Hier erfahren Sie, was die Behauptung, der Promillewert sei durch Nachtrunk entstanden, ausmacht, welche Berechnung dabei eine Rolle spielt und wieso es oft zu einer doppelten Blutprobe kommt. Darüber hinaus zeigen Bußgeldkatalog und Promillerechner an, welche Sanktionen Tätern drohen.
Bußgeldkatalog zum Promillewert vor dem Nachtrunk
Bußgeldrechner zum Nachtrunk
Sie haben nach einer Fahrt im Straßenverkehr Getränke mit Alkohol konsumiert? Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Promille sich dadurch in Ihrem Blut befindet.
FAQ: Nachtrunk
Ja, auch hierbei kann es sich um einen Verstoß gegen die Promillegrenze handeln, wenn z. B. die Behauptung vorgeschoben ist.
Ja, ab einem Wert von 1,1 Promille machen sich Autofahrer strafbar.
Nein, in der Regel wird hier von Restalkohol ausgegangen. Das kann allerdings auch eine Einzelfallentscheidung sein.
Die Problematik der Nachtrunkbehauptung
Inhalt
Im Straßenverkehr stellt Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt dar. Schon wer 0,5 Promille im Blut aufweist und sich ans Lenkrad setzt, begeht nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß dieser Art müssen Täter mit einem Bußgeld von etwa 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Nicht immer können Trunkenheitsfahrer auf frischer Tat ertappt werden. In diesen Fällen kommt es vor, dass sie erst einige Stunden später von den Beamten der Polizei gestellt werden.
Nachtrunk als Verteidigungsstrategie
Eine Nachtrunkbehauptung wird nicht selten seitens derjenigen aufgestellt, die einige Zeit nach einer vermeintlichen Trunkenheitsfahrt Polizeibeamten Rede und Antwort stehen müssen. Dabei kann die Behauptung zu Recht oder zu Unrecht aufgestellt werden.
Das sorgt dann erstmal dafür, dass die Ermittler die festgestellte Blutalkoholkonzentration nicht mit der begangen Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat im Verkehr in Verbindung bringen können. Die Beamten stehen also durch den vermeintlichen Nachtrunk vor dem Problem, nicht direkt feststellen zu können, wie viel Blutalkohol der Betroffene zum Fahrzeitpunkt aufgewiesen hat.
Infos zur Blutprobe mit Begleitstoffanalyse
Ist ein Verkehrsteilnehmer mit 1,1 oder mehr Promille im Verkehr unterwegs, begeht er eine Straftat, die im Sinne von § 316 Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt wird. Dieser Zustand wird nach geltender Rechtsprechung als absolute Fahruntüchtigkeit bezeichnet.
Ab 1,6 Promille droht neben hohen Sanktionen und dem Führerscheinentzug in der Regel auch die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU. Nachtrunk wird hier oft vorgeschoben, um den ermittelten Promillewert zu drücken.
Eine Begleitstoffanalyse sowie eine doppelte Blutentnahme, die oft durch einen Sachverständigen durchgeführt werden, können hier für Klarheit sorgen.
- Die doppelte Blutprobe definiert sich dadurch, dass zwei Entnahmen in einem zeitlichen Abstand von 30 Minuten stattfinden.
- Nachtrunk kann als Ursache ausgeschlossen werden, wenn die zweite Probe einen niedrigen Promillewert zeigt. Denn erst zwei Stunden nach dem Alkoholkonsum beginnt der Körper mit dem Abbau des Rauschmittels. In diesem Fall ist nur von Restalkohol im Blut auszugehen.
- Bei der Stoffanalyse kann zudem ermittelt werden, welche Begleitalkohole im Körper vorhanden sind. Diese besitzen alle ein eigenes Stoffwechselverhalten und ermöglichen eine noch präzisere Einschätzung zum Zeitpunkt des Alkoholkonsums.