Mit dem Taxi einen Unfall gebaut: Was nun?

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Sei es, um Partygäste nach einer durchzechten Nacht nach Hause zu fahren, um Touristen nach einem Flug mit viel Gepäck bequem zum Hotel zu transportieren oder um schlichtweg jemanden schnell von A nach B zu bringen: Tag für Tag bahnen sich vor allem in deutschen Großstädten unzählige Taxifahrer ihren Weg durch die häufig verstopften Straßen. Was Sie als Fahrer beachten sollten, wenn Sie mit Ihrem Taxi in einen Unfall verwickelt werden, lesen Sie im Ratgeber.

FAQ: Taxi-Unfall

Ist bei einem Unfall mit dem Taxi die Polizei zu verständigen?

Eine Meldung ist in der Regel nur bei einem Personenschaden vorgeschrieben. Zudem müssen Sie die Beamten informieren, wenn sich einer der Unfallbeteiligten dies wünscht.

Wer haftet für Unfallschäden, die ein Taxifahrer verursacht?

Hierbei kommt es darauf an, ob es sich um Arbeitszeit oder um eine private Fahrt handelt. Mehr dazu finden Sie hier.

Müssen Fahrgäste bei einem Taxiunfall am Unfallort bleiben?

Grundsätzlich müssen Unfallbeteiligte nur die Feststellung ihrer Person ermöglichen. Dafür könnte zum Beispiel die Herausgabe einer Visitenkarte ausreichen.

Die korrekte Vorgehensweise bei einem Unfall mit dem Taxi

Was tun, wenn es mit dem Taxi zum Unfall kam?
Was tun, wenn es mit dem Taxi zum Unfall kam?


Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob sich mit dem privaten Pkw, einem Lkw oder einem Taxi ein Unfall ereignete. Die vorgeschriebene Vorgehensweise am Unfallort ist schließlich nicht abhängig von den beteiligten Arten von Kraftfahrzeugen. Folgendermaßen sollten Sie sich als Beteiligter bei einem Verkehrsunfall verhalten:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste überziehen (bevor Sie das Kfz verlassen!)
  • Warndreieck aufstellen
  • Erste Hilfe leisten, falls jemand verletzt wurde
  • Notarzt und ggf. Polizei von dem Unfall in Kenntnis setzen
  • Verletzte betreuen, bis die Rettungskräfte die Unfallstelle erreichen
  • Kontakt- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegener austauschen
Wichtig: Entstanden an fremden Fahrzeugen oder an Ihrem Taxi durch den Unfall lediglich Blech- und keine Personenschäden, besteht keine Pflicht, die Polizei über den Vorfall zu informieren. Sobald jedoch auch nur eine Person verletzt wurde, müssen Sie die Polizei verpflichtend alarmieren.

Wer haftet bei einem Taxiunfall für entstandene Schäden?

Je nachdem, wann sich ein Unfall mit dem Taxi ereignete, haftet eine andere Person für entstandene Schäden.
Je nachdem, wann sich ein Unfall mit dem Taxi ereignete, haftet eine andere Person für entstandene Schäden.

Um zu entscheiden, wer die Kosten für unfall­bedingte Schäden trägt, bedarf es in der Regel lediglich der Beantwortung einer Frage: Wann genau kam es mit dem Taxi zu einem Unfall? Sollte sich das Ganze während der Arbeitszeit des Taxifahrers abgespielt haben, also bei der Ausübung seiner betrieblichen Arbeit, ist normalerweise die Versicherung des Arbeitgebers zuständig.

Unternahm der Fahrer allerdings eine private Fahrt mit dem Taxi, als der Unfall sich ereignete, haftet er selbst für entstandene Schäden. Das Gleiche gilt, wenn es aufgrund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Fahrers mit dem Taxi zu einem Unfall kam. Missachtete dieser beispielsweise mit voller Absicht eine rote Ampel, woraufhin sich ein Crash mit einem anderen Fahrzeug ereignete, muss er auch dann für den Schaden aufkommen, wenn der Taxiunfall während seiner Arbeitszeit geschah.

Gut zu wissen: Entstehen aufgrund der Unachtsamkeit eines Fahrgastes Schäden am Taxi oder ein Unfall geschieht, weil dieser beispielsweise beim Öffnen der Tür nicht richtig aufpasste, trifft den betroffenen Taxifahrer keine Schuld. In diesem Fall haftet der Fahrgast selbst.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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