Wer am Straßenverkehr teilnimmt, der soll identifizierbar sein – deshalb ist für jedes KFz ein Kennzeichen vorgesehen. Deren Maße und Aussehen können nicht willkürlich gewählt werden; der Gesetzgeber sieht eindeutige Bestimmungen für Nummernschild-Maße vor.
FAQ: Kennzeichen-Maße
Ja. Die Anlagen 4 und 12 zur Fahrzeugszulassungsverordnung (FZV) regeln genau, welche Maße die unterschiedlichen Kennzeichen aufweisen müssen. Zusätzlich sind auch Schriftart, -größe und -höhe genau vorgeschrieben.
Mofas, Mopeds und Motorroller benötigen ein Versicherungskennzeichen, während für Leichtkrafträder ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen vorgeschrieben ist. Motorräder mit einem Hubraum über 125 ccm müssen ein Kraftradkennzeichen anbringen.
Kennzeichen können 105,5 bis 520 mm breit und 110 bis 200 mm hoch sein. Welche Maße exakt für bestimmte Kfz vorgeschrieben sind, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Diese Maße sind für Kennzeichen vorgeschrieben
Inhalt
Welche Kennzeichen-Maße zulässig sind, wird in der Anlage 4 und 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, festgelegt. Dabei werden grob fünf Gruppen unterschieden: Einzeilige Kennzeichen, zweizeilige Kennzeichen, Kraftradkennzeichen, verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Versicherungskennzeichen.
Art des Kennzeichens | Gilt u. a. für ... | Größtmaß (Breite mal Höhe in Millimeter) |
---|---|---|
einzeilige Kennzeichen | „reguläre“ Pkw, Lkw und Busse, Oldtimer | 520 mal 110 |
zweizeilige Kennzeichen | Saisonkennzeichen | 340 (zwei- und dreirädrige Kfz 280) mal 200 |
Kraftradkennzeichen | Motorräder | 220 (mindestens 180) mal 200 |
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen | Leichtkrafträder, bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen | 255 mal 130 |
Versicherungskennzeichen | Kleinkrafträder | 105,5 mal 130 |
Nicht nur die Kennzeichen-Maße sind festgelegt, sondern auch die Schriftart, Schriftgröße, Schrifthöhe und Strichbreite der Beschriftung. Neben dem konkreten Aussehen bestehen weiterhin genaue Vorgaben, wo und ich welcher Art das Nummernschild anzubringen ist.
Fahrer haben grundlegend darauf zu achten, dass das Kennzeichen gut sichtbar und leicht zu erkennen ist. Ist Ihr Nummernschild verschmutzt oder gar überklebt, dann droht ein Bußgeld. Weiterhin dürfen keine weiteren Beschilderungen an dem Wagen angebracht werden, mit denen ein Nummernschild verwechselt werden könnte.
Welches Kennzeichen brauche ich für meinen „Zweiräder“?
Geht es um die korrekten Kennzeichen-Maße, sorgen zweirädrige Kfz mitunter für Verwirrung. Denn hier wird bei den Kennzeichen zwischen Motorrad und Leichtkraftrad unterschieden. Welche Maße muss mein Nummernschild nun aufweisen?
Motorroller hingegen weisen eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h auf, der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter beschränkt. Genau wie bei Mofas, die als motorisierte Fahrräder gelten, werden für die Gefährte keine amtlichen Kennzeichen, sondern Versicherungskennzeichen vergeben.
Kfz mit Versicherungskennzeichen müssen im Normalfall nicht angemeldet werden, weshalb die Versicherung eben die Nummernschilder ausgibt. Nicht nur unterscheiden sich hier die Kennzeichen-Maße, sondern auch die Ausgestaltung: An einem amtlichen Kennzeichen lassen sich Ortskennungen ablesen, zudem sind diese u.a. mit einem Eurofeld und Plaketten versehen. Versicherungskennzeichen bestehen im Normalfall aus drei Ziffern und drei Buchstaben.
Zusammengefasst heißt das: Welche Maße braucht mein Kfz-Kennzeichen, wenn ich auf zwei Rädern unterwegs bin?
- Mofas, Mopeds, Motorroller: Versicherungskennzeichen
- Leichtkrafträder (Hubraum zwischen 50 und 125 ccm und max. 15 PS): Kennzeichengröße für ein Leichtkraftrad (= verkleinerte, zweizeilige Kennzeichen)
- mehr als 125 ccm Hubraum: Maße für ein Motorradkennzeichen (= Kraftradkennzeichen)
Hallo. Habe eine Vespa mit 80ccm. Kann ich auch ein kraftradkennzeichwn bekommen wegen der Befestigung am Heck?
Wollte heute in L. ne freiwillige Zulassung erreichen für meinen E Roller 45kmh das Kennzeichen ist 18x20cm wurde aber abgelehnt mit der Begründung es müsste ein Kennzeichen mit der Größe 28×20 sein und der Tüv muss es abnehmen. Das kannte der tüv Mitarbeiter auch nicht verstehen. Auf dem Amt sagte man mir das der Staat solch einen Zulassung nicht haben will, war echt ärgerlich diese Erfahrung mit der Zulassungsstelle
Hallo zusammen, ich bekomme einen Elektrroller mit 45 kmh den ich gerne freiwillig anmelden möchte.Die Mäße des Leichtkraftradkennzeichens passt leider nicht in die vorgesehene Einbuchtung des Rollers (max 220 mm) Kann ich daher auch ein Motorradkennzeichen (220 x 200 mm) nehmen, oder bekomme ich dann Probleme mit der Zulassungsstelle?
Moin, ich habe ein Kabinenroller 4 Rad ,nun möchte ich die THG Quote nutzen und einiges Geld als Prämie holen.
Ist alles schon geklärt !? Man braucht nur eine Freiwillige Zulassung für das Fahrzeug ohne HU und AU. Da fangen die Probleme schon an. Ich habe nun alle Unterlagen zusammen. Muss nur noch zum Stva um mich neu anzumelden.
Es gibt keine Kennzeichen für diese Fahrzeuge, es muss ein Motarradkennzeichen sein, Größe mindestens 130×200 mm
Breite und Höhe und vom TÜV oder Dekra abgenommen werden ( die Anbringung). Die Aussparung bei meinem Fahrzeug ist aber nur 150mm hoch ,was nun?
Moin,
und es gibt die kleinen Kennzeichen für E-scooter? Sogar zum Aufkleben.
Wie sieht es mit E-Liegerad Trikes z.B. von HP-Velotechnik. aus bis 45km/h?
Ich würde mir dort auch ein kleines Versicherungskennzeichen zum Aufkleben anbringen und kein ‚Kuchenblech‘ wie im Mittelalter.
Wo findet man die gesetzliche Regelung dazu? ….. falls mal die nette Leute mit dem Sheriffstern auftauchen und wieder alles besser wissen wollen und man es nicht erst durch einen Richter klären lassen muss.
Gruß
Thomas