Wurde jemand bei einem Verkehrsverstoß geblitzt, ist das Foto häufig der einzige Anhaltspunkt zur Identifizierung des Fahrers. Finden Sie also einen Bußgeldbescheid ohne Foto in Ihrem Briefkasten, ist dies zunächst erstmal verdächtig. Was Sie in Bezug auf das Blitzerfoto wissen sollten, das erklären wir im Folgenden.
FAQ: Blitzerfoto
Nein. Oft enthält der Bußgeldbescheid Angaben wo bzw. wie Sie das Blitzerfoto einsehen können.
Nein. Zwar erschwert dies die Fahrerermittlung, das Foto per se wird dadurch jedoch nicht automatisch ungültig.
Wenn es so unscharf ist, dass der Fahrer nicht erkennbar ist, kann sich unter Umständen ein Einspruch lohnen.
Inwiefern ist das Blitzerfoto für den Bußgeldbescheid wichtig?
Inhalt
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Das bedeutet im Gegensatz zu Halterhaftung, dass der tatsächliche Verkehrssünder ermittelt und belangt werden muss. Besitzen Sie also ein Auto, verleihen es aber gelegentlich an Bekannte oder Verwandte, dürfen Sie nicht für deren Verstöße gemäß Bußgeldkatalog bestraft werden.
Die Beamten haben vielmehr drei Monate Zeit, den wahren Fahrer zu finden. Dafür können diese anhand des Kennzeichens den Halter ermitteln und dann auf die Fotodatenbank vom Passregister zurückgreifen, um die Fotos zu vergleichen. Ist bei einem Vergleich zweifelsfrei sicher, dass der Fahrer mit dem Halter übereinstimmt, gelten die Ermittlungen in der Regel als abgeschlossen und der Bußgeldbescheid wird verschickt.
Die Polizei kann mit ihren Ermittlungen jedoch auch weitergehen und Nachbarn oder sogar Mitarbeitern das Blitzerfoto zeigen und befragen. Auch ein Abgleich mit Fotos auf der Firmenwebseite oder auf sozialen Plattformen ist möglich.
Der Halter kann sich anhand des Anhörungsbogens entlasten, indem er den wahren Fahrer angibt. Liegt aber kein Blitzerfoto bei und der Vorfall ist schon eine Weile her, ist es unter Umständen selbst für den Halter schwer zu wissen, wer den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt wirklich gefahren hat.
Spezifische Informationen zum Blitzerfoto
Ist ein Blitzerfoto ungültig, wenn es beim Bußgeldbescheid fehlt? Wie kann ich es einsehen?
Grundsätzlich ist ein Bußgeldbescheid auch ohne Blitzerfoto rechtswirksam. Das bedeutet: Generell sind Sie dazu verpflichtet, Bußgeld auch ohne Foto zu zahlen und weitere Sanktionen wie Punkte oder ein Fahrverbot hinzunehmen.
Wie aber oben erwähnt, ist das Bild oftmals der einzige Beweis. Fehlt dies im Bescheid, bedeutet dies aber nicht, dass es als Beweis unbrauchbar und damit ungültig ist. Folglich ist das bloße Fehlen auch kein ausreichender Grund für einen Einspruch.
Es bietet sich in dieser Situation also an, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann eine solche Aufgabe für Sie übernehmen und gleichzeitig beurteilen, inwiefern das Blitzerfoto zur Identifizierung Ihrer Person ausreicht.
Was, wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen ist?
Bekommen Sie nun das Blitzerfoto zu Gesicht, ob direkt mit dem Bußgeldbescheid oder durch die Beantragung der Akteneinsicht, kommen ggf. weitere Fragen auf. Ist der Bußgeldbescheid, wenn das Foto nicht erkennbar ist, ungültig?
Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Sie einen Bußgeldbescheid auf keinen Fall ignorieren sollten. Haben Sie Zweifel an der Beweiskraft vom Blitzerfoto, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, ist das Schreiben nur noch in Ausnahmesituationen anfechtbar. Sie müssen das Bußgeld zahlen, auch wenn Sie der Meinung sind, dass der Blitzer ein Bild schoss, das nicht erkennbar den Fahrer zeigt.
Bekommen Sie das Bild innerhalb der Frist zu Gesicht, der Fahrer ist aber auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar, könnte dies als Anhaltspunkt für einen Einspruch gegen den Blitzer dienen. In den folgenden Situationen kann das der Fall sein:
- schlechte Sicht (aufgrund Witterungsverhältnissen wie Nebel oder starker Regen, oder bei einer Nachtaufnahme)
- Lichtreflektion (wenn bspw. die Sonne in der Windschutzscheibe spiegelt und somit der Fahrer nicht zu erkennen ist)
- markante Gesichtsmerkmale sind verdeckt (bspw. durch den Rückspiegel, eine Hand im Gesicht oder Ähnliches)
Wichtig sind hier die zuletzt genannten markanten Gesichtsmerkmale. Sind diese nicht auszumachen, ist ein Einspruch häufig erfolgversprechend. Ob dies der Fall ist, kann aber nie pauschal gesagt werden, sondern bedarf letztendlich die Bewertung durch einen Richter.
Auf dem Blitzerfoto wegen Tempoverstoß mit Handy am Ohr ertappt – was nun?
Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie wegen einer anderen Ordnungswidrigkeit geblitzt wurden – etwa wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung – und das Blitzerfoto Sie auch noch zusätzlich mit dem Handy am Steuer zeigt.
Viele Verkehrssünder gehen davon aus, dass sie für beide Vergehen eine separate Sanktion gegen sie verhängt wird bzw. diese addiert werden. Das ist aber nicht der Fall.
Eher werden die Betroffenen das höhere Bußgeld zahlen müssen. Eventuelle Nebenfolgen (wie Punkte in Flensburg) des zweiten Verstoßes können hinzukommen.
.. ich wurde geblitzt (8 km/h zu schnell) beim Überholen eines LKW. Der LKW ist sichtbar.
Auf dem Blitzerfoto wurde die falsche ( umgekehrte)Fahrtrichtung angegeben. Ist es dann noch ein gültiges Bewismittel?
Auf Blitzerfoto ist mein Fahrzeug zu erkennen,aber mein Gesicht überhaupt nicht. Außerdem ist auf dem Foto ein anderes Fahrzeug noch zu erkennen. Es wurde unkenntlich gemacht. Welch Möglichkeit habe ich für Widerspruch?
Hallo Thomas F.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen im Idealfall an einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie individuell beraten kann.
– Die Redaktion