Auch wenn man selbst nicht dort wohnt, dürfte jedem Autofahrer aus Deutschland die Stadt Flensburg namentlich bekannt sein – jedoch aus eher unangenehmen Zusammenhängen, denn dort befindet sich die „Verkehrssünderkartei“. Was eigentlich gemeint ist, wenn von „Punkten in Flensburg“ die Rede ist, können Sie hier nachlesen.
FAQ: Fahreignungsregister
Es gibt eigentlich keinen. Früher hieß es Verkehrszentralregister. Seit der Reform 2014 trägt es die Bezeichnung Fahreignungsregister.
Folgendes wird vermerkt: Punkte für Ordnungswidrigkeiten, bestimmte Maßnahmen (z. B. MPU), Fahrverbote und Führerscheinsperren (bei Fahrerlaubnisentzug).
Die Punkteabfrage kann postalisch, persönlich oder online beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgen. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Anleitung.
Für welche Verstöße gibt es Punkte?
Je nach Schwere des begangenen Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg vor. Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten:
Das Verkehrsamt im Flensburg
Inhalt
In Flensburg steht das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA. Dort werden zentral verschiedene nationale Angelegenheiten rund um Verkehr und Fahrzeuge geregelt, wie zum Beispiel das Erteilen von Typgenehmigungen, Betriebserlaubnissen, Rückrufe fehlerhafter Fahrzeuge und ähnliches.
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gibt es in seiner jetzigen Form seit 1951/1952. Es ist dem Verkehrsministerium (voller Name: „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“) unterstellt. Neben seiner Funktion als Register und Marktüberwacher ist das KBA auch für Umweltschutz und die Bereitstellung von Informationen rund um den Verkehr zuständig.
FAER und VZR: das steckt hinter den Begriffen
Neben diese Aufgaben führt das KBA in Flensburg das sogenannte Fahreignungsregister (FAER). In diesem werden die gemäß StVO rechtskräftigen Vergehen einzelner Autofahrer zentral aufgelistet.
Sind Sie im Verkehr mit einem Fahrzeug auffällig geworden, haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wurde dieser rechtskräftig, dann ist dies im Fahreignungsregister zu Ihrer Person vermerkt.
Im FAER sind gelistet:
- rechtskräftige Entscheidungen über Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld von min. 60 Euro)
- rechtkräftige Entscheidungen über Straftaten
- Entscheidungen der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden über Fahrverbote, Sperren und die Entziehung der Fahrerlaubnis
- Maßnahmen nach dem Fahreignungsbewertungssystem (MPU, Nachschulungen etc.)
Je nach Art und eingeschätzter Schwere werden solche Fehltritte seit 1974 mit einem Punktesystem bewertet. Dabei werden von einem bis drei Punkten für einen Delikt vergeben. Diese zählen nicht nur als Warnung für die betroffene Person, sondern sollen ungeeignete Fahrer gewissermaßen markieren und diese bei wiederholten Delikten vom Straßenverkehr fern halten.
Die persönliche Verkehrssünderdatei in Flensburg ist also mehr als nur ein Konto mit einem bestimmten Punktestand, sondern eine zentrale Akte aller begangenen und vermerkten Fehlverhalten.
Ab acht gesammelten Punkten erfolgt automatisch die Entziehung der Fahrerlaubnis – auf gut Deutsch: dann ist der Lappen weg. Nach dem alten Punktesystem war das erst bei 18 Punkten der Fall; mit der Reformierung im Jahr 2014 sollte das System vereinfacht werden.
Punkte abfragen – so geht’s
Auch wenn das KBA mit dem zugehörigen Fahreignungsregister/Verkehrszentralregister transparent gestaltet ist, können Eintragungen nicht einfach beliebig abgerufen werden – natürlich sollen die Daten jedes einzelnen geschützt werden.
Wenn Sie sich über den Kontostand der Punkte in Flensburg informieren möchten, können Sie diesen entweder online oder schriftlich beantragen. Wie genau vorzugehen haben, um Punkte in Flensburg abzufragen, ist hier für Sie zusammengefasst. Falls Sie sich vor Ort befinden, können Sie während der Öffnungszeiten natürlich auch persönlich Einblick in Ihre Verkehrssünderdatei in Flensburg nehmen. Dafür ist lediglich ein Dienst- oder Lichtbildausweis nötigt.