Rechtsbehelfsbelehrung bei Bußgeldbescheid & Co

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen; 4,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Wurde ein Autofahrer geblitzt, weil er eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, erhält er nach einiger Zeit einen Bußgeldbescheid, welchem die Höhe des Bußgeldes zu entnehmen ist. Unter Umständen sind dort auch die drohenden Punkte in Flensburg sowie ein abzuleistendes Fahrverbot vermerkt. Doch welche Bedeutung hat die enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung?

FAQ: Fragen zur Rechtsbehelfsbelehrung

Sind der Rechtsbehelf und das Rechtsmittel das gleiche?

Mit beiden können Personen gegen gewisse Entscheidungen vorgehen. Ein Rechtsbehelf ist etwa ein Widerspruch oder ein Einspruch. Von einem Rechtsmittel wird gesprochen, wenn ein höheres Gericht eine bereits gefallene Entscheidung prüft, z. B. durch Berufung oder Revision.

Was ist die Rechtsbehelfsbelehrung beim Bußgeldbescheid?

Diese gibt dem Empfänger an, mit welchem Rechtsbehelf er gegen den Bescheid vorgehen kann und welche Frist dabei zu beachten ist.

Was geschieht, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung beim Bußgeldbescheid fehlt?

In diesem Fall können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Rechtmittel vs. Rechtsbehelf – Wo liegen die Unterschiede?

Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrung: Welche Unterschiede bestehen?
Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrung: Welche Unterschiede bestehen?

Viele Laien gehen davon aus, dass es sich bei den Begriffen Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrung um Synonyme handelt. Dem ist jedoch nicht so. Mit einem Rechtsbehelf können Betroffene eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung anfechten. Hierzu gehören etwa der Einspruch oder der Widerspruch.

Betroffene können auch mit einem Rechtsmittel gegen einen Beschluss vorgehen. Allerdings handelt es sich bei einem Rechtsmittel um eine besondere Form des Rechtsbehelfes, bei welchem ein höheres Gericht die angefochtene Entscheidung prüft.

Laut den Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) handelt es sich bei den folgenden Vorgängen um Rechtsmittel:

  • Berufung
  • Revision
  • Beschwerde
Welche Bedeutung hat nun die Rechtsbehelfsbelehrung beim Verwaltungsakt oder Bußgeldbescheid? Diese Belehrung zeigt dem Betroffenen auf, mit welchen Mitteln er gegen die Entscheidung vorgehen kann. Beim Bußgeldbescheid wäre es der Einspruch, bei einem fehlerhaften Hartz-4-Bescheid der Widerspruch.

Rechtsbehelfsbelehrung: Beispiel und Muster

Rechtsmittelbelehrung: Laut ZPO ist unter anderem die Revision ein Rechtsmittel.
Rechtsmittelbelehrung: Laut ZPO ist unter anderem die Revision ein Rechtsmittel.

Sowohl für eine Rechtsbehelfs- als auch eine Rechtsmittelbelehrung ist keine Formulierung vorgegeben. Je nach Behörde kann sich der Text also unterscheiden. In der Regel sind jedoch laut § 58 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die folgenden Informationen enthalten:

  • die Art des Rechtsbehelfs bzw. des Rechtsmittels
  • innerhalb welcher Frist der Rechtsbehelf einzulegen ist
  • bei welcher Behörde bzw. bei welchem Gericht der Rechtsbehelf eingelegt werden muss
  • einzuhaltende Formvorschriften

Dem folgenden Muster können Sie entnehmen, wie eine Rechtsbehelfsbelehrung bei einem Bußgeldbescheid aussehen könnte.

Muster für die Rechtsbehelfsbelehrung
Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der genannten Behörde Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Welche Folgen hat eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung?

Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bußgeldbescheid teilt Ihnen mit, bis wann Einspruch eingelegt werden kann.
Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bußgeldbescheid teilt Ihnen mit, bis wann Einspruch eingelegt werden kann.

Verfügt Ihr Bußgeldbescheid über keine Rechtsbehelfsbelehrung, bedeutet dies nicht, dass das Schreiben automatisch ungültig wird. Vielmehr haben Betroffene dann in der Regel die Möglichkeit, einen Einspruch nach der allgemeingültigen Frist einzulegen, da sie nicht ordnungsgemäß über den Rechtsbehelf informiert wurden. In der Regel kann in einem solchen Fall die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erreicht werden.

Nachdem beispielsweise ein Widerspruch oder Einspruch eingelegt wurde, ergeht dann häufig entweder ein Widerspruchs- oder Abhilfebescheid. Erhalten Betroffene einen Widerspruchsbescheid, wurde ihrem Einwand nicht stattgegeben. Ein Abhilfebescheid wird hingegen erstellt, wenn der Beschluss komplett oder teilweise aufgehoben wird. Auch ein Widerspruchs- oder Abhilfebescheid hat eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Möchten Betroffene beispielsweise gegen einen Hartz-4-Bescheid vorgehen, müssen Sie nicht Einspruch, sondern Widerspruch einlegen. Ist die Behörde bei der Überprüfung zu dem Schluss gekommen, dass sie bei ihrer Entscheidung bleibt, ergeht ein spezieller Bescheid an den Betroffenen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung muss dem Widerspruchsbescheid zu entnehmen sein.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise