Auf deutschen Straßen gilt eine situative Winterreifenpflicht, d. h. bei Schnee, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur ein Kfz führen. das mit geeigneter Bereifung ausgestattet ist. Doch erfüllen Sie die Winterreifenpflicht auch mit Ganzjahresreifen oder müssen es immer explizit Winterreifen sein? Und was geschieht im Falles eines Unfalls mit Allwetterreifen im Winter? Greift der Versicherungsschutz?
FAQ: Allwetterreifen im Winter
Ja, wenn sie mit dem Alpine-Symbol (neue Reifen) oder mit M+S- (alte Reifen) gekennzeichnet sind.
Weil es eben keine Winterreifen sind, haben sie auch nicht das gleiche Profil und sind nicht so griffig wie Winterreifen. In Städten mögen sie reichen, in abgelegenen und bergigen Gegenden sind Winterreifen vorzuziehen.
Weil Ganzjahresreifen mit der entsprechenden Kennzeichnung auch im Winter zulässig sind, schließt deren Verwendung den Versicherungsschutz nicht aus. Voraussetzung ist aber, dass diese die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe aufweisen.
Darf man mit Ganzjahresreifen im tiefsten Winter fahren?
Inhalt
Seit dem 01.01.2018 gelten bei der Kennzeichnung von wintertauglichen Reifen neue Bedingungen: War bis dato allein die M+S-Kennzeichnung (Abkürzung für mud and snow) ausschlaggebend für die Wintertauglichkeit, erfüllen seither nur solche Neureifen die Vorgaben der Winterreifenpflicht, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) ausgestattet sind.
Alte Reifen, die lediglich mit dem M+S-Symbol versehen sind und vor dem 01.01.2018 produziert wurden, dürfen jedoch noch bis zum 30.09.2024 verwendet werden.
Wie gut sind Ganzjahresreifen im Winter?
Sofern mit dem Symbol für Wintertauglichkeit gekennzeichnet, sind also Allwetterreifen auch im Winter bei entsprechenden Straßenverhältnissen zulässig. Doch sind sie auch genauso gut wie Winterreifen?
Ganzjahresreifen stellen einen Kompromiss dar zwischen Sommer- und Winterreifen. Kompromisse bedeuten jedoch auch immer ein paar Abstriche an der einen oder anderen Stelle. Hier können sie die Fahrsicherheit durchaus beeinträchtigen.
Winter- und Sommerreifen sind optimal an die jeweiligen Witterungsbedingungen angepasst, auch was die Gummimischungen und Profiltiefen der Bereifung angeht. Zwar reichen Allwetterreifen grundsätzlich ebenso im Winter, sie können jedoch nicht in gleichem Maße optimal arbeiten – die Gummimischung ist weder für besonders niedrige Temperaturen ausgelegt noch für besonders hohe, die Profiltiefe ist geringer als bei Winterpneus, die Laufflächen sind insgesamt bei Glätte weniger griffig usf. Sie sind aber in jedem Fall besser an die Straßenverhältnisse angepasst als Sommerreifen im Winter.
Bleibt der Versicherungsschutz mit Allwetterreifen im Winter bestehen?
Was aber geschieht nun, wenn es zu einem Unfall mit Allwetterreifen im Winter kommt? Kann die Versicherung Zahlungen verweigern oder Regressansprüche aufgrund der Ganzjahresreifen geltend machen?
Da weder Straßenverkehrsordnung (StVO) noch Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) explizit die Nutzung von Winterreifen verlangt, sondern einzig das Alpine-Symbol (bzw. bei Altreifen die M+S-Kennzeichnung) für die Wintertauglichkeit von Bereifung zur Voraussetzung machen, dürfen Wagen mit Allwetterreifen ebenso im Winter gefahren werden. Im Falle eines Unfalls mit Ganzjahresreifen ist allein auf dieser Grundlage noch keine Obliegenheitsverletzung zu erkennen, die Regressansprüche oder Leistungsverweigerung begründen könnten.
Ich habe seit zwei Jahren Allwetterreifen und bisher bin ich im Flachland und Großstadtbereich sehr gut damit zurecht gekommen. Am kommenden Wochenende ziehe ich jedoch in die Münchener Region und frage mich nun, ob ich besser echte Winterreifen anschaffe. Ich werde mich an Ihre Empfehlung halten und noch schnell Winterreifen aufziehen lassen.