrem Kfz auslegen, am besten auf der Armatur hinter der Windschutzscheibe.

In dieser Parkzone dürfen Sie außerhalb der genannten Zeiten kostenlos parken. Innerhalb der Zeiten ist ein Parkschein zu ziehen.
In dieser Parkzone dürfen Sie außerhalb der genannten Zeiten kostenlos parken. Innerhalb ist ein Parkschein nötig.

Durch eine Parkscheibe kann Parkraumbewirtschaftung auch bestimmt werden. Auch hier ist auf gute Sichtbarkeit zu achten. In solchen Zonen ist das Parken nur für einen bestimmten Zeitraum gestattet. Diese Art der Parkraumbewirtschaftung findet zum Beispiel auf Parkplätzen von Supermärkten Anwendung etwa, wenn Sie für Ihren Einkauf 2 Stunden lang auf dem vorgesehenen Stellplatz parken dürfen.

Parkraumbewirtschaftung kann auch eingeschränkt geregelt werden. So finden Teilnehmer des Straßenverkehrs auch Schilder vor, die das Parken etwa mittels Parkschein gestatten, es aber beispielsweise zu einer bestimmten Uhrzeit kostenlos anbieten.

Parkuhren, die an jedem einzelnen Parkplatz stehen und die verbliebene Parkzeit anzeigen, sind heute nur noch selten anzutreffen. Sie wurden mit der Umstellung von der D-Mark auf den Euro abgeschafft.

Ohne Parkscheibe oder Ticket dürfen Sie übrigens zum Ein- und Aussteigen in der Parkraumbewirtschaftungszone halten sowie zum kurzen Be- und Entladen.

Die Kurzparkzone oder auch „Brötchentaste“ erlaubt das kurzzeitige Parken in einer Parkraumbewirtschaftungszone ohne einen Parkschein oder eine Parkuhr. Allerdings können die Parkgebühren dadurch allgemein angehoben werden, weil der Gemeinde durch die Kurzparkzone Einnahmen verloren gehen.

In Berlin ist Parkraumbewirtschaftung durch Handy-Parken zahlbar

In Zeiten von (wenn auch nicht flächendeckendem) Internet und Smartphones ist es in einigen Städten außerdem möglich, einen Parkschein über das Handy zu ziehen („Handy-Parken“). Diese Art der Zahlung für die Parkraumbewirtschaftung ist in Berlin beispielsweise für viele Apps verfügbar. Dafür müssen Sie das Smartphone nicht etwa im Auto liegen lassen, um dem Kontrolleur der Parkraumbewirtschaftung anzuzeigen, dass Sie gezahlt haben. Das funktioniert so:

  • Sie laden sich zuvor eine Park-App herunter
  • Sie suchen einen Parkplatz (manche Apps bieten gar eine Hilfe bei der Parkplatzsuche an)
  • Die meisten Apps zeigen Ihnen die dort geltenden Vorschriften und Preise an (so sparen Sie sich das Deuten bzw. Suchen der Schilder)
  • Sie bezahlen in der App den digitalen Parkschein
  • (Um auf Nummer Sicher zu gehen, können Sie eine Vignette auslegen, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet. So erkennen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt, dass Sie über die jeweilige Applikation die Parkgebühren entrichtet haben.)
  • Wenn Sie weiterfahren wollen, beenden Sie die Parkzeit. Dadurch zahlen Sie auch wirklich nur für die Zeit, in der Ihr Gefährt auf dem Platz stand und nicht darüber hinaus. Bei einem normalen Parkticket buchen viele Autofahrer lieber etwas mehr Zeit und zahlen dementsprechend zu viel.

Die blaue Parkzone

Die blaue Parkzone gibt es beispielsweise in München.
Die blaue Parkzone gibt es beispielsweise in München.

Vielleicht denken Sie jetzt, dass eine Zone nicht blau sein kann, sondern wenn überhaupt, das Schild, das das Parken gestattet. Nein, es gibt tatsächlich blaue Fahrbahnmarkierungen, die das Parken in dieser Parkraumbewirtschaftung erlauben. In München beispielsweise ist die blaue Farbe innerhalb des Altstadtrings allgegenwärtig. Sie soll die Vielzahl an Schildern ersetzen, die sich sonst in einer Parkzone befinden.

