Das Fahrtenbuch und die Fahrtenbuchauflage

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So ziemlich jeder, der im Job schon einmal einen Firmenwagen gefahren ist, hat schon mal ein Fahrtenbuch in der Hand gehabt. Doch auch Verkehrssünder müssen von Zeit zu Zeit ein Fahrtenbuch vorzeigen können. Für die meisten ist es lediglich ein ärgerliches bürokratisches Verzeichnis – dabei erfüllt das Fahrtenbuch wichtige rechtliche Funktionen, nicht nur in der Arbeitswelt.

Wichtige Informationen zum Fahrtenbuch

Bußgelder: Fahrtenbuch nicht geführt oder vorgezeigt

TatbestandBußgeld
Fahrtenbuch nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geführt 100 €
Fahrtenbuch auf Verlangen nicht vorgezeigt100 €
Fahrtenbuch nicht fristgemäß aufbewahrt100 €

FAQ: Fahrtenbuch

Wer muss ein Fahrtenbuch führen?

Die Behörde verhängt eine Fahrtenbuchauflage, wenn mit dem Kfz wiederholt Verstöße begangen werden, der Fahrererermittlung jedoch nicht erfolgreich verlief.

Wie muss das Fahrtenbuch aussehen?

Wie Sie das Fahrtenbuch gestalten können, erfahren Sie hier. Wichtig ist, dass der Name des Fahrers, das Kfz-Kennzeichen sowie die Abfahrt und Ankunft vermerkt werden. Die Tabellenform eignet sich am besten für das Layout des Fahrtenbuchs.

Womit muss ich rechnen, wenn ich das Fahrtenbuch verliere oder falsch führe?

Ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällt an.

Das steht drin im Fahrtenbuch!

Fahrtenbücher gibt es in unterschiedlichen Ausführungen.
Fahrtenbücher gibt es in unterschiedlichen Ausführungen.

Ob online oder handschriftlich, ein Fahrtenbuch muss gewisse Anforderungen erfüllen.
Ob online oder handschriftlich, ein Fahrtenbuch muss gewisse Anforderungen erfüllen.

Das Layout des Fahrtenbuches ist, streng genommen, nicht genormt. Dennoch zeigt ein durchschnittliches Fahrtenbuch ein erkennbares Muster.

Dieses ist eine meist tabellarische Anordnung, welche in der Regel immer folgende Daten enthält:

  • Personalien des Fahrers mit Unterschrift
  • Abfahrt und Ankunft
  • Kennzeichen des gefahrenen KFZ/PKW


Neben diesen sind im Muster von einem Fahrtenbuch auch folgende Auskünfte zu finden:

  • beförderte Güter in Anzahl und/oder Kilogramm
  • weiteren Insassen
  • welche andere Firmen angefahren wurden
  • auf welchen Kraftstoff der betroffene Dienst- bzw. Firmenwagen läuft
  • die Kilometerstände vor und nach der Fahrt
  • die Tankfüllung vor und nach der Fahrt
  • ob Mautgebühren entrichtet wurden

Das Fahrtenbuch für den Dienstwagen

Eine betriebliche Fahrtenbuchpflicht gibt es zwar nicht, dennoch haben die meisten Firmen ein PKW – bzw. KFZ-Fahrtenbuch. Diese dienen neben der Übersicht vorranging der internen Kostenkontrolle. Arbeiter werden dazu angehalten, das Fahrtenbuch gewissenhaft zu schreiben beziehungsweise auszufüllen, da dies dem Finanzamt vorgelegt wird und wegen formeller Fehler abgelehnt werden kann.

Um die manchmal lästige Schreibarbeit zu vermeiden, nutzen immer mehr Arbeitgeber inzwischen eine Software (z.B. WISO), welche entsprechende Fahrten dokumentiert und das analoge Fahrtenbuch ersetzt.

Das Fahrtenbuch ist jedoch mehr als ein bloßes Verzeichnis zur Überwachung. Es ist ein offizielles Dokument, welches nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch dem Arbeitnehmer zugutekommt. So können bei Unfällen oder einem Verkehrsverstoß mit einem Firmenwagen die schuldigen Fahrer schnell ausgemacht werden.

Wer muss ein Fahrtenbuch führen?

Auch wenn das Fahrtenbuch eher im beruflichen Rahmen eine Rolle spielt, kann das Führen eines Fahrtenbuches durchaus auch privat verlangt werden. Dies ist eine Sanktionsmaßnahme und heißt dann offiziell „Fahrtenbuchauflage“. Die Voraussetzungen hierfür sind vor allem mangelnde Kooperation seitens eines Zeugen, der Fahrzeughalter ist.

