Kfz-Kennzeichen: Diese Maße gelten in Deutschland

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (42 Bewertungen; 4,00 von 5)
Loading ratings...Loading...

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, der soll identifizierbar sein – deshalb ist für jedes KFz ein Kennzeichen vorgesehen. Deren Maße und Aussehen können nicht willkürlich gewählt werden; der Gesetzgeber sieht eindeutige Bestimmungen für Nummernschild-Maße vor.

FAQ: Kennzeichen-Maße

Sind Aussehen und Maße für die Kfz-Kennzeichen vorgeschrieben?

Ja. Die Anlagen 4 und 12 zur Fahrzeugszulassungsverordnung (FZV) regeln genau, welche Maße die unterschiedlichen Kennzeichen aufweisen müssen. Zusätzlich sind auch Schriftart, -größe und -höhe genau vorgeschrieben.

Welches Kennzeichen kommt auf mein Kraftrad?

Mofas, Mopeds und Motorroller benötigen ein Versicherungskennzeichen, während für Leichtkrafträder ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen vorgeschrieben ist. Motorräder mit einem Hubraum über 125 ccm müssen ein Kraftradkennzeichen anbringen.

Welche Maße sind für Kennzeichen vorgeschrieben?

Kennzeichen können 105,5 bis 520 mm breit und 110 bis 200 mm hoch sein. Welche Maße exakt für bestimmte Kfz vorgeschrieben sind, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Diese Maße sind für Kennzeichen vorgeschrieben

Versicherungskennzeichen und amtliche Kennzeichen müssen bestimmten Abmessungen entsprechen
Versicherungskennzeichen und amtliche Kennzeichen müssen bestimmten Abmessungen entsprechen


Welche Kennzeichen-Maße zulässig sind, wird in der Anlage 4 und 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, festgelegt. Dabei werden grob fünf Gruppen unterschieden: Einzeilige Kennzeichen, zweizeilige Kennzeichen, Kraftradkennzeichen, verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Versicherungskennzeichen.

Art des KennzeichensGilt u. a. für ...Größtmaß (Breite mal Höhe in Millimeter)
einzeilige Kennzeichen„reguläre“ Pkw, Lkw und Busse, Oldtimer520 mal 110
zweizeilige KennzeichenSaisonkennzeichen340 (zwei- und dreirädrige Kfz 280) mal 200
KraftradkennzeichenMotorräder220 (mindestens 180) mal 200
verkleinerte zweizeilige KennzeichenLeichtkrafträder, bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen 255 mal 130
Versicherungskennzeichen Kleinkrafträder 105,5 mal 130
Bei einem offiziellen Kennzeichen sind Maße, Schrift und Anbringung genormt
Bei einem offiziellen Kennzeichen sind Maße, Schrift und Anbringung genormt

Nicht nur die Kennzeichen-Maße sind festgelegt, sondern auch die Schriftart, Schriftgröße, Schrifthöhe und Strichbreite der Beschriftung. Neben dem konkreten Aussehen bestehen weiterhin genaue Vorgaben, wo und ich welcher Art das Nummernschild anzubringen ist.

Fahrer haben grundlegend darauf zu achten, dass das Kennzeichen gut sichtbar und leicht zu erkennen ist. Ist Ihr Nummernschild verschmutzt oder gar überklebt, dann droht ein Bußgeld. Weiterhin dürfen keine weiteren Beschilderungen an dem Wagen angebracht werden, mit denen ein Nummernschild verwechselt werden könnte.

Welches Kennzeichen brauche ich für meinen „Zweiräder“?

Geht es um die korrekten Kennzeichen-Maße, sorgen zweirädrige Kfz mitunter für Verwirrung. Denn hier wird bei den Kennzeichen zwischen Motorrad und Leichtkraftrad unterschieden. Welche Maße muss mein Nummernschild nun aufweisen?

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Motorrad und einem Leichtkraftrad ist der Hubraum. Dieser liegt bei Leichtkrafträdern zwischen 50 und 125 Kubikzentimetern. Zudem liegt die Leistung bei höchstens 15 PS. Hubraum und Leistung sind beim Motorrad im Normalfall unbeschränkt.
Kurze Kennzeichen haben unterschiedliche Maße - je nach Art des Zweirades
Kurze Kennzeichen haben unterschiedliche Maße – je nach Art des Zweirades

Motorroller hingegen weisen eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h auf, der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter beschränkt. Genau wie bei Mofas, die als motorisierte Fahrräder gelten, werden für die Gefährte keine amtlichen Kennzeichen, sondern Versicherungskennzeichen vergeben.

Kfz mit Versicherungskennzeichen müssen im Normalfall nicht angemeldet werden, weshalb die Versicherung eben die Nummernschilder ausgibt. Nicht nur unterscheiden sich hier die Kennzeichen-Maße, sondern auch die Ausgestaltung: An einem amtlichen Kennzeichen lassen sich Ortskennungen ablesen, zudem sind diese u.a. mit einem Eurofeld und Plaketten versehen. Versicherungskennzeichen bestehen im Normalfall aus drei Ziffern und drei Buchstaben.

Zusammengefasst heißt das: Welche Maße braucht mein Kfz-Kennzeichen, wenn ich auf zwei Rädern unterwegs bin?

  • Mofas, Mopeds, Motorroller: Versicherungskennzeichen
  • Leichtkrafträder (Hubraum zwischen 50 und 125 ccm und max. 15 PS): Kennzeichengröße für ein Leichtkraftrad (= verkleinerte, zweizeilige Kennzeichen)
  • mehr als 125 ccm Hubraum: Maße für ein Motorradkennzeichen (= Kraftradkennzeichen)

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise