Befahren von Feldwegen/Waldwegen: Ist das erlaubt?

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Das Fahren auf Feldwegen, Waldwegen und Wirtschaftswegen ist nicht unbeliebt. So liegen beispielsweise viele Kleingartenanlagen an Feldwegen oder die Strecke durch den Wald ist deutlich kürzer als die reguläre Fahrt. Oft ist es aber zulässig, Feldwege/Waldwege zu befahren. Welche Strafen können drohen?

Bußgeldtabelle: Befahren von Feldwegen/Waldwegen

TBNR*Ver­kehrs­ver­stoßBußgeld in EURPunkte
141166Sie benutz­ten mit ein­em Kraft­fahr­zeug den Ver­kehrs­bereich, ob­wohl die­ser für Sie durch Zei­chen 250/251/255/260 ge­sper­rt war.20,000
141160Sie benutz­ten mit einem Kraft­fahr­zeug bis 3,5 t zu­läss­iger Ge­samt­masse mit An­häng­er oder ein­em Kraft­omni­bus den Ver­kehrs­bereich, ob­wohl die­ser für Sie durch Zei­chen 250/251/253/255/260 ge­sper­rt war.25,000
141739Sie benutz­ten mit einem Kraft­fahr­zeug über 3,5 t zul. Ge­samt­masse (aus­genom­men PKW und KOM) den Ver­kehrs­bereich, ob­wohl die­ser für Sie durch Zei­chen 250/251/253/260 ge­sper­rt war.75,000
108118Sie fuh­ren aus ein­em Feld-/Wald­weg auf die Stra­ße, ohne die Vor­fahrt des be­vorrecht­igten Fahr­zeugs zu beach­ten. Da­durch wur­de ein Vor­fahrt­berecht­igter wesent­lich be­hin­dert.25,000
108612Sie fuh­ren aus ein­em Feld-/Wald­weg auf die Stra­ße, ohne die Vor­fahrt des bevor­recht­igten Fahr­zeugs zu beach­ten. Da­durch wur­de ein Vor­fahrt­berecht­igter ge­fähr­det.100,001
108613Sie fuh­ren aus ein­em Feld-/Wald­weg auf die Stra­ße, ohne die Vor­fahrt des bevor­recht­igten Fahr­zeugs zu beach­ten. Es kam zum Un­fall.120,001
-Unzu­lässig­es Be­fahr­en von Wald-/Forst­wegenje nach Bundesland-
*Tatbestandnummer nach bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog

FAQ: Befahren von Feld- und Waldwegen

Welche Regeln gelten auf öffentlichen Feld- und Waldwegen?

Auf öffentlichen Wegen gelten die Straßenverkehrsregeln, insbesondere die StVO.

Welche Verkehrsschilder verbieten das Befahren von Feld- und Waldwegen?

Das Verkehrszeichen 250 – ein rundes, weißes Schild mit rotem Rand – regelt ein Durchfahrtsverbot für sämtliche Fahrzeuge. Ähnliche Verbotsschilder verbieten bspw. die Durchfahrt von LKW, PKW, Traktoren oder Motorrädern.

Darf ich Waldwege befahren?

Forstwege dürfen gewöhnlich nicht befahren werden, weil sie sich häufig in Privateigentum befinden. Auch aus Gründen des Forstschutzes können die Waldgesetze der Länder ein Befahren verbieten. Fahren Sie unberechtigt auf einem Waldweg, drohen Bußgelder. Deren Höhe können Sie hier nachlesen.

Öffentliche Feld- und Waldwege – Vorschriften gemäß StVO

Ist das Befahren von Waldwegen und Feldwegen unproblematisch?
Ist das Befahren von Waldwegen und Feldwegen unproblematisch?
Das Fahren auf Feldwegen kann erlaubt sein - ist es aber oft nicht.
Das Fahren auf Feldwegen kann erlaubt sein – ist es aber oft nicht.

Das Befahren von Feldwegen/Waldwegen unterliegt keinen besonderen Regeln, wenn es sich um einen öffentlichen Weg handelt. Dann gilt für alle, die Wald- und Feldwege befahren wollen, die StVO (Straßenverkehrsordnung).

