Rote Ampel überfahren: Lohnt ein Einspruch?

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Nach einem Rotlichtverstoß steigt nicht nur die Gefahr eines Unfalls oder einer Gefährdung. Werden Sie dabei geblitzt, müssen Sie außerdem mit Sanktionen rechnen. Wer ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot doch noch abwenden will oder den Vorwurf sogar anzweifelt, kann Einspruch gegen den Rotlichtverstoß einlegen.

FAQ: Rote Ampel überfahren – Einspruch einlegen

Können Rotlichtblitzer fehlerhaft sein?

Bei keinem Blitzer kann eine absolute Messgenauigkeit garantiert werden. Es kann also durchaus sein, dass ein Bußgeldbescheid unbegründet ist.

Ich möchte gegen den Vorwurf, eine rote Ampel überfahren zu haben, Einspruch einlegen, wie gehe ich vor?

Nutzen Sie gerne unser kostenloses Muster für Ihre Einspruch, welches Sie hier herunterladen können.

Können auch Fahrradfahrer für einen Rotlichtverstoß belangt werden?

Ja. Allerdings steht es auch Fahrradfahrern frei, Einspruch einzulegen.

Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos

In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
In diesem Video erfahren Sie, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen kann.
Ihnen wird vorgeworfen, eine rote Ampel überfahren zu haben? Bußgeldbescheid-Check ** prüft die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid.

Rote Ampel überfahren: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Rote Ampel überfahren und geblitzt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie auch in diesem Fall einlegen.
Rote Ampel überfahren und geblitzt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie auch in diesem Fall einlegen.

Wer einen Rotlichtverstoß begeht, muss mit Konsequenzen rechnen, die je nach Länge der Rotphase härter ausfallen können als der Verkehrssünder es zunächst vermutet. Es geschieht nur zu oft, dass die Ampel nur ein bisschen zu schnell auf Rot schaltet und schon ist es geschehen.

Manchmal sind sich Betroffene aber auch sicher, dass die Ampel noch nicht rot war, als sie überfahren wurde. Wer die Korrektheit der Messergebnisse anzweifelt oder den Sanktionen entgehen möchte, kann nach einem Rotlichtverstoß auch Einspruch einlegen.

Doch wie kann ich einen Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß begründen? Sollte ich einen Anwalt für Verkehrsrecht in jedem Fall zurate ziehen? Und wie gestaltet sich ein Einspruch, wenn eine rote Ampel überfahren wurde? All das erfahren Sie im Folgenden.

Gründe für Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Rote Ampel überfahren

Es droht ein Bußgeld. wenn eine rote Ampel überfahren wurde - Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer einlegen.
Es droht ein Bußgeld. wenn eine rote Ampel überfahren wurde – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer einlegen.

Haben Sie ein Rotlicht überfahren und wollen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie in jedem Fall in Erwägung ziehen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann die Situation am besten einschätzen und bewerten, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn machen bzw. zum Erfolg führen würde.

Ein Anwalt hat außerdem die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen und sich so Zugang zu Ihren Messergebnissen verschaffen, aus denen sich vielleicht ein Messfehler ableiten lässt. Er kann Ihnen außerdem bei der Begründung des Einspruchs helfen.

Ich habe eine rote Ampel überfahren – wie ein Einspruch begründet werden kann:

  • Die Schaltzeit von Gelb auf Rot war zu kurz, sodass Sie Ihnen nicht ausreichend Zeit zur Verfügung stand, um vor Rot zum Stehen zu kommen, kann das ein Grund für einen Einspruch darstellen.
  • Die Induktionsschleife wurde falsch verlegt und wirkt nicht an der Haltelinie. Dies kann das Messergebnis verfälschen. Haben Sie also eine rote Ampel überfahren, kann ein Einspruch aus diesem Grund möglich sein.
Sie spielen mit dem Gedanken, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen? Wir empfehlen eine kostenlose Erstberatung zur Möglichkeit eines Einspruchs auf Bußgeldbescheid-Check **.

Im Video erklärt: Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß

In diesem Video erfahren Sie, womit Sie bei einem Rotlichtverstoß rechnen müssen.
In diesem Video erfahren Sie, womit Sie bei einem Rotlichtverstoß rechnen müssen.

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad: Ist ein Einspruch sinnvoll?

Auch mit dem Fahrrad können Sie einen Rotlichtverstoß begehen, der ihnen unter Umständen teuer zu stehen kommen könnte. War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, zahlt ein Radfahrer 60 Euro Bußgeld, bei über einer Sekunde sind es sogar schon 100 Euro. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann auch Fahrradfahrer in solch einem Fall beraten und bewerten, ob ein Einspruch Sinn macht.

Grundsätzlich gilt: Haben Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren, können Sie Einspruch einlegen. Radfahrer werden aber in der Regel auf frischer Tat ertappt, was einen Einspruch schwieriger gestaltet.

Einspruch gegen den Rotlichtverstoß: Muster

Im Folgenden wird Ihnen ein Muster für den Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß zur Verfügung gestellt. Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren, wurden geblitzt und wollen Einspruch einlegen, können Sie das Muster kostenlos herunterladen und dieses als Vorlage für Ihren Einspruch benutzen. Bitte beachten Sie aber, dass es sich bei dem Dokument lediglich um einen Musterbrief handelt und dieser keinesfalls unverändert verwendet werden sollte.

Einspruch gegen Rotlichtverstoß (Muster)

Maria Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Bußgeldbehörde
Musterweg 1
54321 Musterhausen

[Ort und Datum]

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] (Aktenzeichen XXXX/XX)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen XXXX/XX, der am [Datum] erlassen worden ist und mir am [Zustellungsdatum] zugestellt wurde, lege ich hiermit form- und fristgerecht Einspruch ein.

In besagtem Bußgeldbescheid wird mir ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen, dem ich aus folgenden Gründen widerspreche:

[Ausführliche Begründung]

Mit freundlichen Grüßen

Maria Mustermann

______________
Unterschrift

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise

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