Führerschein abgeben: Wo soll er hin?

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Das Verkehrsrecht bietet unterschiedliche Sanktionierungsoptionen, wenn Fahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Das Fahrverbot ist eine der schwerwiegendsten Konsequenzen: Sie müssen den Führerschein abgeben. Doch wo soll er eigentlich hin?

FAQ: Führerschein abgeben

Wo muss ich den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Sie können das Dokument an die zuständige Bußgeldstelle senden oder der örtlichen Polizei übergeben.

Bis wann muss ich den Führerschein abgeben?

Wiederholungstäter müssen den Führerschein am ersten Tag der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid abgeben. Ersttäter können den Zeitpunkt selbst wählen, müssen den Führerschein jedoch spätestens vier Monate nachdem der Bescheid rechtskräftig geworden ist abgeben.

Wann bekomme ich meinen Führerschein wieder zurück?

Der Führerschein wird Ihnen ausgehändigt, sobald das Fahrverbot endet.

Führerschein abgeben – mehr im Video

Was ist beim Abgeben des Führerscheins wichtig? Sie erfahren es im Video.
Was ist beim Abgeben des Führerscheins wichtig? Sie erfahren es im Video.

Allgemeines zur Führerscheinabgabe bei Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Wo dieser verwahrt wird, entscheidet die Behörde.
Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Wo dieser verwahrt wird, entscheidet die Behörde.

Einmal das Gaspedal voll durchtreten auf der freien Autobahn – keine gute Idee, wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung angegeben ist. Dann kann aus dem kurzen Adrenalinkick schnell ein unangenehmer Schock werden.

Werden Sie dabei geblitzt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Fahrverbot auszugehen. In dieser Zeit ruht die Fahrerlaubnis und Sie sind nicht berechtigt Kfz im Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot hat eine Maximaldauer von drei Monaten und ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu verwechseln.

Bei letzterem wird nämlich das Dokument vernichtet. Nach Ablauf einer Sperrfrist kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. Der Führerschein wird dann komplett neu ausgestellt.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie den Führerschein lediglich abgeben. Wo dieser dann verwahrt wird, damit das Dokument nicht verloren geht, erklären wir im nachfolgenden Abschnitt genauer.

Mit einem Fahrverbot geht eine Führerscheinabgabe einher. Das Dokument wird in Verwahrung genommen und nach Ablauf des Fahrverbots wieder ausgehändigt.

Fahrverbot: Wo Sie den Führerschein abgeben müssen

Wurde ein Fahrverbot verhängt, müssen Sie den Führerschein abgeben. Wo und auf welchem Weg Sie dies tun, bleibt in aller Regel Ihnen überlassen. Das Dokument kann bei der zuständigen Behörde oder der örtlichen Polizei angegeben werden.

Wenn Sie bei einem Fahrverbot den Führerschein abgeben und die Polizei diesen in amtliche Verwahrung nehmen soll, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen, damit der Fall bearbeitet werden kann:

  • Bußgeldbescheid (zur Ermittlung vom Aktenzeichen)
  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
Bei einem Fahrverbot ist eine Führerscheinabgabe notwendig.
Bei einem Fahrverbot ist eine Führerscheinabgabe notwendig.

Wann Sie den Führerschein abgeben müssen, hängt davon ab, ob Sie Ersttäter sind oder schon mal ein Fahrverbot aussitzen mussten. Ist letzteres der Fall, muss das Dokument unverzüglich in Verwahrung gegeben werden.

Bei Ersttätern sind die Regelungen etwas lockerer. Nach Rechtskraft vom Bußgeldbescheid haben Sie vier Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten. Dies erfolgt immer im Monatsrhythmus. Den Termin zur Abgabe können Sie dann in aller Regel frei wählen.

Dabei können Sie den Führerschein persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben oder diesen per Einschreiben an selbige senden. Anfallende Portokosten müssen Sie selbst tragen.

Abgabe vom Führerschein bei Fahrverbot: Wo bekommen Sie das Dokument zurück?

Es stellt sich natürlich auch die Frage, wenn Sie Ihren Führerschein abgeben, wo und wann Sie das Dokument zurückerhalten. Das wo hängt davon ab, bei wem Sie das Dokument in Verwahrung gegeben haben und ob Sie ihn persönlich abgegeben oder per Post geschickt haben.

Haben Sie den Führerschein eingeschickt, so erhalten Sie ihn nach Ablauf vom Fahrverbot ebenfalls postalisch zurück. Wurde er bei der Behörde persönlich abgegeben, können Sie ihn auch dort wieder abholen.

Sind Sie selbst verhindert, kann ein Angehöriger oder Bekannter diese Aufgabe für Sie übernehmen. Eine entsprechende Vollmacht ist dann allerdings vonnöten.

Wo Sie den Führerschein abgeben bei einem Fahrverbot entscheidet auch darüber, wo Sie das Dokument zurückerhalten. Während es in Verwahrung ist, verlässt es die Behörde nicht bzw. wird nicht an einen anderen Ort gebracht.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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