Führerschein auf Probe: Muss beim Unfall mit Blechschaden mit Probezeitmaßnahmen gerechnet werden?

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Stolz halten Sie den Führerschein in der Hand – endlich Freiheit, endlich Unabhängigkeit von fahrbereiten Verwandten, Bekannten, von öffentlichen Verkehrsmitteln, unpraktischen Fahrradwegen, eigensinnigen Reittieren … wer fahren kann, ist meist klar im Vorteil. Doch gerade zu Beginn, wenn die Fahranfänger noch unerprobt sind, gelten bei einem Verstoß härtere Sanktionen. Es stellt sich die Frage: Wenn ich mit meinem Führerschein auf Probe einen Unfall mit Blechschaden baue, welche Konsequenzen kommen auf mich zu?

FAQ: Führerschein auf Probe: Unfall mit Blechschaden

Was sieht der Gesetzgeber für einen Unfall mit Blechschaden in der Probezeit vor?

Ein entsprechender Tatbestand existiert in Deutschland nicht. Daher kommt es auf das Fehlverhalten an, welches zum Unfall geführt hat.

Muss ich als Geschädigter mit Konsequenzen rechnen?

Tragen Sie keine Schuld am Zusammenstoß, drohen Ihnen in der Regel auch keine Sanktionen.

Wie muss ich mich bei einem Unfall mit Blechschaden verhalten?

Als Beteiligter dürfen Sie den Unfallort nicht einfach verlassen, denn dies wertet der Gesetzgeber als Fahrerflucht. Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Unfall finden Sie hier.

Wie wird beim Führerschein auf Probe ein Unfall mit Blechschaden gewertet?

Ist in der Probezeit der Führerschein bei einem Unfall mit Blechschaden direkt weg?
Ist in der Probezeit der Führerschein bei einem Unfall mit Blechschaden direkt weg?

Wer in der Probezeit gegen die geltenden Verkehrsregeln verstößt, der muss mit schärferen Sanktionen rechnen als seine fahrerprobten Mitmenschen. Die Ordnungswidrigkeiten, die gemäß Verkehrsrecht begangen werden können, sind dabei in zwei Kategorien eingeteilt:

  1. A-Verstöße: schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h o. Missachtung der Vorfahrt)
  2. B-Verstöße: minderschwere Ordnungswidrigkeiten (z. B. Überziehung des TÜVs o. abgefahrene Reifen)

Dabei gilt: Ein A-Verstoß zählt so viel wie zwei B-Verstöße. Ein A-Verstoß (oder eben zwei B-Verstöße) führen zu bestimmten Probezeitmaßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sowie möglicherweise die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Wer mit einem Führerschein auf Probe einen Unfall mit Blechschaden baut, ist verständlicherweise in Sorge um seinen Führerschein.

Beachten Sie: Den Tatbestand „Unfall mit Blechschaden“ gibt es so im Tatbestandskatalog nicht. Um herauszufinden, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, sind die Umstände entscheidend, die zum Unfall führten.

Alles eine Frage der Schuld

Sind Sie unschuldig, müssen Sie Ihren Führerschein auf Probe nach einem Unfall mit Blechschaden nicht abgeben.
Sind Sie unschuldig, müssen Sie Ihren Führerschein auf Probe nach einem Unfall mit Blechschaden nicht abgeben.

Sollten Sie selbst trotz Führerschein auf Probe unschuldig beim Unfall mit Blechschaden sein, so werden keine verkehrsrechtlichen Sanktionen gegen Sie verhängt. Die Schäden an Ihrem Wagen sollte in diesem Fall Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners übernehmen.

Stellt sich jedoch heraus, dass Sie sehr wohl Schuld tragen, etwa weil Sie zu schnell fuhren, dann müssen Sie zunächst mit den herkömmlichen Probezeitmaßnahmen für die Ordnungswidrigkeit rechnen, die zu dem Unfall geführt hat. Bei einem schwerwiegenden Verstoß kann wie erwähnt eine Probezeitverlängerung und die verpflichtende Teilnahme an einer Nachschulung drohen. Bei einer Straftat (bspw. Alkohol am Steuer) müssen Sie evtl. um Ihre Fahrerlaubnis fürchten.

Des Weiteren sollten Sie sich um die Schäden Ihres Unfallgegners kümmern: Diese übernimmt in der Regel Ihre eigene Haftpflicht. Lediglich um die Schäden an Ihrem eigenen Auto müssen Sie sich selbst kümmern bzw. die Haftpflicht des Unfallgegners.

Das richtige Verhalten bei einem Unfall mit Sachschaden

Auch wenn Sie mit Ihrem Führerschein auf Probe einen Unfall mit Blechschaden hatten und sich daher vermutlich zunächst im Schockzustand befinden, sollten Sie das richtige Verhalten nach einem Unfall mit Sachschaden im Kopf behalten.

  • Fahren Sie Ihren Wagen an die Seite und sichern Sie unbedingt zunächst die Unfallstelle ab. Dazu gehört u. a. das Aufstellen des Warndreiecks, das Überziehen einer Warnweste u. Ä.
  • Nehmen Sie den Unfallort in Augenschein und stellen Sie fest, was passiert ist. Hier: Welcher Blechschaden liegt vor?
  • Tauschen Sie nun die Kontaktdaten mit Ihrem Unfallgegner aus, um diese an die jeweilige Kfz-Versicherung weiterzugeben. Im Ernstfall können Sie die Polizei rufen.
  • Im Idealfall schießen Sie Beweisfotos von den Schäden und fertigen einen Unfallbericht an. Dies ist für die Versicherung wichtig.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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