Konnte ein Fahrer im Rahmen von Ermittlungen aufgrund von Verkehrsdelikten nicht mit „angemessenem Aufwand“ gefunden werden, kann der Fahrzeughalter verpflichtet werden, künftig ein Fahrtenbuch des betroffenen Wagens zu führen.
Die Anforderungen für ein Fahrtenbuch müssen unbedingt eingehalten werden.
Die Anforderungen für ein Fahrtenbuch müssen unbedingt eingehalten werden.

Meist läuft dies so ab: Der Fahrer eines Fahrzeuges wurde bei einem Verkehrsverstoß beobachtet und/oder dokumentiert. Daraufhin wird ein Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter versendet, da die Beamten beziehungsweise die jeweilige Behörde anhand des Nummernschildes identifizieren und in Deutschland zunächst die Fahrerhaftung gilt.

Wird nun von dem Fall ausgegangen, dass es einen anderen Fahrer als den Halter gab, dann hat der Fahrzeughalter eigentlich die Pflicht, dessen Daten korrekterweise in dem jeweiligen Bogen auszufüllen. Dies kann aus verschiedenen Gründen nicht getan werden: entweder, weil der Fahrzeughalter nicht weiß, wer seinen Wagen während der Tatzeit fuhr, weil er die betroffene Person schützen möchte oder weil er allgemein einem Bußgeldbescheid entgehen will. Meist hat die Behörde dann keine Wahl, als den Bescheid fallen zu lassen. Niemand soll zu Unrecht bestraft werden.

So einfach können sich Angeschuldigte jedoch nicht aus der Affäre ziehen. Die Anordnung eines Fahrtenbuches ist wie eine Sanktion, die nachträglich oder quasi als Ersatz verhängt wird – zum Beispiel eben dann, wenn der Verstoß auf dem Anhörungsbogen nicht zugegeben wird.

Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch müssen, im Falle einer verhängten Fahrtenbuchauflage, zwingend eingehalten werden. Führen sie kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, fällt ein Bußgeld von bis zu 100 Euro an.

Als Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage zählt:

  • wenn Sie das Fahrtenbuch nicht, wie angeordnet, an eine befugte Person aushändigen
  • wenn Sie das Fahrtenbuch verloren haben oder allgemein nicht vorzeigen können
  • wenn das Fahrtenbuch nicht fristgemäß aufbewahrt wurde

Ein Fahrtenbuch nachschreiben ist ebenfalls nicht zulässig und wird dementsprechend auch nicht anerkannt.

Fahrtenbücher: das sagt das Gesetz!

Das Fahrtenbuch in der STVZO

Das Fahrtenbuch und seine Anforderungen sind rechtlich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgehalten. Im § 31a der StVZO ist Folgendes zu lesen:

  1. (1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
  2. (2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
  3. 1. vor deren Beginn
  4. a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
  5. b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
  6. c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
  7. 2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.
  8. (3) Der Fahrzeughalter hat
  9. a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder
  10. b) sonst zuständigen Personen
  11. das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren.


Neben diesen Formalien muss das Fahrtenbuch also für die Dauer der Fahrtenbuchauflage stets mitgeführt werden und darüber hinaus für ein weiteres halbes Jahr aufbewahrt werden.

Eine Fahrtenbuchauflage muss zudem nicht nur auf ein Fahrzeug begrenzt sein. Sind mehrere Wagen auf den betroffenen Fahrzeughalter angemeldet, kann die Fahrtenbuchauflage auch auf mehrere Fahrzeuge ausgeweitet werden.

Nun ist die Dauer einer Fahrtenbuchauflage nicht einheitlich – wie lange es geführt werden muss, richtet sich nach der Schwere des ursprünglichen Verstoßes und auch danach, wie sich der Halter während der Täterfeststellung verhalten hat.

Die entsprechende Frist wird von der Behörde festgelegt, welche die Fahrtenbuchauflage ausstellt. Dabei reicht die Zeitspanne von einem halben Jahr bis zu einer gar unbefristeten Fahrtenbuchauflage, wenn der Verstoß besonders schwerwiegend war.

Kann ich gegen eine Fahrtenbuchauflage klagen?

Der Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage führt zu einem Bußgeld.
Der Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage führt zu einem Bußgeld.

Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, muss von der betroffenen Person nicht einfach so hingenommen werden. Wenn es sich bei dem Vorfall um eine Bagatelle handelt oder die Länge der Fahrtenbuchauflage unverhältnismäßig zu dem begangenen Verkehrsverstoß ist, kann und sollte die Entscheidung angefochten werden.

Erhalten Sie einen Bescheid inklusive Fahrtenbuchauflage, haben Sie zwei Wochen Zeit, gegen diesen Einspruch einzulegen. Was dann genau auf Sie zukommen kann und wie ein Bußgeldverfahren allgemein abläuft, kann hier nachgelesen werden.

Im Zweifelsfall sollte die Konsultation eines Anwaltes für Verkehrsrecht in Betracht gezogen werden. Dieser prüft Ihre Möglichkeiten und steht Ihnen beratend zur Seite.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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