Verkehrsrecht in Deutschland: Wie ist es aufgebaut?

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Egal ob Fußgänger, Fahrrad- oder Kraftfahrer: Sie alle müssen sich an geltendes Verkehrsrecht halten, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind. Das Straßenverkehrsrecht umfasst dabei alle Rechte und Pflichten sowie die Zulassungsvoraussetzungen, die mit der Teilnahme am Verkehr zusammenhängen. Weiterhin regelt es die Sanktionen von Verkehrsverstößen. Wie das deutsche Verkehrsrecht genau aufgebaut ist, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Verkehrsrecht

Wie ist das Verkehrsrecht aufgebaut?

Das Verkehrsrecht in Deutschland besteht aus fünf Teilgebieten: Dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, dem Verkehrszivilrecht, dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrsverwaltungsrecht.

Welche Regelwerke widmen sich dem Verkehrsrecht?

Die bekanntesten Gesetze und Verordnungen aus dem Verkehrsrecht sind die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Welche Sanktionen gibt es im Verkehrsrecht?

Die möglichen Sanktionen, die auf Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr folgen können, sind im sogenannten Bußgeldkatalog festgehalten. Darin befinden sich Regelsätze für Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote.

Wichtige Informationen rund um das Verkehrsrecht

Die verschiedenen Teilgebiete des Verkehrsrechts

Das Verkehrsrecht bietet Definitionen von A wie Abbiegen bis Z wie Zeugenfragebogen.
Das Verkehrsrecht bietet Definitionen von A wie Abbiegen bis Z wie Zeugenfragebogen.


Im Verkehrsrecht vereinen sich einige Rechtsbereiche, was für einen relativ komplexen Aufbau spricht. Generell besteht es aus den folgenden fünf Teilgebieten:

  1. Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Hierbei geht es unter anderem um die Konsequenzen, die auf Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr folgen (Bußgeldbescheide, Fahrverbote, Punkte in Flensburg).
  2. Verkehrszivilrecht: Dieser Bereich gliedert sich in das Vertragsrecht (Autokauf, Ansprüche auf Gewährleistung, Leasing) und das Haftungsrecht (Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen wie z. B. Schmerzensgeld).
  3. Versicherungsrecht: In diese Kategorie fallen die Vollkasko-, Teilkasko- sowie die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen.
  4. Verkehrsstrafrecht: Handelt es sich nicht mehr um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Straftaten im Straßenverkehr, kommt das Verkehrsstrafrecht zum Einsatz. Dies ist beispielsweise bei gefährlichen Eingriffen in den Verkehr oder bei einer begangenen Fahrerflucht der Fall.
  5. Verkehrsverwaltungsrecht: Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen, gehören zu diesem Teilbereich. Weiterhin regelt das Verkehrsverwaltungsrecht die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Im Detail sind die Vorschriften sowie die dazugehörigen Sanktionen aus dem Verkehrsrecht und seinen verschiedenen Teilbereichen in unterschiedlichen Regelwerken festgehalten. Welche das sind und welche Punkte darin genau geregelt sind, erklären wir im Folgenden.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Welches Verhalten gemäß Verkehrsrecht nach einem Unfall vorgeschrieben ist, hält § 34 StVO fest.
Welches Verhalten gemäß Verkehrsrecht nach einem Unfall vorgeschrieben ist, hält § 34 StVO fest.

Am 1. Oktober 1934 trat die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erstmals in Kraft und wurde seitdem einige Male überarbeitet und aktualisiert, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden. Die letzte Änderung fand im Jahr 2017 statt und befasste sich mit den Vorschriften zur Nutzung vom Handy am Steuer.

Unter allen Gesetzen aus dem Verkehrsrecht ist die StVO wohl das bekannteste. Sie gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen und regelt die Vorschriften auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen. Die StVO ist in drei Bereiche unterteilt:

  1. Allgemeine Verkehrsregeln: Im ersten Teil geht es um das vorgeschriebene Verhalten im Straßenverkehr, das vor allem aus einer gegenseitigen Rücksichtnahme besteht (§ 1 StVO). Weiterhin werden unter anderem die Regeln zum Abstand, zur Geschwindigkeit, zum Überholen, zum Abbiegen und zur Vorfahrt gemäß Verkehrsrecht abgedeckt.
  2. Zeichen und Verkehrseinrichtungen: Im Anschluss werden die verschiedenen Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen klassifiziert, die in Deutschland Anwendung finden.
  3. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften: Der letzte Teil befasst sich mit Verstößen, die laut Verkehrsrecht als Ordnungswidrigkeit angesehen werden und aus diesem Grund Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nach sich ziehen.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) stammt aus dem Jahr 1909 und befasst sich vor allem mit den Grundlagen aus dem Verkehrsrecht. Es enthält sieben Unterpunkte, die sich unter anderem mit diversen Vorschriften im Verkehr, Bußgeldern und Strafen sowie der Haftpflicht befassen. Außerdem werden das Fahrzeugregister, das Fahreignungsregister und das Fahrerlaubnisregister abgedeckt.

