Zeugenfragebogen nach Geschwindigkeitsüberschreitung & Co

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In den meisten Fällen kann in Deutschland nur der Fahrer, der eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, dafür belangt werden. Weichen Halter und Fahrer etwa bei einem Rotlichtverstoß klar voneinander ab, findet zunächst eine Fahrerermittlung durch die zuständige Behörde statt, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen werden kann. Hierzu wird meist ein Zeugenfragebogen verschickt.

FAQ: Zeugenfragebogen

Wozu dient der Zeugenfragebogen?

Der Zeugenfragebogen wird an den Halter eines Fahrzeugs geschickt, wenn nicht klar ist, wer eine Ordnungswidrigkeit mit dessen Fahrzeug begangen hat.

Muss ich Angaben im Zeugenfragebogen machen?

Machen Sie keine Angaben im Zeugenfragebogen, kann die Polizei weitere Ermittlungen einleiten und Ihnen einen Besuch abstatten.

Wann greift das Zeugnisverweigerungsrecht?

Sie müssen keine Aussage machen, wenn Sie dadurch Angehörige, Ehepartner oder nahe Verwandte beschuldigen würden.

Video: Das Wichtigste zum Zeugenfragebogen

In diesem Video erfahren Sie, wie der Zeugenfragebogen funktioniert.
In diesem Video erfahren Sie, wie der Zeugenfragebogen funktioniert.

Worin liegt der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?

Viele Betroffene fragen sich, ob Sie auf einen Zeugenfragebogen reagieren müssen.
Viele Betroffene fragen sich, ob Sie auf einen Zeugenfragebogen reagieren müssen.

In Deutschland kann im Regelfall nur der Fahrer für einen Verstoß im Straßenverkehr belangt werden. Nur ihm können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Deshalb ist die Fahrerermittlung durch die Bußgeldstelle oder Polizei von großer Bedeutung. Über das Kennzeichen kann nur der Halter ermittelt werden.

Wurde eine Person wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, weicht der Fahrer auf dem Foto aber klar vom Halter ab – etwa weil es sich um eine Person anderen Geschlechts handelt – wird in der Regel zunächst ein Zeugenfragebogen an den Halter verschickt.

Wann erhalten Sie einen Zeugenfragebogen? Hat ein Blitzer eine andere Person als den Halter fotografiert, muss der Fahrer ermittelt werden.
Wann erhalten Sie einen Zeugenfragebogen? Hat ein Blitzer eine andere Person als den Halter fotografiert, muss der Fahrer ermittelt werden.

Mit Hilfe dieses Schreibens soll der Fahrer ermittelt werden, damit das Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet werden kann. Auch Unternehmen erhalten einen Zeugenfragenbogen, wenn ein Firmenwagen geblitzt oder damit ein Rotlichtverstoß begangen wurde.

Geht die Bußgeldstelle allerdings davon, dass der Halter gefahren ist, wird stattdessen ein Anhörungsbogen verschickt. Dieser gibt dem Betroffenen die Möglichkeit, sich zu dem ihm vorgeworfenen Verstoß im Straßenverkehr zu äußern.

Beachten Sie: Im Gegensatz zum Anhörungsbogen wirkt sich der Zeugenfragebogen nicht auf die Verjährung aus.

Zeugenfragebogen – Muster zum kostenlosen Download

Wurde also eine andere Person mit Ihrem Auto geblitzt, kann ein Zeugenfragebogen statt einem Anhörungsbogen an Sie verschickt werden. Viele Betroffene fragen sich im Vorhinein, wie ein solches Schreiben überhaupt aufgebaut ist.

Unsere Vorlage zeigt, wie ein Zeugenfragebogen aussehen kann. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage zur Veranschaulichung und nicht um ein offizielles Dokument handelt.

Bußgeldstelle Musterhausen
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Herr Manuel Mustermann
Musterweg 2
12345 Musterhausen

Zeugenfragebogen

Sehr geehrter Herr Mustermann,

der Führerin des Pkw XX-YY 123 wird vorgeworfen, am 01.04.2017 um 18:05 Uhr in Musterhausen, Musterweg, Höhe Musterstraße, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 19 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 69 km/h.

§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.3 BKat

Beweismittel: Foto, Sensormessung
Zeuge: XXX

Teilen Sie bitte die Personalien (auch Geburtsdatum und -ort) und Anschrift der verantwortlichen Person mit.

Senden Sie diesen Fragenbogen innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens an die oben genannte Dienststelle zurück.

Dürfen Sie bei einem Zeugenfragebogen die Aussage verweigern?

Ermittlung durch den Zeugenfragebogen: Ein Bußgeld muss in der Regel nur der Fahrer und nicht der Halter bezahlen.
Ermittlung durch den Zeugenfragebogen: Ein Bußgeld muss in der Regel nur der Fahrer und nicht der Halter bezahlen.

Viele Betroffene fragen sich, ob Sie einen Zeugenfragenbogen überhaupt ausfüllen müssen und wie sie am besten reagieren. Grundsätzlich müssen Sie, wie auch beim Anhörungsbogen, keine Angaben zur Sache machen, vor allem dann nicht, wenn Sie sich selbst belasten würden.

Außerdem können Sie bei einem Zeugenfragebogen von Ihrem Zeugnis­verweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn es sich beim Fahrer um einen näheren Verwandten handelt. Sie müssen jedoch antworten, wenn die Angaben zu Ihrer Person fehlerhaft oder unvollständig sind. Dann müssen Sie den Zeugenfragebogen inklusive der Korrekturen an die Bußgeldstelle schicken.

Reagieren Sie nicht auf den Zeugenfragebogen, kann die Bußgeldbehörde bzw. die Polizei im Rahmen der Fahrerermittlung noch andere Maßnahmen ergreifen. Hierzu gehören unter anderem die Vorladung von Zeugen oder der Abgleich von Lichtbildern.

Mehr zum Zeugnisverweigerungsrecht erfahren Sie in unserem Ratgeber: Zeugnisverweigerungsrecht bei Geschwindigkeitsüberschreitung & Co.

Sind Sie unsicher, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie einen Zeugenfragebogen wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten? Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie bezüglich dieser und vieler weiterer Fragen beraten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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