Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Schriftliche Begründung immer notwendig?

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Betroffene haben in aller Regel ab Zustellung eines Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen diesen zu erheben. Betroffene sollten bei diesem Vorgang jedoch vorsichtig sein, welche Angaben sie im Zuge dessen machen. Wenn Sie dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Begründung hinzufügen, ist mit Vorsicht zu handeln. Aber ist die schriftliche Begründung überhaupt erforderlich?

Wichtige Informationen zur Einspruchsbegründung

FAQ: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Begründung?

Muss ich meinen Einspruch begründen?

Nein, ein Einspruch muss grundsätzlich nicht begründet werden.

Worauf muss ich bei einer Begründung meines Einspruchs achten?

Belasten Sie sich nicht unnötig selbst. Lassen Sie sich, falls nötig, von einem Anwalt helfen. Was Sie bei der Formulierung beachten sollten, erfahren Sie hier.

Was ist eine gute Begründung für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung oder ein schlecht erkennbares Blitzerfoto können den Einspruch untermauern. Tipp: Beantragen Sie Akteneinsicht.

Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos

In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.

Begründung beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid keine Pflicht!

Sie wollen gegen ein Bußgeld Einspruch erheben? Einer Begründung bedarf es zunächst nicht.
Sie wollen gegen ein Bußgeld Einspruch erheben? Einer Begründung bedarf es zunächst nicht.

Gegen behördliche Entscheidungen wie einen ergangenen Bußgeldbescheid steht betroffenen Autofahrern das Rechtsmittels des Einspruchs zur Verfügung. Juristische Laien denken dabei zunächst, dass sie ihrem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stets eine Begründung beifügen müssen. Doch: Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, im Rahmen des Einspruchs eine schriftliche Begründung abzugeben.

Zweifeln Sie das Messergebnis oder die Richtigkeit des Bußgeldbescheids an, können Sie in aller Regel mit einem einfachen Zweizeiler Einspruch gegen diesen erheben. Einen Grund für das Vorgehen müssen Sie hingegen nicht nennen. Eine kostenlose und unverbindliche Einschätzung der Einspruchsmöglichkeiten können Sie durch den Bußgeldcheck ** erhalten.

Die Behörde wird stattdessen nach Eingang des Einspruchs eigenständig die Aktenlage nochmals prüfen. Kommt sie zu der Erkenntnis, dass ein Einspruch gerechtfertigt ist – ob auf Grundlage formaler oder technischer Fehler -, stellt diese das Bußgeldverfahren eigenständig ein. Wird der Einspruch hingegen abgewiesen, landet das Bußgeldverfahren vor Gericht. In der gerichtlichen Auseinandersetzung wird dann ausführlich geprüft, inwieweit dem Einspruch des Betroffenen stattzugeben ist.

Spätestens in dieser Phase ist es sinnvoll, die dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zugrunde liegende Begründung dem Gericht vorzutragen.

Achtung! Auch wenn Sie zunächst bei einem Einspruch gegen eine Blitzer-Messung keine Begründung abgeben müssen, sollte dieser Vorgang nur bei ausreichender Sachgrundlage erfolgen. Lehnt die Bußgeldbehörde den Einspruch ab und wird abschließend aufgrund fehlender Gründe gegen Sie entschieden, kommen zu den Sanktionen mindestens auch noch Gerichtskosten hinzu. Prüfen Sie also zunächst, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnen könnte. Ein Anwalt kann Ihnen bei der Bewertung der Erfolgsaussichten helfen.

Bußgeldbescheid-Einspruch mit Begründung: Vorsicht bei der Formulierung!

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Bei der Begründung ist Vorsicht geboten.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Bei der Begründung ist Vorsicht geboten.

Wollen Sie trotz allem dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine schriftliche Begründung beifügen, sollten Sie besonders vorsichtig bei der Formulierung sein. Juristische Laien können sich hier schnell in die Bredouille bringen.

Angenommen Sie begründen den Einspruch damit, dass Sie das Schild, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit festlegte, nicht sehen konnten. Mit der Verwendung des Wortes „ich“ würden Sie zugleich gegenüber der Behörde eingestehen, der Fahrer gewesen zu sein. Sollte sich hiernach ergeben, dass Sie auf dem Blitzerbild nicht eindeutig identifiziert werden können, hätte die Bußgeldbehörde stattdessen Ihr schriftliches Eingeständnis. Die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch könnten so im Einzelfall schwinden.

Auch bei dem Hinweis auf Fehlmessungen ist Vorsicht geboten, denn hier bedarf es umfassender Kenntnisse der Technik sowie der Einsicht in die Mess- bzw. Eichprotokolle des Messgerätes. Diese erhält in aller Regel jedoch nur ein mit der Akteneinsicht beauftragter Rechtsanwalt.

Wollen Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durch eine Begründung ergänzen, sollten Sie daher zunächst vorab mit einem Anwalt für Verkehrsrecht Rücksprache halten. Dieser kann den Bußgeldbescheid unter juristischen Gesichtspunkten prüfen, umfassende Akteneinsicht beantragen und so ggf. eine ausreichende Einspruchsgrundlage aufdecken. Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie beispielsweise durch den Bußgeldcheck **.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

Bildnachweise

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