Im Detail sind in diesem Gesetz unter anderem die folgenden Schwerpunkte aus dem Verkehrsrecht definiert:

  • Verkehrsvorschriften (z. B. Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahreignungs-Bewertungssystem, Probezeit, Aufbauseminar)
  • Haftpflicht (z. B. Halterhaftung, Mitverschulden, Ersatzpflicht des Fahrzeugführers)
  • Straf- und Bußgeldvorschriften (z. B. Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Promillegrenze, Bußgeldkatalog)
  • Fahreignungsregister (z. B. Inhalt des Registers, Tilgungsfristen, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Ermächtigungsgrundlagen)
  • Fahrzeugregister (z. B. Erhebung der Daten, Inhalt, Zweckbestimmung)
  • Fahrerlaubnisregister (z. B. Übermittlung, Löschung der Daten, Inhalt)
  • Übergangsbestimmungen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Verkehrsrecht: Die FeV regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.
Verkehrsrecht: Die FeV regelt die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr.

In der im Jahr 1999 in Kraft getretenen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dreht sich alles um die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Es handelt sich dabei um eine Nachfolgeregelung im Verkehrsrecht, die aus dem früheren Teil A der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stammt.

Im Fokus stehen die folgenden fünf Bereiche:

  1. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (Voraussetzung für die Zulassung zum Verkehr, Einschränkung und Entziehung dieser Zulassung)
  2. Führen von Kraftfahrzeugen (Erteilung einer Fahrerlaubnis, Vorschriften gemäß Verkehrsrecht zum Führerschein, Einteilung der Führerscheinklassen, Probezeit, Mindestalter, Maßnahmen zur Beschränkung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Flensburger Punktesystem)
  3. Register (Regelungen zu Fahrerlaubnis- und Fahreignungsregister)
  4. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben (verkehrspsychologische Beratung, Begutachtungsstellen für Fahreignung bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), ärztliche Gutachter, Stellen für die Schulung in Erster Hilfe)
  5. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften (mögliche Sanktionen gegen deutsches Verkehrsrecht und die FeV im Speziellen)

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Ein weiteres Regelwerk im Verkehrsrecht ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Erstmals ist sie im Jahr 1938 in Kraft getreten und definiert seitdem die technischen sowie formalen Voraussetzungen, die Kraftfahrzeuge erfüllen müssen, um im deutschen Straßenverkehr zugelassen zu werden. Die Grundlage stellt dabei § 6 StVG dar.

Die StVZO besteht aus drei Teilbereichen, die einen direkten Zusammenhang zur Hauptuntersuchung (HU) bzw. dem TÜV aufweisen:

  1. Allgemeine Zulassung von Fahrzeugen
  2. Bauartgenehmigung und Betriebserlaubnis
  3. Bau- und Betriebsvorschriften
Übrigens: Die StVZO wurde bereits zu Teilen durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ersetzt. Sobald die Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und die Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV) eingeführt werden, soll sie als Regelwerk aus dem Verkehrsrecht gänzlich abgeschafft werden.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Die FZV beinhaltet die Zulassung von Kfz zum Straßenverkehr gemäß Verkehrsrecht.
Die FZV beinhaltet die Zulassung von Kfz zum Straßenverkehr gemäß Verkehrsrecht.

Wie bereits erwähnt, enthält die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) einige Teile der StVZO. Weiterhin hat sie die frühere Fahrzeugregisterverordnung (FRV) abgelöst und gilt seit 2007. Es handelt sich dabei dementsprechend um das jüngste Nachschlagewerk aus dem Verkehrsrecht.

Inhaltlich geht es um die Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr, wobei insbesondere folgende Schwerpunkte abgedeckt werden:

  • Zulassung und Außerbetriebsetzung von Kfz zum Straßenverkehr
  • Vorschriften zu den Zulassungsbescheinigungen I und II
  • Versicherungspflicht bei Kraftfahrzeugen
  • Anbringung, Gestaltung und Zuteilung von Kennzeichen
  • Speicherung von Daten der Fahrzeuge im örtlichen sowie im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)
  • Unterscheidungszeichen der Zulassungsbezirke

Last but not least: Der Bußgeldkatalog

Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) aus dem Jahr 2002, umgangssprachlich eher bekannt als Bußgeldkatalog, beinhaltet Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht sowie die dazugehörigen Ahndungen. Es handelt sich dabei um Regelsätze, die aus einem Verwarnungsgeld, einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestehen können.

Wer sich also nicht an die Vorschriften aus dem Verkehrsrecht hält, muss mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen, erfahren auffällig gewordene Kraftfahrer in einem Bußgeldbescheid, der ihnen nach der begangenen Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat zugestellt wird. Bei Letzterem können sich die Strafen allerdings auch aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ergeben.

Wie bereits erwähnt, gilt das Verkehrsrecht für Radfahrer, Fußgänger und Kraftfahrer gleichermaßen. Daher müssen alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, mit Konsequenzen rechnen. Die dazugehörigen Gesetze werden stets aktualisiert und wenn nötig angepasst, was letztendlich einzig und allein aus dem Zweck geschieht, die notwendige Sicherheit im Straßenverkehr für alle Teilnehmer zu gewährleisten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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