Unfall im Kreisverkehr: Wenn es im Kreisel kracht

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Er soll für einen besseren Verkehrsfluss sowie ein geringeres Unfallrisiko sorgen – die Vorteile von einem Kreisverkehr liegen eigentlich auf der Hand. Trotzdem gibt es immer wieder Unsicherheiten in Bezug darauf, wer in einem Kreisel Vorfahrt hat und wer warten muss. Gerade wenn mehrere Spuren vorhanden sind, kommt es nicht selten zu einem Unfall im Kreisverkehr. Wie Sie einen solchen vermeiden können, erfahren Sie im Ratgeber.

FAQ: Unfall im Kreisverkehr

Wann kommt es im Kreisverkehr zum Unfall?

Nicht selten führt eine Fehleinschätzung zu Kollision, denn mitunter wissen Autofahrer nicht, wer im Kreisel Vorfahrt hat. Aber auch Abstandsunterschreitungen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen können Gründe sein.

Wer hat im Kreisverkehr Vorfahrt?

Grundsätzlich haben die Verkehrsteilnehmer, die sich bereits auf der Kreisfahrbahn befinden, Vorfahrt.

Wann ist die Polizei zu verständigen?

Die Polizei ist zu rufen, wenn Personen verletzt wurden oder die Schuldfrage nach dem Unfall im Kreisverkehr ohne diese nicht eindeutig geklärt werden kann.

Video: Die Verkehrsregeln im Kreisverkehr

Video: Welche Verkehrsregeln gelten im Kreisverkehr?
Video: Welche Verkehrsregeln gelten im Kreisverkehr?

Unfall im Kreisverkehr: Wer ist schuld daran?

Ein Unfall im Kreisverkehr geschieht häufig durch Auffahren.
Ein Unfall im Kreisverkehr geschieht häufig durch Auffahren.


Wie bereits erwähnt, ereignet sich nicht selten ein Unfall im Kreisverkehr, weil manche Kraftfahrer nicht mit den Verkehrsregeln vertraut sind, die dort Anwendung finden. Wie diese aussehen, regelt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). In § 8 Absatz 1a StVO heißt es dazu:

Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.“

Daraus ergibt sich: Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisel befinden, haben Vorfahrt. Möchten Sie als Autofahrer in einen Kreisverkehr einfahren, müssen Sie zuerst die anderen Kfz passieren lassen und ihnen die Vorfahrt gewähren. Des Weiteren müssen Sie nur bei der Ausfahrt aus einem Kreisel blinken, nicht bei der Einfahrt.

Geht ein Fahrer bei der Einfahrt davon aus, er dürfte zuerst fahren, endet das Ganze schnell in einem Unfall im Kreisverkehr. Doch auch wenn Sie nicht genügend Abstand zum vorausfahrenden Auto halten, kann sich ein Crash ereignen. Muss Ihr Vordermann beispielsweise unerwartet bremsen, könnten Sie ihn rammen und wären ebenfalls Schuld daran, dass es zu einem Unfall im Kreisverkehr kam.

Sollte sich ein Unfall im Kreisverkehr nicht vermeiden lassen und die Schuldfrage ist nicht eindeutig zu klären, empfiehlt es sich in jedem Fall, die Polizei über den Unfall in Kenntnis zu setzen. Die zuständigen Beamten können im Anschluss den Unfallhergang ermitteln und so für Klarheit sorgen. Weiterhin hat ein polizeilicher Unfallbericht bei der Versicherung in der Regel mehr Gewicht.

Wie können Sie einen Unfall im Kreisverkehr vermeiden?

Ereignete sich in einem Kreisverkehr ein Unfall, liegt die Schuld oftmals beim Einfahrenden.
Ereignete sich in einem Kreisverkehr ein Unfall, liegt die Schuld oftmals beim Einfahrenden.

Natürlich existieren gewisse Szenarien, in denen es schlichtweg nicht in Ihrer Macht liegt, zu verhindern, dass es im Kreisel kracht. Nichtsdestotrotz gibt es gewisse Tipps, die Sie beherzigen können, um einem Unfall im Kreisverkehr zumindest vorzubeugen:

  • Sobald Sie sich einem Kreisel nähern, sollten Sie bereits Ihr Tempo drosseln, um keine Vollbremsung hinlegen zu müssen, weil sich bereits Kfz im Kreisverkehr befinden, denen Sie die Vorfahrt gewähren müssen.
  • Fahren Sie erst in den Kreisverkehr ein, wenn die Fahrbahn wirklich frei ist.
  • Wahren Sie genügend Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen, um niemandem aufzufahren und so einen Unfall im Kreisverkehr zu verschulden.
  • Setzen Sie den Blinker nur beim Ausfahren aus dem Kreisel.
  • Achten Sie sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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