Führerscheinfoto: Welche Vorgaben gelten, was muss ich beachten?

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Endlich die Fahrerlaubnis in der Hand halten – darauf muss in der Regel mehrere Monate hingefiebert werden. Auch die Erstellung eines Führerscheins dauert etwa zwischen vier und sechs Wochen. Dazu gehört auch, sich rechtzeitig um das richtige Führerscheinfoto zu kümmern. Hier kommen häufig Fragen auf: Brauche ich ein biometrisches Passbild für den Führerschein? Gibt es beim Foto für den Führerschein bestimmte Vorgaben, die ich beachten muss? Dies und mehr klären wir im Folgenden.

FAQ: Führerscheinfoto

Gibt es gesetzliche Vorgaben in Bezug auf das Führerscheinfoto?

Ja, da es sich um ein amtliche Dokument handelt, muss das Foto auf dem Führerschein bestimmte Bedingungen erfüllen.

Wie muss ein Führerscheinfoto aussehen?

Ein Führerscheinfoto muss im Hochformat vorliegen und biometrisch mit den Maßen 35 x 45 mm sein. Zudem darf es nicht zu dunkel sein und die Aufnahmen müssen frontal oder im Halbprofil fotografiert vorliegen.

Gibt es auch Vorschriften zum Aussehen der Personen?

Ja, das Gesicht darf zum Beispiel nicht verdeckt sein. Kopfbedeckungen sind dann zulässig, wenn sie aus religiösen Gründen getragen werden. Brillenträger müssen darauf achten, dass die Augen klar erkennbar sind und sich nichts spiegelt.

Welches Foto wird für den Führerschein benötigt und an welche Vorschriften muss ich mich dabei halten?

Fahrschüler sollten sich möglichst früh um das korrekte Führerscheinbild kümmern, um die Fahrerlaubnis idealerweise rechtzeitig zur bestandenen Prüfung in der Hand zu halten.
Fahrschüler sollten sich möglichst früh um das korrekte Führerscheinbild kümmern, um die Fahrerlaubnis idealerweise rechtzeitig zur bestandenen Prüfung in der Hand zu halten.

Um das richtige Bild für den Führerschein zu bekommen, gibt es Vorschriften zum Format, zum Gesichtsausdruck sowie zu Kleidung und Accessoires. Insgesamt ist – wie für jedes andere amtliche Dokument mit Foto in Deutschland – für den Führerschein folglich ein biometrisches Bild erforderlich. Für den Führerschein muss das Foto dann folgende Maße haben:

  • Das Führerschein muss Hochformat sein.
  • Der obere und untere Rand müssen 35 Millimeter lang sein.
  • Die seitlichen Ränder müssen 45 Millimeter lang sein.
  • Im Idealfall hat für den Führerschein das Bild zudem einen 5 Millimeter breiten Rand.
  • Um sicherzustellen, dass das Gesicht des Fotografierten auch wirklich erkennbar ist, müssen zwischen dem Kinn und dem oberen Kopfende 32 bis 35 Millimeter liegen.
In der Regel braucht es für den Führerschein ein biometrisches Foto.
In der Regel braucht es für den Führerschein ein biometrisches Foto.

Die Maße für das Führerscheinfoto – weil es eben für den Führerschein ein normales biometrisches Passbild braucht – werden von sowohl Passbildautomaten als auch von Fotografen generell berücksichtigt. Beachten Sie aber: Wir können nicht garantieren, dass ein Foto aus dem Automaten akzeptiert wird.

Um ein gültiges biometrisches Passbild für den Führerschein zu erhalten, müssen Sie auch hinsichtlich des Gesichtsausdrucks einige Regeln beachten. Sollten Sie das Gesicht verziehen, etwa indem Sie lächeln, könnten Sie damit möglicherweise bestimmte Erkennungszeichen unsichtbar machen oder insgesamt das Gesicht zu sehr verändern. Aus diesem Grund müssen die Fotografierten dafür ein ausdrucksloses Gesicht zeigen und dabei den Mund geschlossen halten.

Das Lichtbild für den Führerschein ist darüber hinaus in jedem Fall von vorne aufzunehmen. Die Nase sollte die Mitte des Bildes ausmachen. Das Gesicht seitlich oder eben im Halbprofil aufzunehmen, würde für ein ungültiges Führerscheinfoto sorgen.

Das Führerscheinfoto muss zudem gut ausgeleuchtet sein. Die Details und Eigenmerkmale des Gesichts müssen gut zu erkennen sein. Um für den Führerschein als biometrisch in dem Sinne zu gelten, sollte daher das Foto einen einfarbigen Hintergrund haben, der einen guten Kontrast zu der Haarfarbe bildet, damit sich das Gesicht gut abhebt. Auf Bearbeitungen muss aus diesem Grund auch so weit wie möglich verzichtet werden – Effekte und Schatten sind auf dem Führerscheinfoto unerwünscht.

Für den Führerschein: Das Passbild muss Anforderungen zu Kleidung und Accessoires erfüllen

Für das Foto beim Führerschein gelten wichtige Vorgaben, um den Inhaber zweifelsfrei zu erkennen.
Für das Foto beim Führerschein gelten wichtige Vorgaben, um den Inhaber zweifelsfrei zu erkennen.

