Alle Jahre wieder kommt … die Erkältungswelle in den Wintermonaten. Wenn die Tage kürzer, dunkler und kälter werden, dann schlägt dies vielen nicht nur aufs Gemüt, sondern auch auf die Gesundheit. Da das Leben trotzdem nicht stillsteht und u. a. Weihnachtsgeschenke oder sonstige Besorgungen erledigt werden müssen, fragen sich viele: Darf ich eigentlich krankgeschrieben autofahren?
Kostenloses eBook zum Thema: „Krankgeschrieben autofahren: Was ist hier erlaubt?“
In unserem eBook beantworten wir unter anderem folgende Fragen:- Ist es verboten, krankgeschrieben autozufahren?
- Gibt es Medikamente, nach deren Einnahme ich nicht fahren sollte?
- Welche Konsequenzen gibt es, wenn ich krankgeschrieben einen Autounfall habe?
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FAQ: Krankgeschrieben autofahren
Darf ich generell krankgeschrieben autofahren?
Es kommt darauf an, woran und wie schwer Sie erkrankt sind. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es nichts zu beanstanden, sofern das Autofahren nicht Ihrer Genesung abträglich ist (bspw. kurze Fahrten zum Arzt oder zum Supermarkt). Aus verkehrsrechtlicher Sicht kann es kritisch werden, falls Sie durch Ihre Krankheit zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden bspw. wenn Ihre Augen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Darf man unter Einfluss von Medikamenten wie Antibiotika autofahren?
Auch hier kann keine pauschale Antwort gegeben werden. Es kommt auf den Einzelfall an, hilfreich ist immer ein Blick in die Packungsbeilage, im Zweifelsfall konsultieren Sie einen Arzt oder Apotheker. Bei welchen Medikamenten aber generell Vorsicht geboten ist, das lesen Sie hier.
Welche Konsequenzen kann es geben, wenn ich verbotenerweise krankgeschrieben autofahre?
Aus arbeitsrechtlicher Sicht kann zunächst eine Abmahnung drohen, wenn Ihr Vorgesetzter herausfindet, dass Sie auf diese Weise Ihre Genesung beeinträchtigt haben. Aus verkehrsrechtlicher Sicht könnte das Strafgesetzbuch greifen, wenn Sie unter dem Einfluss von Medikamenten einen Unfall verursachen. Dies kann eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Darf ich autofahren, wenn ich krankgeschrieben bin?
Inhalt
Auf diese Frage können wir weder mit Ja noch mit Nein antworten, vielmehr mit Kommt drauf an. Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, dass es Ihnen verbietet, das Autofahren bei einer Krankschreibung zu unterlassen. Sie sind in diesem Zusammenhang aber verpflichtet, nichts zu tun, was der Genesung abträglich sein könnte. Allerdings gehören zumindest kurze Fahrten recht selten zu solchen Fällen – es sei denn, der Arzt hat Ihnen strikte Bettruhe verordnet.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es aber bei einer schwerwiegenden Krankheit möglicherweise kritisch, dass Sie krankgeschrieben autofahren. Zwar gibt es auch hier kein Gesetz, dass ein Auto nicht krank gefahren werden darf. Dennoch kann es zu verkehrs- und vor allem versicherungsrechtlichen Konsequenzen kommen. So sollte es in Ordnung gehen, wenn Sie bspw. mit einer leichten Grippe autofahren, wenn diese sich nur durch etwas Schnupfen äußert. Anders sieht es aus, sollte die Krankheit bspw. mit einer Beeinträchtigung der Augen einhergehen.
Ein Fahrverbot gilt in der Regel in den folgenden Situationen:
- Wie eben erwähnt bei Augenerkrankungen oder Augenuntersuchungen, wenn die Augentropfen die Pupille erweitern, sodass Lichtempfindlichkeit und ein Verlust der Sehschärfe die Folge sind.
- In den ersten 24 Stunden nach einer Narkose – auch wenn die Operation ambulant war – ist ebenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel oder andere Alternativen zurückzugreifen.
Letzten Endes entscheidet der Krankenstand, ob das Autofahren eine Gefahr darstellt oder nicht. In der Akutphase der Erkrankung ist es in den meisten Fällen ratsam, sich nicht hinter das Steuer zu setzen, da die Konzentrationsfähigkeit bei Fieber u. Ä. generell stark eingeschränkt ist. Bei Zweifeln ist ein Arzt zu konsultieren, der im Einzelfall beurteilen kann, ob Sie krankgeschrieben noch autofahren können.
Krank autofahren – wie beeinflusst es die Fahrtüchtigkeit?
