Vielen Autofahrern geht es im Verkehr zu langsam voran. Waghalsige Überholmanöver und teils hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die Folge. Gibt es auf der Autobahn eigentlich eine Mindestgeschwindigkeit, an die sich alle Verkehrsteilnehmer halten müssen? Hier erfahren Sie es!
FAQ: Mindestgeschwindigkeit
Grundsätzlich gibt es innerhalb geschlossener Ortschaften keine Mindestgeschwindigkeit. Allerdings definiert § 3 Absatz 2 StVO, dass Kfz nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern, wenn kein triftiger Grund vorliegt.
Auch auf der Autobahn ist keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben. Allerdings darf diese nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt
Wird durch zu langsames Fahren ohne triftigen Grund der Verkehrsfluss behindert, droht ein Bußgeld von 20 Euro.
Mindestgeschwindigkeit: Ein Schild weist darauf hin
Inhalt
Autofahrer bekommen allerhand Vorschriften und korrekte Verhaltensweisen mit auf den Weg gegeben, wenn Sie die Fahrerlaubnis erwerben. Diese sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgeführt. § 3 StVO definiert die Vorgaben zur Geschwindigkeit.
Hier wird die Mindestgeschwindigkeit auf einer Bundesstraße oder deutschen Autobahnen zwar nicht explizit genannt, allerdings findet sich in § 3 Absatz 2 StVO die Vorgabe, welche erkennen lässt, dass eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Dadurch soll maßgeblich eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer verhindert werden. Führt diese nämlich zu riskanten Überholmanövern oder Ähnlichem, steigt die Unfallgefahr enorm und die Folgen können verheerend sein.
Durch ein Verkehrszeichen wird die Mindestgeschwindigkeit angegeben. Das Zeichen 275 ist kreisförmig mit einem blauen Hintergrund. Darauf ist in weißer Schrift eine Zahl zu erkennen, welche die Mindestgeschwindigkeit auf Kraftstraße, Landstraße und Co. vermerkt ist.
Bekanntlich gibt es allerdings von jeder Regel ein Ausnahme. So auch für die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Entsprechende Einschränkungen dieser Regelung lassen sich in Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Abschnitt 7 finden. Die Mindestgeschwindigkeit darf unterschritten werden, wenn
- extreme Wetterlagen (Glatteis, Starkregen),
- schwierige Verkehrsverhältnisse (Staus) oder
- Straßenbegebenheiten wie Schlaglöcher oder Ähnliches vorliegen.
Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn gemäß StVO?
Die Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn von 80 km/h ist ein Mythos, der sich bei vielen Autofahrern verfestigt hat. Allerdings sieht die StVO kein Mindesttempo auf der Autobahn vor. Auch wenn § 18 Absatz 1 StVO etwas anderes vermuten lässt:
Autobahnen […] und Kraftfahrstraßen […] dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.
Hier wird allerdings lediglich definiert, dass die Bauart des Kfz eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h zulassen muss, damit dieses die Autobahn nutzen darf. Eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit für die deutsche Autobahn bedeutet dies allerdings nicht.
Befahren Sie die Autobahn dennoch mit einem Kfz, welches gemäß Bauart nicht eine Geschwindigkeit von 60 km/h fahren kann, gefährden Sie sich und andere. Gerade durch Überholende kann es dann zu Kollisionen kommen, die auf der Autobahn schnell in einer Massenkarambolage enden können.