Schilder finden Sie lediglich, wenn Sie so eine blaue Parkzone befahren. Diese können natürlich trotzdem vorschreiben, einen Parkschein ziehen zu müssen sowie regeln, dass das Parken nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist. So gibt es neben Blau etwa Orange, das Ladezonen kennzeichnet. Diese Flächen dürfen von Anwohnern aber werktags von 19 Uhr bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen als Parkplätze genutzt werden.

Wo gibt es Parkraumbewirtschaftungszonen?

Überall da, wo es weniger Parkplätze als eigentlich benötigt, gibt, wird meist eine Parkraumbewirtschaftung eingerichtet. So soll unter anderem verhindert werden, dass viele Pkw-Fahrer Ihr Fahrzeug ordnungswidrig parken. Demnach finden Sie solche Zonenen meist in der Stadt.

Behindertenparkplätze gehören auch zur Parkraumbewirtschaftung.
Behindertenparkplätze gehören auch zur Parkraumbewirtschaftung.

Weil es auf dem Land keine Parkplatzknappheit gibt, ist eine Parkraumbewirtschaftung nicht notwendig. Niemand würde sich auf einen Platz stellen, bei dem ein Ticket nötig ist, wenn gleich daneben alles frei und kostenlos ist.

Wenn eine Parkraumbewirtschaftung angelegt werden soll, wird zunächst der Parkplatzdruck überprüft. Wenn die Belegung der vorhandenen Parkplätze dauerhaft bei 90 Prozent liegt, oder vor allem Leute dort parken, die in diesen Bereichen arbeiten, ist das Einrichten einer Parkraumbewirtschaftungszone berechtigt. So sollen vor allem Anwohner entlastet werden, da diese dann einen Anwohnerparkausweis erhalten und entsprechend schneller einen Platz für ihr Kfz finden.

Die Nutzer der Parkzonen in beispielsweise Aachen kennen das Problem in den Großstädten: Es gibt zu wenige Parkplätze und die vorhandenen Stellflächen sind oft teuer. Durch die Parkraumbewirtschaftung werden eben auch Gebühren auf Plätze erhoben, die zuvor kostenfrei waren.

Nutzen der Parkraumbewirtschaftung

Autofahrer wissen: Der Parkraum in Berlin ist sehr begrenzt.
Autofahrer wissen: Der Parkraum in Berlin ist sehr begrenzt.

Vor allem in Innenstädten ist der Bedarf an Parkplätzen sehr hoch und wird nicht selten nur ungenügend abgedeckt. Die Folge: Parksuchverkehr. Das heißt, dass Sie in der Nähe Ihres Wohnsitzes mit Ihrem Auto herumfahren, um einen Parkplatz zu finden. Das kann manchmal sehr lange dauern und kostet daher Zeit und Nerven. Zusätzlich werden durch das lange Suchen unnötige Abgase ausgestoßen, die sich vermeiden ließen.

Und das ist noch nicht alles: Jeder der an einer gepflasterten Straße wohnt, weiß wie laut Autos sein können, die gern einmal über eine solche Strecke rasen. Die Parkraumbewirtschaftungszone soll unter anderem dieses lange Suchen verhindern und ausgleichen, etwa indem Bewohnerparkzonen eingerichtet werden.

Im Gegensatz dazu soll Parkraumbewirtschaftung, vor allem solche, bei der Gebühren erhoben werden, Autofahren gänzlich unattraktiv machen. Nicht zuletzt die erhöhten Stickoxidwerte in großen Innenstädten bestärken die Notwendigkeit, den Verkehr etwa in Berlin durch Parkzonen und entsprechende monetäre Beiträge zu reduzieren.

Aber auch der Bedarf an Flächen spielt eine Rolle bei der Parkraumbewirtschaftung. So drängen vor allem Unternehmen zunehmend in die Stadtmitte und verdrängen damit nicht nur Parkplätze. Auch Spielplätze, öffentliche Verkehrsmittel sowie Rad- und Fußwege konkurrieren mit Parkplätzen. Eine Parkraumbewirtschaftung, also die Regelung für die Parkplatzsituation, ist unter anderem deshalb notwendig, weil wiederum zu viele Parkplätze das Stadtbild verunstalten würden.

