Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot – wie stelle ich das an?

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Sie waren viel zu schnell unterwegs, sind bei Kirschgrün über die Ampel gefahren oder haben den Abstand unterschritten – und schon müssen Sie vielleicht den Führerschein abgeben. Insbesondere, wenn ein Fahrverbot verhängt wurde und die Betroffenen von ihrer Fahrerlaubnis in hohem Maße abhängig sind (bspw. weil sie beruflich fahren), fragen sie sich: „Wie kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot einlegen?“

FAQ: Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Bis wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot möglich?

Sie haben nach Erhalt vom Bußgeldbescheid zwei Wochen Zeit, schriftlich Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle einzulegen.

Kann durch einen Einspruch das Fahrverbot umgangen werden?

Liegt ein Härtefall vor, ist es möglich, das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Darüber entscheidet allerdings immer ein Richter im Einzelfall.

Wie muss der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aussehen?

Für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot können Sie unser kostenloses Muster nutzen.

Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos

In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
Sie sind sich unsicher, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot Sinn macht? Auf Bußgeldbescheid-Check ** erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung zu den Möglichkeiten eines Einspruchs.

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Wie der Einspruch einzulegen ist

Durch den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot besteht die Möglichkeit, dass Sie den Führerschein behalten dürfen.
Durch den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot besteht die Möglichkeit, dass Sie den Führerschein behalten dürfen.

Während Punkte in Flensburg und ein Bußgeld hingenommen werden können, wenn es nicht anders geht, sieht es bei einem für einen oder gar mehrere Monate auferlegten Fahrverbot häufig anders aus. In diesem Fall könnte es sich als lohnenswert erweisen zu prüfen, ob Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot einlegen können. Um dies zu bewerkstelligen, bietet es sich immer an, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann mit der nötigen Erfahrung und Expertise ein wertvoller Partner sein.

Wichtig ist dann zunächst, dass Sie die Frist für den Widerspruch nicht verpassen. In der Regel beträgt diese zwei Wochen. Sie ist im Bußgeldbescheid festgehalten. Des Weiteren muss der Einspruch unbedingt schriftlich (oder zur Niederschrift vor Ort) erfolgen. Das bedeutet, dass Sie ein Dokument aufsetzen und mit Ihrer Unterschrift versehen müssen. Dies stellen Sie anschließend der zuständigen Behörde zu – das ist jenes Amt, das auch Ihren Bußgeldbescheid bereits ausgestellt hat.

Beachten Sie: Ihr Schreiben muss vor Ablauf der angegebenen Frist bei dem Amt eintreffen, der Poststempel zählt nicht. Bezahlen Sie auch nicht das Bußgeld – dies würde den Bescheid rechtskräftig machen und Sie können ihn nicht mehr anfechten.

Erfolgschancen bei einem solchen Widerspruch

Beim Bußgeldbescheid mit Fahrverbot kann beim Einspruch ein Anwalt für Verkehrsrecht zur Seite stehen.
Beim Bußgeldbescheid mit Fahrverbot kann beim Einspruch ein Anwalt für Verkehrsrecht zur Seite stehen.

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot muss nicht zwangsläufig eine Begründung beinhalten. Wollen Sie jedoch möglichst erfolgreich damit sein, sollte eine stichhaltige Argumentation mitsamt Beweisen nicht fehlen. Und dennoch: Sie können als Beschuldigter den Bußgeldbescheid insgesamt anfechten oder nur auf einen Tatbestand beschränken, der das Fahrverbot zur Folge hat. Letzteres ist sinnvoll, wenn der Tatvorwurf teilweise berechtigt ist und Sie nur das Fahrverbot umgehen wollen.

Bei folgenden Punkten könnten Sie Erfolg haben, wenn Sie Einspruch gegen das Fahrverbot einlegen wollen:

  • wenn der Bußgeldbescheid selbst fehlerhaft ist (bspw. wenn ein Bestandteil gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz fehlt)
  • wenn die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit aus einer Verkehrssituation entstand (bspw. wenn Sie nur den Abstand zum Vordermann unterschritten, weil dieser abrupt bremste)
  • wenn Sie einen Messfehler beim Blitzer vermuten (bspw. wenn Sie wissen, dass Sie gar nicht oder zumindest nicht so viel zu schnell fuhren)
Dies sind jedoch nur Vorschläge und keine Garantie dafür, dass Sie für Ihren Widerspruch Recht bekommen. Für die Einschätzung der Chancen im Einzelfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Tipp: Auf Bußgeldbescheid-Check ** können Sie die Möglichkeit eines Einspruchs im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen lassen.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Muster kostenlos herunterladen

Um Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot zu verfassen, haben wir Ihnen im Folgenden ein Muster bereitgestellt, an dessen Aufbau Sie sich orientieren können. Bei der Formulierung ist Fingerspitzengefühl gefragt – auch hier kann die Hilfe eines Anwalts wertvoll sein.

Name und Adresse des Beschuldigten

Name und Adresse der Bußgeldstelle

Ort und Datum

Betreff: Einspruch gegen das Fahrverbot im Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen: ________

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bescheid vom ________ mit dem Aktenzeichen _________________ wird mir folgende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen:

___________________________________________________________________________________ (Tatvorwurf, wie er im Bescheid genannt ist)

Diese mir vorgeworfene Ordnungswidrigkeit soll mit einer Geldbuße in Höhe von _____ Euro, ____ Punkt(en) und einem Fahrverbot für ____ Monate sanktioniert werden.

Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid frist- und formgerecht Einspruch ein.

Begründung:
___________________________________________________________________
(Erklären Sie hier, warum Sie den Vorwurf als nicht berechtigt sehen. Achten Sie auf eine nachvollziehbare Argumentation, die Sie mit Beweisen wie Zeugenaussagen oder Fotos stützen können.)

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Beachten Sie: Die Begriffe Einspruch und Widerspruch bezeichnen ähnliche Rechtsmittel und werden daher häufig synonym verwendet. Geht es um einen Bußgeldbescheid, ist jedoch der Einspruch der korrekte Begriff, der in dem Schreiben verwendet werden sollte. Doch auch bei der Verwendung des Wortes Widerspruch wird der Empfänger das Dokument richtig deuten und Ihnen das nicht als Nachteil anlasten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise

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