Ein ausgeschlafener Busfahrer ist ein guter Busfahrer. Damit gewährleistet werden kann, dass Fahrgäste und andere Verkehrsteilnehmer nicht durch einen müden Fahrer gefährdet werden, schreibt der Gesetzgeber verbindliche Lenk- und Ruhezeiten beim Bus vor. Werden diese nicht eingehalten, können sowohl auf den Fahrer als auch auf den Unternehmer Bußgelder zukommen.
Bußgeldtabelle Bus: Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten
Tatbestand | Bußgeld für Fahrer | Bußgeld für Unternehmer |
---|---|---|
Tägliche Ruhezeit unterschritten | ||
… bis zu einer Stunde | 30 € | |
… bis zu drei Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde | 30 € | 90 € |
… mehr als drei Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde | 60 € | 180 € |
Lenkzeitunterbrechung verkürzt | ||
… bis zu 15 Minuten | 30 € | 90 € |
… mehr als 15 Minuten, Bußgeld pro angefangener weiterer Viertelstunde | 60 € | 180 € |
Zulässige Tageslenkzeit überschritten | ||
… bis zu einer Stunde | 30 € | |
… bis zu zwei Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde | 30 € | 90 € |
… mehr als zwei Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde | 60 € | 180 € |
Fahrerkarte oder Kontrollgerät nicht mitgeführt bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt | ||
… Kontrolle dadurch erschwert | 75 € | |
... Kontrolle dadurch nicht ermöglicht | 250 € |
FAQ: Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer
Ja, die Lenk- und Ruhezeiten gelten sowohl für Fahrer von Linien- als auch Reisebussen.
Die tägliche Lenkzeit für Busfahrer beträgt 9 Stunden, darf jedoch zweimal pro Woche auf 10 Stunden ausgeweitet werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ein Busfahrer darf insgesamt höchstens 56 Stunden pro Woche fahren. Die wöchentliche Lenkzeit kann unter Umständen auf maximal 90 Stunden ausgeweitet werden.
Lenk- und Ruhezeiten für den Bus sind verbindliche Vorschriften
Inhalt
Busfahrer tragen eine besondere Verantwortung für in der Regel gleich mehrere Fahrgäste. Damit diese nicht gefährdet werden, ist es essentiell, dass der Fahrer eines Busses sein Fahrzeug nicht übermüdet steuert – das Risiko eines Unfalls würde sich deutlich erhöhen.
Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten gelten für Busfahrer im Linienverkehr daher ebenso wie für die Fahrer von Reisebussen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass ein Busfahrer genügend Pausen macht sowie eine bestimmte tägliche und wöchentliche Lenkzeit nicht überschreitet.
Innerhalb der Europäischen Union sind die Lenk- und Ruhezeiten für den Bus in der Verordnung (EG) 561/2006 zu finden. In Deutschland gelten erweiternde Vorschriften, die in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) festgeschrieben sind. Die Regelungen zu Ruhe- und Lenkzeiten gelten nicht für Busfahrer, deren Fahrzeuge nur bis zu neun Sitzplätze haben, wobei der Fahrersitz eingerechnet wird.
Erlaubte Fahrzeiten für den Busfahrer
Bei Lkw und Bus sind die Lenkzeiten die Zeiten, die der Fahrer tatsächlich mit dem Fahren verbringt. Steht das Fahrzeug höchstens eine Minute lang, wird diese Zeit der Lenkzeit zugerechnet.
Gemäß den Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten für den Bus sind längere Aufenthalte – etwa an einer Ampel, an einem Bahnübergang oder in einem Stau – nur den Arbeitszeiten zuzurechnen, nicht aber den Fahrzeiten. Entsprechendes gilt ebenso für alle Fahrtunterbrechungen unter 15 Minuten, bei denen der Fahrer seinen Platz am Lenkrad verlassen kann.
Ein Busfahrer, der im gewerblichen Personenverkehr tätig ist, darf während eines Zeitraums von 24 Stunden nicht länger als neun Stunden fahren. Diese Tageslenkzeit darf allerdings je Kalenderwoche zweimal auf 10 Stunden ausgeweitet werden.
Während einer Kalenderwoche darf ein Busfahrer Lenkzeiten von insgesamt 56 Stunden nicht überschreiten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten für den Bus darf die gesamte Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen aber höchstens 90 Stunden betragen.
Gesetzliche Pausen für Busfahrer: Unterbrechung der Lenkzeit
Die gesetzliche Pausenregelung für Busfahrer sieht eine andauernde Lenkzeit von höchstens 4,5 Stunden vor. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Die Pause darf ausschließlich zur Erholung genutzt werden, nicht etwa für anfallende Arbeiten.
Möglich ist alternativ auch ein Splitting der Fahrtunterbrechung in eine zunächst 15-minütige und eine später folgende 30-minütige Pause. Die längere Pause zuerst einzulegen, ist nicht zulässig.
12-Tage-Regelung für Busfahrer
Sowohl im Linienverkehr als auch im Fall eines Reisebusses muss sich der Busfahrer an die Lenk- und Ruhezeiten halten. Für den Reisebus gilt allerdings weiterhin die 12-Tage-Regelung. Diese findet bei Fahrten Anwendung, die mindestens 24 Stunden dauern, was in der Regel nur bei Fahrten ins Ausland der Fall ist.
Vor der EU-Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten beim Bus bestand für Busfahrer die Möglichkeit, erst nach 12 Tagen eine längere Ruhezeit einzulegen. Die Regelung wurde zunächst abgeschafft, im Jahr 2010 allerdings neu modifiziert wieder eingeführt.
In der Woche vor Beginn einer solchen Fahrt sind die regelmäßigen Ruhezeiten, die sich auf 45 Stunden belaufen müssen, unbedingt einzuhalten. Die Lenk- und Ruhezeiten im Bus sind mit einem digitalen Tachographen und eine Fahrerkarte aufzuzeichnen.
Wenn von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr durchgefahren werden soll, muss ein zweiter Busfahrer an Bord sein. Gibt es lediglich einen Fahrer, ist bereits nach drei Stunden eine Lenkzeitunterbrechung nötig.