So ein mobiles Parkverbot ist schon etwas Feines – für denjenigen, der es beantragt hat. Für alle anderen Autofahrer ist es sicher ein Graus, weil ihnen dadurch potentielle Parkplätze genommen werden. Hier soll es aber um die Vorteile gehen. Was sollten Sie beachten, wenn Sie ein mobiles Parkverbot in vollem Umfang nutzen wollen?
Aktuelle Bußgelder für Verstöße gegen mobiles Parkverbot
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) geparkt | 25 € |
... mit Behinderung | 40 € |
... länger als 1 Stunde | 40 € |
... länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
FAQ: Mobiles Parkverbot
Beim zuständigen Bezirksamt oder der Straßenverkehrsbehörde. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Das kommt darauf an, wo und für wie lange es beantragt wird. In der Regel ist mit mindestens 20 Euro zu rechnen.
Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge, ist das erst nach drei Tagen zulässig.
Wozu ist ein mobiles Parkverbot gut?
Inhalt
Ein mobiles Parkverbot findet oft bei Umzügen Anwendung. Wenn Sie einen Umzug schon einmal in Eigenregie organisiert haben, kennen Sie sich vielleicht aus.
Falls Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen, wird dieses meist ein mobiles Parkverbot vor Ihrer alten Wohnung und vor der neuen Bleibe beauftragen. In diesem Fall müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Es ist allerdings ratsam, vor Vertragsunterzeichnung abzuklären, ob sich der Umzugsservice um ein mobiles Parkverbot kümmert oder ob das nicht Teil der Leistung ist.
Dann sollten Sie abwägen, ob sich ein mobiles Parkverbot trotzdem lohnt und ob dies nur an einem der beiden Standorte eingerichtet werden soll oder vor beiden Haustüren. Das ist zum Beispiel davon abhängig, wie die Parkplatzsituation jeweils aussieht. Steht viel Raum zum Be- und Entladen des Transporters bereit, lohnt sich ein mobiles Parkverbot meist eher nicht. Befindet sich aber eine der beiden Wohnungen oder sogar beide in einer engen Wohngegend, kann sich eine temporäre Halteverbotszone durchaus lohnen.
Wo kann ich ein temporäres Parkverbot beantragen?
Ein mobiles Parkverbot bzw. Halteverbot muss beim zuständigen Amt beantragt werden. Und da sicher jeder schon einmal Bekanntschaft mit den langen Bearbeitungszeiten der Ämter gemacht hat, sollten Sie ein mobiles Parkverbot rechtzeitig in Auftrag geben. Rechtzeitig heißt in etwa vier Wochen, bevor Sie das Halteverbot nutzen wollen, also zum Beispiel vier Wochen vor dem Umzugstermin. So bleibt genügend Puffer, sollte es Engpässe bei der verantwortlichen Stelle (z.B. durch Urlaub, Krankheit etc.) geben.
Die zuständigen Stellen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Die Bezirksämter sind beispielsweise in Berlin für ein mobiles Parkverbot verantwortlich. Aber auch die Straßenverkehrsbehörde oder das Polizeikommissariat können Anträge entgegen nehmen. Manchmal fällt die Zuständigkeit auch an das Amt für Verkehrsmanagement oder das Ordnungsamt direkt. Ein freundliches Nachfragen hilft Ihnen im Zweifelsfall weiter.
Mobiles Parkverbotsschild aufstellen: Was sollte ich beachten?
Wenn der Antrag genehmigt wurde, sind die Schilder dran. Zunächst sollten Sie ein temporäres Parkverbot rechtzeitig ankündigen. Ein Anwohner, der sein Auto in der Zone abgestellt hat, in der Sie das Parken vorübergehend verbieten wollen, muss schließlich die Gelegenheit bekommen, sein Fahrzeug umzuparken, ohne dass es gleich abgeschleppt wird.
Denn dazu hätten Sie dann laut Straßenverkehrsordnung (StVO) das Recht: Wird Ihr mobiles Parkverbot von einem Autofahrer blockiert, sollten Sie das Ordnungsamt verständigen. Dieses wird das Kfz dann ggf. abschleppen lassen. Ansonsten drohen dem widerrechtlich Parkenden Bußgelder nach aktuellem Bußgeldkatalog. Ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg gibt es in der Regel eher selten für diesen Verstoß gegen das Verkehrsrecht.
Der rechtzeitigen Ankündigung werden Sie gerecht, indem Sie Ihr mobiles Parkverbotsschild bzw. die Schilder zwei bis vier Tage vorher installieren. Dabei zählen nur volle Werktage. Der Tag, an dem Sie die Schilder hinstellen, zählt nicht mit. Soll Ihr mobiles Parkverbot also an einem Montag gelten, sollten Sie es am Dienstag davor ausschildern, wenn dies laut Behörde vier Werktage vorher geschehen soll (Samstag zählt als Werktag). Die Angabe der Tage variiert zwischen den Städten.
So steht einem reibungslosen Umzug mit kurzzeitigem Halteverbot nichts mehr im Wege.