Bevor Sie krankgeschrieben autofahren, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, inwiefern Ihre Fahrtüchtigkeit bzw. Ihre Verkehrssicherheit von Ihrem derzeitigen Gesundheitszustand beeinflusst wird. Bei einer schweren Grippe ist die Konzentrations– und die Reaktionsfähigkeit häufig stark eingeschränkt, sodass Sie bei einer kritischen Situation im Straßenverkehr möglicherweise nicht rechtzeitig reagieren können. Dass Sie bspw. mit hohem Fieber keinesfalls autofahren sollten, dürfte somit klar sein. Kopfschmerzen und Benommenheit sind nur einige der Merkmale, bei denen es ratsam ist, krankgeschrieben auf das Autofahren zu verzichten.
Vorsicht am Steuer bei diesen Medikamenten!
Dass sich Medikamente und Autofahren nicht gut vertragen, sollte hinreichend bekannt sein. Trotzdem sind sich viele Autofahrer nicht darüber im Klaren, welche Auswirkungen diese Arzneien auf Ihren Körper und somit auf Ihre Fahrtauglichkeit haben.
Insbesondere bei den folgenden Medikamenten sollten Sie achtgeben:
- Erkältungsmedikamente und Hustenblocker: Bei diesen Arzneien wird häufig Codein verwendet. Da zu den Nebenwirkungen Müdigkeit und Benommenheit zählen, sollten Sie, wenn Sie mit diesen Medikamenten krankgeschrieben sind, das Autofahren unterlassen. Hinzu kommt, dass Codein die Fähigkeit der Augen beeinträchtigen kann, sich an wechselnde Lichtverhältnisse anzupassen. Insbesondere in der dunklen Jahreszeit kann dies fatal sein.
- Blutdruckmittel: Wer einen hohen Blutdruck hat, muss manchmal sogenannte Antihypertonika einnehmen. Diese können zu Benommenheit und Schwindel führen.
- Antibiotika und Schmerzmittel: Autofahren muss auch hier kritisch betrachtet werden, da diese Arzneien die Reaktionszeit erhöhen können. Beinhaltet das Schmerzmittel Morphin? Das und Autofahren ist ebenfalls eine Kombination, die unterlassen werden sollte.
- Psychopharmaka: Bei Arzneien wie Beruhigungsmitteln, Antidepressiva oder Mitteln gegen Psychosen ist beim Fahren mindestens Vorsicht walten zu lassen. Die Kombination mit Alkohol kann dagegen drastische Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben.
- Augentropfen: Auch hier ist vor allem im Winter Vorsicht geboten. Wirken die Arzneien pupillenerweiternd, sind die Augen danach für Stunden extrem lichtempfindlich, was den ständigen Wechsel von Scheinwerfern und Dunkelheit gefährlich machen kann.
- Schlafmittel: Dass Sie hier – auch wenn Sie nicht krankgeschrieben sind – das Autofahren unterlassen sollten, ist Ihnen sicherlich bewusst. Beachten Sie aber, dass viele Mittel auch am nächsten Tag noch wirken und die Reaktionszeit beeinflussen können.
Mehr zu den Auswirkungen dieser Medikamente auf die Fahrtüchtigkeit, erfahren Sie im Video:
Konsequenzen, wenn Sie mit Erkältung autofahren
Wie erwähnt gibt es kein Gesetz, das explizit verbietet, dass Sie krankgeschrieben autofahren. Ob Sie dazu in der Lage sind, können Sie in der Regel selbst beurteilen. Sollte dies aber deutliche Auswirkungen auf Ihren Gesundheitsstand haben oder wenn Sie bspw. krankgeschrieben einen Autounfall verursachen, dann kann dies sehr wohl rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zunächst einmal muss ein Arbeitnehmer mindestens eine Abmahnung befürchten, sollte er eindeutig seine Genesung behindern, wenn er krankgeschrieben nicht aufs Autofahren verzichtete. Bei einer langen Fahrt, welche körperlich belastend ist, kann das der Fall sein, wenn der Arbeitgeber dies herausfindet.
Wenn Sie bspw. beim Autofahren mit Antibiotika im Kreislauf einen Unfall verursachen, dann greift das Strafgesetzbuch (StGB) § 315c Abs. 1:
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er […] infolge geistiger und körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […]und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach Abs. 2 ist dies auch bei Fahrlässigkeit strafbar und wird in diesem Fall mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.
Hinzu kommt, dass es sich ebenfalls auf die Versicherung auswirken kann, wenn Sie krankgeschrieben autofahren, einen Unfall haben und dabei die Fahrtauglichkeit beeinträchtigende Symptome und / oder Medikamente im Blut aufweisen. Moderne Analyseverfahren sind in der Lage, auch geringste Spuren solcher Arzneien nachzuweisen. Dann kann es dazu kommen, dass der Versicherungsschutz der Haftpflicht– und der Kaskoversicherung erlischt und die Assekuranz gar nicht zahlt, oder im Nachhinein das Geld zurückfordert.
Wer ganz auf der sicheren Seite sein möchte, bleibt demnach dem Steuer fern und lässt sich für die Besorgung von Weihnachtsgeschenken oder Ähnlichem chauffieren, wenn es der Krankenstand oder die Medikamente nicht anders gestatten.