Feuerlöscher im Bus: Das müssen Sie beachten

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Im Falle eines Unfalls und auch durch sonstige Umstände kann es schnell zu einem Brand kommen. Bricht dieser in einem Bus aus, stellt das eine plötzliche Gefährdung vieler Menschen dar. Daher ist das Mitführen von mindestens einem Feuerlöscher in jedem Bus vorgeschrieben, der Personen befördert.

Bußgeldtabelle: Feuerlöscher im Bus

TatbestandBußgeld für den FahrerBußgeld für den Halter bzw. Auftraggeber
Busbetrieb ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Feuerlöscher an Bord15 €15 €

FAQ: Feuerlöscher im Bus

Wo sind die Regelungen zum Mitführen eines Feuerlöschers zu finden?

Die Vorschrift zur Mitnahme von mindestens einem Feuerlöscher finden Sie in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Wer muss bei einem Verstoß das Bußgeld zahlen?

Sowohl der Fahrer als auch der Halter müssen mit einer Sanktion rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, erfahren Sie in dieser Bußgeldtabelle.

Welche Anforderungen muss ein Feuerlöscher im Bus erfüllen?

Der Feuerlöscher muss mindestens zur Bekämpfung der Brandklassen A, B und C geeignet sein. Er muss also Brände fester und flüssiger Stoffe sowie Brände von Gasen löschen können. Details dazu können Sie hier nachlesen.

Muss ein Feuerlöscher im Bus vorhanden sein?

Ein Feuerlöscher im Bus ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um die Auswirkungen eines Brandes, etwa bei einem Unfall, eindämmen zu können.
Ein Feuerlöscher im Bus ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um die Auswirkungen eines Brandes, etwa bei einem Unfall, eindämmen zu können.

Die Regelungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dienen in hohem Maße der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dazu gehört auch, die Auswirkungen eines Unfalls zu begrenzen. Daher schreibt der Gesetzgeber etwa vor, dass sich Warnwesten und Erste-Hilfe-Koffer in Fahrzeugen befinden müssen.

Auch aus diesem Grund gilt eine generelle Mitführpflicht von mindestens einem Feuerlöscher in einem Bus, der Personen befördert. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld. Doch welchen genauen Regelungen unterliegt diese Pflicht?

§ 35g StVZO: Das sagt der Gesetzgeber

In § 35g der StVZO ist die Mitführungspflicht von Feuerlöschern im Bus geregelt.
In § 35g der StVZO ist die Mitführungspflicht von Feuerlöschern im Bus geregelt.

Die StVZO regelte ursprünglich gemeinsam mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weite Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Momentan wird sie allerdings in andere Verordnungen überführt – etwa die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Dennoch gelten die Regelungen, die in ihr festgeschrieben sind, in vollem Umfang. Auch für Busse gibt es bestimmte Vorgaben.

Hinsichtlich der Pflicht, Feuerlöscher in einem Bus mitzuführen, besagt die StVZO Folgendes:

In Kraftomnibussen muss mindestens ein Feuerlöscher, in Doppeldeckfahrzeugen müssen mindestens zwei Feuerlöscher mit einer Füllmasse von jeweils 6 kg in betriebsfertigem Zustand mitgeführt werden.

Wird diese Vorgabe missachtet, droht nicht nur dem Fahrer ein Bußgeld, sondern auch dem Fahrzeughalter. In beiden Fällen beläuft sich die zu zahlende Geldbuße gemäß dem Bußgeldkatalog für den Bus auf 15 Euro.

Einen Feuerlöscher müssen sowohl Busse im Linienverkehr als auch Reisebusse mitführen.

Anforderungen an Feuerlöscher im Bus

Welche Anforderungen müssen Feuerlöscher erfüllen, die in Bussen mitzuführen sind? Auch hierauf gibt § 35g StVZO eine Antwort. Die Löscher müssen mindestens für die Bekämpfung von Bränden der Brandklassen A, B und C geeignet sein.

Ein Feuerlöscher im Bus muss für die Brandklassen A, B und C geeignet sein.
Ein Feuerlöscher im Bus muss für die Brandklassen A, B und C geeignet sein.

Die Klassifizierung von Bränden nach ihrem brennbaren Stoff wird vorgenommen, weil verschiedene Löschmittel notwendig sind, um Brände verschiedener Art zu löschen. Die Einteilung basiert auf der Europäischen Norm EN 2 zum Brandschutz.

Ein Feuerlöscher in einem Bus muss Brände von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen löschen können. Ein entsprechender Vermerk über die Brandklassen, für die er verwendbar ist, muss auf dem Feuerlöscher durch Symbole angebracht sein.

BrandklasseBeschreibungBeispieleLöschmittel
ABrände fester Stoffe, die normalerweise unter Glutbildung verbrennenHolz, Papier, Kohle, Heu, Stroh, einige Kunststoffe (vor allem Duroplaste), TextilienWasser, wässrige Lösungen, Schaum, ABC-Pulver, Löschgel, verschiedene Kleinlöschgeräte wie z. B. Löschdecke
BBrände von flüssigen oder flüssig werdenden StoffenBenzin, Ethanol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe (vor allem Thermoplaste), Ether, Lacke, HarzSchaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid
CBrände von GasenEthin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Methan, Propan, Butan, StadtgasABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid nur in Ausnahmefällen

Mit Feuerlöschern dieser Art können meist Feuer in einer Entfernung von bis zu sechs Metern bekämpft werden. Brände der Klassen D und F muss ein Feuerlöscher im Bus nicht löschen können. Diese Brandklassen umfassen Brände von Metallen und Brände von Speiseölen und -fetten.

Was müssen Sie als Busfahrer und Fahrzeughalter beachten?

Die Feuerlöscher müssen im Bus so untergebracht werden, dass sie jederzeit leicht zu erreichen sind.
Die Feuerlöscher müssen im Bus so untergebracht werden, dass sie jederzeit leicht zu erreichen sind.

In jedem Fall muss ein Feuerlöscher leicht zu erreichen in unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes angebracht sein. Das gilt nicht nur in einstöckigen Bussen, sondern auch in Doppelstockbussen. Der zweite Feuerlöscher im Bus, der in letzteren zwingend mitzuführen ist, muss in der oberen Fahrgastebene untergebracht werden.

Der Fahrer muss in der Benutzung des Feuerlöschers unterwiesen werden. Hierfür ist nicht nur er selbst verantwortlich, sondern insbesondere auch der Halter des Fahrzeugs, der das Erlangen der notwendigen Informationen ermöglichen muss. Nur so kann der Fahrer bei einem Unfall schnell und richtig handeln.

Weiterhin muss der Fahrzeughalter die Feuerlöscher im Bus jährlich mindestens einmal durch einen fachkundigen Prüfer auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen lassen.

Dieser muss seinen Namen und den Tag der Prüfung auf einem Schild an dem Feuerlöscher vermerken. Bei der Prüfung ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Leistungswerte und technischen Merkmale der Feuerlöscher im Bus gewährleistet bleiben. Gleiches gilt im Falle des Nachfüllens und bei der Instandsetzung der Feuerlöscher.

Aktuell besteht in Deutschland keine Mitführungspflicht von Feuerlöschern in privaten Pkw. In anderen Ländern gelten jedoch teilweise andere Vorgaben.

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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