Kennzeichenanzeige: Täterermittlung nach einem Verkehrsverstoß

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Im Verkehrsrecht gelten bestimmte Gesetze, deren Übertretung mit Sanktionen wie einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot einhergehen. Hierfür muss allerdings der Fahrer, der einen Verstoß begangen hat, bekannt sein. Wurde er nicht unmittelbar nach dem Verstoß von der Polizei angehalten, bedient diese sich zur Täterermittlung der Kennzeichenanzeige.

FAQ: Kennzeichenanzeige

Was ist unter einer Kennzeichenanzeige zu verstehen?

In diesem Fall nutzen die Behörden ein Kfz-Kennzeichen, welches bekannt ist, um einen unbekannten Fahrer bzw. den Verursacher eines Verkehrsverstoßes zu ermitteln.

Was geschieht bei einer Kennzeichenanzeige?

Über das Kennzeichen werden Name und Anschrift des Halters ermittelt. Diesem wird dann ein Anhörungsbogen zugesandt.

Können auch Privatpersonen eine Kennzeichenanzeige tätigen?

Ja, das ist beispielsweise dann möglich, wenn Zeugen eines Unfalls oder Verstoßes eine Fahrerflucht beobachten. Darüber hinaus kann bei allen Verkehrsordnungswidrigkeiten eine solche Anzeige erstattet werden.

Kennzeichenanzeige: Wann kommt sie in Betracht?

Einer Kennzeichenanzeige kann sich die Polizei zur Täterermittlung nach einem Verkehrsverstoß bedienen.
Einer Kennzeichenanzeige kann sich die Polizei zur Täterermittlung nach einem Verkehrsverstoß bedienen.

Um den Verursacher eines Verkehrsverstoßes ausfindig zu machen, bedient sich die Polizei häufig sogenannter Kennzeichenanzeigen. Darunter sind Anzeigen zu verstehen, bei denen der Fahrer zunächst unbekannt ist, aber das Fahrzeug und dessen Kfz-Kennzeichen festgestellt werden können.

Das ist etwa der Fall, wenn Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt werden oder ein Abstandsverstoß durch eine Kamera festgestellt wurde. In beiden Fällen werden ein Bild von Ihrem Autokennzeichen sowie eine Nahaufnahme vom Fahrer gemacht. Dadurch lässt sich aber nicht ableiten, wer der Fahrer zum Tatzeitpunkt war. Die Polizei führt daher eine Kennzeichenanzeige durch, um diesen zu ermitteln.

In Deutschland gilt die sogenannte Fahrerhaftung. Der Halter eines Fahrzeugs kann in der Regel nicht für die Verstöße belangt werden, die ein anderer mit seinem Kfz begeht.

Kennzeichen anzeigen: Wie funktioniert das Verfahren?

Durch die Kennzeichenanzeige kann die Polizei den Fahrzeughalter als Ansprechpartner ermitteln.
Durch die Kennzeichenanzeige kann die Polizei den Fahrzeughalter als Ansprechpartner ermitteln.

Zunächst ermittelt die Polizei durch die Eingabe des Autokennzeichens in die Datenbank der Zulassungsstellen den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters. Dieser erhält daraufhin einen Anhörungsbogen.

Sofern Sie nicht selbst gefahren sind, können Sie die Daten des tatsächlichen Fahrers, der den Verstoß begangen hat, im Anhörungsbogen angeben. Hierzu sind Sie allerdings nicht verpflichtet.

Sie müssen lediglich Ihre persönlichen Daten, die im Anschreiben aufgeführt sind, korrigieren und vervollständigen, wenn diese nicht korrekt sind. Geben Sie den Fahrer allerdings nicht an, wird die Polizei weitere Ermittlungen zur Fahrerermittlung anstellen.

Ist bereits auf einem Blitzerfoto deutlich erkennbar, dass Halter und Fahrer nicht übereinstimmen, geht dem Fahrzeughalter statt des Anhörungsbogens ein Zeugenfragebogen zu. Auch hier sind Sie nicht dazu verpflichtet, einen anderen zu belasten.

Wenn die Kennzeichenanzeige nicht zur Täterermittlung führt

Der Polizei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den Fahrer zu ermitteln. Sind Sie als Halter etwa der Verantwortliche eines Unternehmens, das Fahrer beschäftigt, können Mitarbeiterbefragungen folgen. Weitere Möglichkeiten sind Bildvergleiche mit dem Passfoto vor Ort und die Vorladung zu einer persönlichen Befragung in der Polizeidienststelle.

Auch privat können Sie jemanden mit seinem Kennzeichen anzeigen – etwa nach einer Fahrerflucht.
Auch privat können Sie jemanden mit seinem Kennzeichen anzeigen – etwa nach einer Fahrerflucht.

Kann der Verantwortliche durch Kennzeichenanzeige und Anhörungsbogen nicht ermittelt werden, wird die Behörde das Verfahren einstellen. Da in Deutschland keine Halterhaftung besteht, müssen Sie in diesem Fall keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog befürchten.

Um zu verhindert, dass zukünftig weitere Verstöße mit Ihrem Fahrzeug begangen werden, die nicht geahndet werden können, werden Sie aber möglicherweise eine Fahrtenbuchauflage bekommen. Als Halter sind Sie dazu verpflichtet, jederzeit Auskunft darüber geben zu können, wer Ihr Auto fährt. Daher müssen Sie oder der Fahrer während der Dauer der Fahrtenbuchauflage folgende Daten vor Beginn jeder Fahrt erfassen:

  • Name und Vorname des Fahrzeugführers
  • Anschrift des Fahrzeugführers
  • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt

Nach der Fahrt ist deren Ende einzutragen und mit der Unterschrift des Fahrers zu bestätigen. Die Dauer der Auflage ist abhängig vom zugrunde liegenden Verkehrsverstoß. Meist beläuft sie sich bei einer erstmaligen Auflage aber auf sechs Monate.

Können Sie ein Kennzeichen privat anzeigen?

Auch als Privatperson können Sie bei der Polizei jemanden über sein Kennzeichen anzeigen. Das kommt etwa infrage, wenn Sie Zeuge eines Unfalls waren und der Täter sich vom Unfallort entfernt hat, bevor seine Personalien aufgenommen wurden. Die Kennzeichenanzeige kann den Beamten bei der Ermittlung des Flüchtigen helfen.

Aber nicht nur bei Fällen, die in Verbindung mit dem Strafrecht stehen, besteht die Möglichkeit, ein Kennzeichen privat anzuzeigen. Grundsätzlich kann jeder Bürger auch eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie falsches Parken anzeigen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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