Das heißt normalerweise, dass das Rechts-vor-links-Gebot greift. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf dem Feldweg gibt es normalerweise nicht, sofern keine Verkehrszeichen ein Tempolimit ausweisen. Allerdings darf gemäß § 3 StVO immer grundsätzlich nur so schnell gefahren werden, wie es die „Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie [die] persönlichen Fähigkeiten und [die] Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung“ zulassen.

So kann zu schnelles Befahren von Waldwegen/Forstwegen eine Strafe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben. Geht damit sogar eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer einher, erhöht sich das Bußgeld ggf. auf 120 Euro.

Entsteht gar ein Unfall, können bis zu 145 Euro Geldbuße auf den Verursacher zukommen. Schwerer wiegen jedoch normalerweise die zivilrechtlichen Folgen. Der Unfallverursacher muss in der Regel die Kosten des Geschädigten tragen und ggf. Schmerzensgeld zahlen. Die Haftpflichtversicherung könnte zudem Regress fordern, wenn es sich um fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten handelt.

Befahren von Feldwegen/Waldwegen mit Durchfahrtsverbot

Auch für einige Fahrzeugklassen kann es verboten sein, Feldwege zu befahren.
Auch für einige Fahrzeugklassen kann es verboten sein, Feldwege zu befahren.

Das Verkehrszeichen 250 verbietet die Durchfahrt. Ist ein Weg durch dieses Schild gekennzeichnet, steht das Fahren auf diesem Feldweg unter Strafe. Auf dem Feldweg zu fahren, ist auch dann verboten, wenn Ausnahmen formuliert sind, etwa „landwirtschaftlicher Verkehr frei“, „forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ oder „Fahrradfahrer frei“ – sofern nicht ein solcher Zweck der Fahrt zugrundeliegt.

Insbesondere die Freistellung von land- und forstwirtschaftlichem Verkehr begrenzt das Befahren von Feldwegen/Waldwegen mit Kraftfahrzeugen häufig. Was genau unter solchem Verkehr zu verstehen ist, ist in den Verkehrsregeln allerdings nicht definiert.

In der Regel wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Freistellung auf den Zweck abzielt, warum ein Wirtschaftsweg befahren wird. Normalerweise kann z. B. ein Landwirt zur Kontrolle seiner Felder sowohl mit seinem Pkw als auch mit seinem Traktor auf dem Feldweg fahren, ohne eine Strafe zu riskieren.

Ignorieren nicht befugte Pkw-Fahrer ein solches Verkehrsschild, kann das Befahren von Waldwegen/Feldwegen ein Verwarngeld von 20 Euro nach sich ziehen. Allerdings werden keine Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen.

Befahren von (privaten) Waldwegen

Während das Befahren von Feldwegen unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, ist es meist nicht zulässig, öffentliche Forstwege zu befahren, denn viele Waldwege befinden sich entweder in privater Hand oder fallen unter die Regeln des Bundeswaldgesetzes (BWaldG). Zwar ist das Betreten des Waldes zur Erholung gestattet, das gilt jedoch nicht für das Befahren mit Kraftfahrzeugen.

In § 14 Abs. 2 BWaldG heißt es:

Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

Obwohl also die einzelnen Bundesländer eigenständig festlegen können, ob das Befahren von Waldwegen gestattet ist, hat sich ein Grundtenor herausgebildet: In aller Regel ist es nicht erlaubt, mit einem Kfz auf Wald-/Forstwegen unterwegs zu sein.
In aller Regel dürfen reine Wald- und Forstwege nicht befahren werden.
In aller Regel dürfen reine Wald- und Forstwege nicht befahren werden.

Ausnahmen bestehen normalerweise, wenn das Befahren einem zulässigen Zweck dient, also etwa der Bewirtschaftung oder der Hege durch den Förster. Dazu ist es auch nicht unbedingt notwendig, entsprechende Verkehrszeichen aufzustellen, wie das für das Befahren von Feldwegen oftmals geschieht.

Insbesondere ist das Befahren von Waldwegen

  • als Motorsport,
  • als Abkürzung oder
  • zu gewerblichen Zwecken

untersagt. Fahrräder und Krankenfahrstühle sind in den meisten Regionen Deutschlands allerdings auf Waldwegen erlaubt. Eine Missachtung des Verbots über das Befahren von Waldwegen kann wie beim unzulässigen Befahren von Feldwegen ein Bußgeld nach sich ziehen. Dessen Höhe ist jedoch stark abhängig vom Einzelfall und dem jeweiligen Bundesland.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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