Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen: Und jetzt?

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Vor allem in Großstädten sind Parkplätze rar gesät, weshalb Autofahrern teilweise nichts anderes übrig bleibt, als Vorlieb mit relativ engen Parklücken zu nehmen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass früher oder später eine Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen wird. Wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollten und wessen Versicherung für die dabei entstandenen Schäden aufkommt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Autotür gegen anderes Auto

Was muss ich tun, wenn ich ein anderes Auto anremple oder beschädige?

Warten Sie zunächst eine angemessene Zeit auf den Besitzer des Autos. Sie sind verpflichtet diesem Ihre Kontakt- und Versicherungsdaten zu geben. Sollte der Fahrer nicht auftauchen, müssen Sie die Polizei rufen. Einfach einen Zettel zu hinterlassen, ist nicht ausreichend.

Muss ich die Polizei rufen, wenn ich mit meiner Autotür gegen ein anderes Auto stoße?

Als Unfallverursacher sind Sie zum Personalienaustausch mit dem Geschädigten verpflichtet. Dabei reicht es nicht, einen Zettel zu hinterlassen. Wollen Sie nicht auf das Eintreffen des Geschädigten warten, ist die Polizei zu informieren, damit Sie Ihre Daten aufnehmen.

Was droht mir, wenn ich ein anderes Auto beschädige und einfach wegfahre?

Auch bei einem Parkrempler kann dies als Fahrerflucht gelten und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Autotür geöffnet und einen Unfall verursacht: Wie sollten Sie sich verhalten?

Stießen Sie mit Ihrer Autotür gegen ein anderes Auto, liegt Fahrerflucht vor, wenn Sie danach einfach wegfahren.
Stießen Sie mit Ihrer Autotür gegen ein anderes Auto, liegt Fahrerflucht vor, wenn Sie danach einfach wegfahren.


Grundsätzlich sollten Sie gerade auf einem überfüllten Parkplatz besonders vorsichtig sein, wenn Sie die Autotür öffnen, damit kein Unfall geschieht. Waren Sie beispielsweise sehr in Eile oder eines Ihrer Kinder hat die Autotür versehentlich gegen ein anderes Auto geschlagen, kann es allerdings dennoch dazu kommen.

In einer solchen Situation sollten Sie zunächst einmal ruhig bleiben. Es ist keine gute Idee, einfach das Weite zu suchen, nachdem Ihre Autotür gegen ein anderes Auto geknallt ist. Schließlich handelt es sich dabei gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) um Fahrerflucht. Diese Straftat kann mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Unabhängig davon, ob bei dem Unfall lediglich winzige Kratzer oder größere Schäden entstanden sind, haben Sie die Pflicht, zunächst einmal eine angemessene Zeit lang abzuwarten, ob der Besitzer des Fahrzeugs zurückkehrt. Je nachdem, ob Sie tagsüber oder mitten in der Nacht mit Ihrer Autotür gegen ein anderes Auto stießen, ist eine Wartezeit von etwa 20 bis 60 Minuten normal.
Es empfiehlt sich, die Polizei zu rufen, wenn Sie Ihre Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen haben.
Es empfiehlt sich, die Polizei zu rufen, wenn Sie Ihre Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen haben.

Sie können den Unfall jedoch auch direkt bei der Polizei melden. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist, dass der Fahrer des beschädigten Autos in nächster Zeit noch auftaucht.

Es reicht nicht aus, lediglich einen Zettel mit Ihren Daten am Scheibenwischer des anderen Autos zu hinterlassen. Sobald Sie die Polizei darüber informiert haben, dass Ihre Autotür gegen ein anderes Auto geknallt ist, sind Sie auf der sicheren Seite.

Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen: Welche Versicherung kommt dafür auf?

In der Regel muss die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters den entstandenen Schaden übernehmen, wenn seine Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen wurde. Dies schreibt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) vor. In § 7 Absatz 1 StVG heißt es dazu:

Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs […] eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Demzufolge ist es völlig unerheblich, ob der Halter des Fahrzeugs, einer seiner Mitfahrer oder eines seiner Kinder die Schuld daran trägt, dass seine Autotür gegen ein anderes Auto geschlagen wurde. Seine Versicherung muss normalerweise für die Kosten der Reparatur der Schäden am fremden Kfz aufkommen. Teilweise kann es jedoch vorkommen, dass dem Besitzer des beschädigten Autos eine Mitschuld zugesprochen wird.

Sollte er sein Fahrzeug beispielsweise verkehrswidrig geparkt oder den vorgeschriebenen Seitenabstand nicht eingehalten haben und die Autotür ist daher gegen ein anderes Auto geknallt, kann es zu einer Haftungsaufteilung zwischen den Parteien kommen. Dabei handelt es sich jedoch stets um eine Einzelfallentscheidung, bei der die jeweiligen Umstände des Vorfalls genau beleuchtet werden müssen.

Sollte die Autotür übrigens nicht gegen ein anderes Auto, sondern einen Fahrradfahrer geschlagen worden sein, versuchen wohl die meisten Versicherungen, diesem eine Teilschuld an dem Unfall nachzuweisen. In der Regel haben sie bei einem Fahrradunfall wegen geöffneter Autotür jedoch schlechte Karten, da das Ganze durch einen Blick des Autofahrers in den Rück- oder Seitenspiegel bzw. der altbewährte Schulterblick ausgereicht hätte, um den Crash zu verhindern. Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, zieht dies gemäß Bußgeldkatalog mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro nach sich.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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