Daneben soll Parkraumbewirtschaftung auch beispielsweise Lieferanten nutzen, die etwa von Ladeflächen oder eingeschränkten Halteverbotszonen profitieren.

Im besten Fall werden die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung in den Erhalt und die Erneuerung zum Beispiel öffentlicher Verkehrsmittel gesteckt, auf die die Verwender der Parkzonen umsteigen sollen.

Wie wird eine Parkraumbewirtschaftungszone überwacht?

Wenn Sie Ihre Parkgebühren nicht zahlen, droht ein Strafzettel.
Wenn Sie Ihre Parkgebühren nicht zahlen, droht ein Strafzettel.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Parkraumbewirtschaftung zu überwachen. Private Besitzer von Parkplätzen, wie etwa Supermärkte setzen häufig Parkwarte ein, die die Einhaltung der Vorgaben, zum Beispiel das Auslegen einer Parkscheibe, kontrollieren.

Daneben werden oft Schranken aufgestellt, beispielsweise vor Parkhäusern oder Ämtern. Dadurch können Autofahrer so eine Parkraumbewirtschaftungszone nur befahren, wenn Sie einen Parkschein ziehen.

Auch Beamte aus dem öffentlichen Dienst beaufsichtigen die Parkraumbewirtschaftung. Verstoßen Sie in der Parkraumbewirtschaftungszone gegen die StVO, erhalten Sie meist einen Strafzettel („Knöllchen“).

Nutzen Sie Handy-Parken zum Beispiel in den Parkzonen von Berlin und haben keine Vignette hinter der Windschutzscheibe ausgelegt, hat der Kontrolleur die Möglichkeit, Ihr Kennzeichen mit einer Datenbank abzugleichen, die anzeigt, ob Sie ein digitales Parkticket bezahlt haben.

Wie wird ordnungswidriges Nutzen der Parkraumbewirtschaftungszone sanktioniert?

Die Parkraumbewirtschaftungszone kann das Parken auf bestimmte Weise, wie etwa das Parken auf dem Gehweg, regeln.
Die Parkraumbewirtschaftungszone kann das Parken auf bestimmte Weise, wie Parken auf dem Gehweg, regeln.

Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht der aktuelle Bußgeldkatalog entsprechende Sanktionen vor. In der Parkraumbewirtschaftungszone handelt es sich demnach meist um Parkverstöße, also Ordnungswidrigkeiten. Diese werden in der Regel mit einem Verwarngeld geahndet. Ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg sind unüblich.

Bei einem Knöllchen für nicht ordnungsgemäßes Nutzen der Parkraumbewirtschaftung handelt es sich meist um ein verhältnismäßig geringes Verwarngeld. Dies dürfen Sie als Angebot der Behörden werten. Wenn Sie es annehmen und das Verwarngeld fristgerecht zahlen, bleibt es dabei. Lehnen Sie dies allerdings ab und zahlen nicht, kann Ihnen ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden. Dann wird das Verwarngeld zu einem Bußgeld. Und weil ein Bußgeldverfahren mit höherem Aufwand verbunden ist, steigen die Kosten auch entsprechend.

Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner

… um das zu erwartende Bußgeld zu bestimmen, wenn Sie sich nicht an die Regeln in der Parkraumbewirtschaftung gehalten haben

Wenn Sie allerdings der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht belangt werden, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als für den Strafzettel den Bußgeldbescheid abzuwarten. Denn dann können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Ein Widerspruch gegen einen Strafzettel ist nicht möglich.

Übrigens dürfen Sie die vorgeschriebene Höchstparkdauer nicht überschreiten, wenn Sie keinen Strafzettel an der Windschutzscheibe vorfinden wollen. Denn das ist, auch wenn Sie dafür zahlen, nicht mit geltendem Verkehrsrecht vereinbar. Dieses sieht die Nutzung der verfügbaren Stellflächen in der Parkraumbewirtschaftung für möglichst viele Autofahrer vor.

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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