Um als gültiges Führerscheinfoto durchzugehen und die bestehenden Vorschriften zu erfüllen, müssen Regelungen zu Kleidungsstücken o.ä. beachtet werden, die andernfalls das Gesicht in unzulässiger Weise bedecken könnten.

Eine häufige Frage, die das den Führerschein betreffende Foto und den Vorschriften dazu zum Thema hat, dreht sich um die Brille. Um eine Person zweifelsfrei zu identifizieren, ist eine genaue Erkennbarkeit der Augen von ungeheurer Wichtigkeit.

Dennoch müssen Sie für Ihr Führerscheinfoto keinesfalls die Brille komplett absetzen, wenn Sie diese brauchen. Sie müssen nur einige wichtige Dinge beachten, damit der falsche Umgang mit der Brille auf dem Bild nicht zu dessen Unzulässigkeit führt.

Konkret bedeutet dies für ein beim Führerschein erforderliches biometrisches Passbild Folgendes:

  • Die Brillengläser dürfen weder das Blitzlicht noch eine andere Lichtquelle spiegeln.
  • Die Brillenränder sollten für das Führerscheinfoto auf keinen Fall die Augen verdecken.
  • Genauso wenig darf ein biometrisches Foto für den Führerschein eine Person mit verdunkelten Brillengläsern zeigen.

Sollten Sie die Fotos beim Fotografen machen lassen, weisen Sie diesen darauf hin, dass solche Dinge beachtet werden müssen. Für den Führerschein muss das Lichtbild nämlich eine zweifelsfreie Identifizierung über das menschliche Auge als auch durch eine automatische Erkennungssoftware ermöglichen. Sollten Sie doch für das Foto die Brille absetzen, berechtigt Sie dies aber nicht zum Fahren ohne Brille. Ist diese vorgeschrieben, wird die Information im entsprechenden Feld der Fahrerlaubnis eingetragen.

Für den Führerschein: Auf dem Passfoto darf das Gesicht nicht durch eine Brille oder Kopfdeckung auf unzulässige Weise verdeckt sein.
Für den Führerschein: Auf dem Passfoto darf das Gesicht nicht durch eine Brille oder Kopfdeckung auf unzulässige Weise verdeckt sein.

Wenn Sie schon ein Führerscheinfoto mit Brille machen, dann stellt sich an dieser Stelle auch die Frage, wie es mit Kopfbedeckungen aussieht. Hier lautet die Antwort generell: Nein, eine Kopfbedeckung ist hier nicht erlaubt. Zu den Erkennungsmerkmalen einer Personen gehört auch die Haarfarbe bzw. die Beschaffenheit der Haare.

Ausnahmen bestätigen jedoch wie gewohnt die Regeln: Wird die Kopfbedeckung aus religiösen Gründen getragen – etwa ein Kopftuch bei einer Muslima – ist dies gestattet. In diesem Fall muss der Betroffene seine Religionszugehörigkeit auch nicht mehr den Behörden nachweisen. Doch selbst wenn es um eine solche Kopfbedeckung geht, darf diese nicht das Gesicht – auch nicht teilweise – bedecken. Andernfalls könnte dies der Anerkennung des Führerscheins bzw. des Fotos dafür im Wege stehen.

Auf dem Führererscheinfoto sind übrigens Uniformteile – dazu können auch Kopfbedeckungen gehören – nicht erlaubt.

Wann brauche ich für den Führerschein ein neues Bild?

Früher war ein einmal ausgestellter Führerschein unbegrenzt gültig. Seit einer Gesetzesänderung am 19.01.2013 gelten jedoch neue Regeln. Ein neu ausgestellter Führerschein ist nur noch für eine Dauer von 15 Jahren gültig, die älteren haben andere Fristen gesetzt bekommen. Ab 2021 müssen die ersten Dokumente neu beantragt werden. Dafür benötigen Sie dann auch ein neues Führerscheinfoto.

Führerschein ist nicht gleich Fahrerlaubnis: Dies bedeutet nicht, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird und Sie erneut eine Prüfung machen müssen. Sie müssen nur erneut den Führerschein beantragen.

Führerscheinfoto selbst machen – geht das?

Für den Führerschein müssen die Fotos nicht unbedingt teures Geld kosten - Sie können es auch selbst schießen.
Für den Führerschein müssen die Fotos nicht unbedingt teures Geld kosten – Sie können es auch selbst schießen.

Da Sie vielleicht nicht jedes Mal teueres Geld für den Fotografen ausgeben möchten, um ein aktuelles biometrisches Bild als Führerscheinfoto zu bekommen, stellt sich die Frage, ob Sie in dieser Hinsicht einfach selbst Hand anlegen können.

Wie oben erwähnt beachten auch Passfotoautomaten in der Regel die Maße für ein gültiges Lichtbild dieser Art. Dennoch sollten Sie insbesondere hier auf eine gute Ausleuchtung des Gesichts achten.

Alternativ können Sie das Foto natürlich auch selbst schießen bzw. schießen lassen. Wichtig ist dabei nur, dass es den Maßen und Regeln eines biometrischen Bildes entspricht.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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