Betroffene haben in aller Regel ab Zustellung eines Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen diesen zu erheben. Betroffene sollten bei diesem Vorgang jedoch vorsichtig sein, welche Angaben sie im Zuge dessen machen. Wenn Sie dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Begründung hinzufügen, ist mit Vorsicht zu handeln. Aber ist die schriftliche Begründung überhaupt erforderlich?
Wichtige Informationen zur Einspruchsbegründung
FAQ: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Begründung?
Nein, ein Einspruch muss grundsätzlich nicht begründet werden.
Belasten Sie sich nicht unnötig selbst. Lassen Sie sich, falls nötig, von einem Anwalt helfen. Was Sie bei der Formulierung beachten sollten, erfahren Sie hier.
Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung oder ein schlecht erkennbares Blitzerfoto können den Einspruch untermauern. Tipp: Beantragen Sie Akteneinsicht.
Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos
Begründung beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid keine Pflicht!
Inhalt
Gegen behördliche Entscheidungen wie einen ergangenen Bußgeldbescheid steht betroffenen Autofahrern das Rechtsmittels des Einspruchs zur Verfügung. Juristische Laien denken dabei zunächst, dass sie ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stets eine Begründung beifügen müssen. Doch: Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, im Rahmen des Einspruchs eine schriftliche Begründung abzugeben.
Zweifeln Sie das Messergebnis oder die Richtigkeit des Bußgeldbescheids an, können Sie in aller Regel mit einem einfachen Zweizeiler Einspruch gegen diesen erheben. Einen Grund für das Vorgehen müssen Sie hingegen nicht nennen. Eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung der Einspruchsmöglichkeiten können Sie durch den Bußgeldcheck ** erhalten.
Die Behörde wird stattdessen nach Eingang des Einspruchs eigenständig die Aktenlage nochmals prüfen. Kommt sie zu der Erkenntnis, dass ein Einspruch gerechtfertigt ist – ob auf Grundlage formaler oder technischer Fehler -, stellt diese das Bußgeldverfahren eigenständig ein. Wird der Einspruch hingegen abgewiesen, landet das Bußgeldverfahren vor Gericht. In der gerichtlichen Auseinandersetzung wird dann ausführlich geprüft, inwieweit dem Einspruch des Betroffenen stattzugeben ist.
Spätestens in dieser Phase ist es sinnvoll, die dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zugrunde liegende Begründung dem Gericht vorzutragen.
Bußgeldbescheid-Einspruch mit Begründung: Vorsicht bei der Formulierung!
Wollen Sie trotz allem dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine schriftliche Begründung beifügen, sollten Sie besonders vorsichtig bei der Formulierung sein. Juristische Laien können sich hier schnell in die Bredouille bringen.
Angenommen Sie begründen den Einspruch damit, dass Sie das Schild, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit festlegte, nicht sehen konnten. Mit der Verwendung des Wortes „ich“ würden Sie zugleich gegenüber der Behörde eingestehen, der Fahrer gewesen zu sein. Sollte sich hiernach ergeben, dass Sie auf dem Blitzerbild nicht eindeutig identifiziert werden können, hätte die Bußgeldbehörde stattdessen Ihr schriftliches Eingeständnis. Die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch könnten so im Einzelfall schwinden.
Auch bei dem Hinweis auf Fehlmessungen ist Vorsicht geboten, denn hier bedarf es umfassender Kenntnisse der Technik sowie der Einsicht in die Mess- bzw. Eichprotokolle des Messgerätes. Diese erhält in aller Regel jedoch nur ein mit der Akteneinsicht beauftragter Rechtsanwalt.
Ich war in der Zeit, wo ich angeblich geblitzt sein soll, garnicht unterwegs und habe dafür mindestens 5 Zeugen. Mein erster Einspruch wurde abgelehnt – ich nehme an, weil garnicht geprüft wurde, wann das Foto tatsächlich aufgenommen wurde. Wenn der Bußgeldbescheid nicht zurückgenommen wird, bin ich gezwungen einen Rechtsanwalt einzuschalten.