Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt für alle Verkehrsteilnehmer vor, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen eingehalten werden muss. Dieser soll im Falle plötzlich auftauchender Verkehrshindernisse gewährleisten, dass genügend Zeit für eine entsprechende Reaktion bleibt, um Kollisionen zu vermeiden. Wie groß genau die Abstände aber sein sollten, listet die StVO nicht auf. Hier spielt im Wesentlichen die gefahrene Geschwindigkeit eine Rolle. Wie viel Sicherheitsabstand sollten Sie außerorts einhalten?
Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand außerorts nicht eingehalten
Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand außerorts mit dem Lkw nicht eingehalten
Vergehen | Bußgeld | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte einen LKW mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht | 80 Euro | 1 | Hier prüfen ** |
Erforderlicher LKW-Abstand von 50 Metern wurde nicht eingehalten, Fahrer war schneller als 50 km/h und führte ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bzw. einen Omnibus mit Fahrgästen | 120 Euro | 1 | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner: Nötigen Sicherheitsabstand außerorts unterschritten
FAQ: Sicherheitsabstand außerorts
Als Faustformel gilt „Abstand gleich halber Tacho“. Bei eingeschränkter Sicht oder schlechten Straßenverhältnissen müssen Sie mindestens 50 Meter Abstand halten.
Zwischen 75 und 400 Euro – je nach Geschwindigkeit und Abstand.
Fahrradfahrer, Fußgänger und Motorräder sollten mit zwei Metern Abstand, andere Kfz mit einem Meter Abstand überholt werden.
Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
Notwendigen Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften berechnen
Inhalt
- Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand außerorts nicht eingehalten
- Bußgeldtabelle: Sicherheitsabstand außerorts mit dem Lkw nicht eingehalten
- Bußgeldrechner: Nötigen Sicherheitsabstand außerorts unterschritten
- FAQ: Sicherheitsabstand außerorts
- Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
- Notwendigen Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften berechnen
Die Berechnung des einzuhaltenden Mindestabstands zum Vorausfahrenden gestaltet sich vergleichsweise einfach. Basiswert ist dabei stets die im Einzelfall gefahrene Geschwindigkeit.
Tachowert* ÷ 2 = Mindestabstand in Metern
* = gefahrene Geschwindigkeit
Beispiele:
100 km/h ÷ 2 = Mindestabstand 50 m
130 km/h ÷ 2 = Mindestabstand 65 m
160 km/h ÷ 2 = Mindestabstand 80 m
Den halben Tachowert ziehen dabei auch die Kontrollbehörden heran, wenn es um die Ahndung von Abstandsverstößen geht. Dabei kann vor allem eine erhebliche Unterschreitung vom Sicherheitsabstand außerorts zu erheblichen Sanktionen führen. Der Grund: Die hohen Geschwindigkeiten auf Landstraße, Autobahn & Co. können schwere Schäden im Falle eines Zusammenstoßes verursachen. Bleibt es gerade innerorts aufgrund der geringeren Geschwindigkeiten in den meisten Fällen bei Blech- und leichteren Personenschäden, ist die Verletzungsgefahr bei höherem Tempo wegen des höheren Aufprallgewichts um ein Vielfaches größer.
Unterschreiten Sie den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften bereits bei einer Fahrtgeschwindigkeit über 80 km/h um mehr als die Hälfte (weniger als 5/10 des halben Tachowertes), droht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von mindestens 75 Euro sowie einen Punkt in Flensburg an.
Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h kann zudem ab einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowertes zusätzlich ein mindestens einmonatiges Fahrverbot drohen, zusätzlich zu nunmehr zwei Punkten in Flensburg und dreistelligen Bußgeldern.
Notwendiger Sicherheitsabstand außerorts vs. im Notfall benötigter Anhalteweg
Auch wenn die Einhaltung vom Sicherheitsabstand sowohl außerorts als auch innerorts Unfälle vermeiden oder zumindest mögliche Unfallfolgen abschwächen soll: Bereits rein rechnerisch genügen die Vorgaben vor allem bei hohen Geschwindigkeiten regelmäßig nicht, um das Auto im Notfall rechtzeitig zum Stehen zu bringen.
Eine Gegenüberstellung der rechnerisch benötigten Anhaltewege (bei normaler sowie Gefahrenbremsung) und den mindestens einzuhaltenden Sicherheitsabstand finden Sie in der folgenden Übersicht:
Geschwindigkeit in km/h | Mindestabstand in Metern | normaler Anhalteweg in Metern | Anhalteweg bei Gefahrenbremsung in Metern |
---|---|---|---|
60 | 30 | 54 | 36 |
70 | 35 | 70 | 45,5 |
80 | 40 | 88 | 56 |
90 | 45 | 107 | 67,5 |
100 | 50 | 130 | 80 |
110 | 55 | 154 | 93,5 |
120 | 60 | 180 | 108 |
130 | 65 | 208 | 123,5 |
140 | 70 | 238 | 140 |
150 | 75 | 270 | 157,5 |
160 | 80 | 304 | 176 |
170 | 85 | 340 | 195,5 |
180 | 90 | 378 | 216 |
190 | 95 | 418 | 237,5 |
200 | 100 | 460 | 260 |
Diese Auflistung zeigt, dass der rechnerisch ermittelte Anhalteweg sehr schnell die Strecke bei weitem überschreitet, die der Sicherheitsabstand insbesondere außerorts einräumt.
Angesichts dieser Werte scheint es für alle Verkehrsteilnehmer zumindest empfehlenswert, sich nicht nur auf die Vermeidung von Bußgeldern zu konzentrieren und den Sicherheitsabstand außerorts nur in einem gewissen Rahmen zu unterschreiten.
Selbst der notwendige Mindestabstand, der bei der Ahndung berücksichtigt wird, kann nämlich nicht in jedem Fall eine Kollision tatsächlich verhindern.