Zulässige Höchstgeschwindigkeit: Wie viel Bleifuß darf’s denn sein?

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Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen die allgemeine Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt deshalb auch in einem eigenen Paragraph die zulässige Höchstgeschwindigkeit und differenziert dabei zwischen einzelnen Fahrzeugklassen und örtlichen Bedingungen. Erfahren Sie im Folgenden, welche generellen und besonderen Tempolimits auf deutschen Straßen für Pkw, Motorrad, Lkw & Co. gelten.

Bußgeldtabelle: Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Pkw überschritten

Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
außerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h40 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h60 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h100 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h150 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h200 €11 Monat*Hier prüfen **
41 - 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.
Ge­schwin­digkeits­über­schrei­tung
innerorts
BußgeldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €kein FahrverbotFVerboteher nicht
11 - 15 km/h50 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
16 - 20 km/h70 €kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
21 - 25 km/h115 €1kein FahrverbotFVerbotHier prüfen **
26 - 30 km/h180 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Fahr­verbot kommt nur für Wie­der­holungs­täter in Be­tracht.

Bußgeldtabelle: Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Lkw überschritten

Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung inner­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 €eher nicht
11 - 15 km/h60 €eher nicht
16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h235 €21 MonatHier prüfen **
31 - 40 km/h340 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
51 - 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
mit einem Lkw beim Rechts­ab­bie­gen nicht Schritt­ge­schwin­dig­keit ge­fah­ren70 €1Hier prüfen **
Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung außer­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €eher nicht
11 - 15 km/h50 €eher nicht
16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 - 40 km/h255 €21 MonatHier prüfen **
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über 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Hier wird nur dann ein Fahrverbot fällig, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wurden (Wiederholungstäter).

Bußgeldtabelle: Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger überschritten

Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung inner­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 €eher nicht
11 - 15 km/h60 €eher nicht
16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h235 €21 MonatHier prüfen **
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51 - 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
mit einem Lkw beim Rechts­ab­bie­gen nicht Schritt­ge­schwin­dig­keit ge­fah­ren70 €1Hier prüfen **
Ge­schwin­dig­keits­über­schreitung außer­ortsBußgeldPunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €eher nicht
11 - 15 km/h50 €eher nicht
16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 - 40 km/h255 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Hier wird nur dann ein Fahrverbot fällig, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wurden (Wiederholungstäter).

Bußgeldrechner: Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit

Sie haben mit Pkw oder Lkw die Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten und sind ertappt worden? Mit unserem Bußgeldrechner erhalten Sie eine erste Einschätzung dazu, welche Sanktionen der Geschwindigkeitsverstoß gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen kann.

FAQ: Höchstgeschwindigkeit

Wo liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts?

Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen alle Kraftfahrer maximal 50 km/h fahren.

Welche Höchstgeschwindigkeit ist außerorts einzuhalten?

Außerhalb geschlossener Ortschaften richtet sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit danach, mit welcher Art von Kfz Sie unterwegs sind. Pkw dürfen beispielsweise höchstens 100 km/h, Lkw bis zu 3,5 Tonnen 80 km/h und Fahrzeuge über 7,5 Tonnen maximal 60 km/h fahren. Auf der Autobahn gilt wiederum keine Höchst-, sondern eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Was droht bei Verstößen gegen die Höchstgeschwindigkeit im Verkehr?

Gemäß Bußgeldkatalog sind Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote möglich, wenn Sie die Geschwindigkeit überschreiten.

Video zur Geschwindigkeitsüberschreitung

Mehr zur Geschwindigkeitsüberschreitung, erfahren Sie auch im Video.
Mehr zur Geschwindigkeitsüberschreitung, erfahren Sie auch im Video.

Weiterführende Ratgeber zur Höchstgeschwindigkeit in Deutschland

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt in Deutschland?

Motorrad, Auto, Lkw: Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Deutschland?
Motorrad, Auto, Lkw: Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Deutschland?

Grundsätzlich informieren auf den Verkehrswegen selbst Verkehrsschilder über die auf den einzelnen Streckenabschnitten erlaubte Höchstgeschwindigkeit, an die sich die Fahrzeugführer halten müssen. Diese gelten aber nicht für alle Fahrzeugklassen in gleichem Maße. Und was ist, wenn eine entsprechende Beschilderung fehlt – oder übersehen wurde?

Die Festlegungen zur in Deutschland gebotenen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn, Bundesstraße, Kraftfahrstraße & Co. finden sich in § 3 StVO. Die jeweilige Höchstgeschwindigkeit richtet sich dabei zum einen nach dem Fahrzeugtyp, zum anderen nach der Beschaffenheit des Verkehrsweges.

Folgende Unterscheidung nach Fahrzeug trifft die StVO bei der Höchstgeschwindigkeit:

  1. Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
  2. Pkw mit Anhänger
  3. Lkw und Wohnmobil bis 3,5 t zGG mit Anhänger
  4. alle anderen Kfz mit Anhänger
  5. Kfz über 3,5 bis 7,5 t zGG (Pkw ausgenommen)
  6. Kfz über 7,5 t zGG
  7. Busse
  8. Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitze zur Verfügung stehen

Eine Unterscheidung bezüglich der Verkehrswege gibt es maßgeblich nur zwischen deren Lage innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften.

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt dabei für alle Fahrzeuge eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Ausnahme gilt hier auf Teilabschnitten von Autobahn, Kraftfahrstraße und Bundesstraße, die innerorts liegen, sofern hier eine entsprechende Beschilderung eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung vorgibt.

Grundsatz für alle Fahrzeugführer: Verantwortliche Fahrweise als Sorgfaltspflichterfüllung

Einen wichtigen Aspekt bei der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit stellt laut StVO aber auch die Verantwortung aller Kfz-Fahrer zur angemessenen Fahrweise und Beherrschung ihrer Vehikel dar. § 3 Absatz 1 StVO bestimmt daher einen wesentlichen Grundsatz, der die Sorgfaltspflicht aller Verkehrsteilnehmer berührt:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ (§ 3 Absatz 1 StVO)

Es droht nicht nur ein Bußgeld, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, sondern auch bei Nichtanpassung an besondere Umstände.
Es droht nicht nur ein Bußgeld, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde, sondern auch bei Nichtanpassung an besondere Umstände.

Das bedeutet, dass unabhängig der auf den einzelnen Strecken zugelassenen Geschwindigkeiten die Fahrer ihr Tempo den entsprechenden Bedingungen anpassen müssen. Wer etwa bei widrigen Verkehrs- oder Witterungsbedingungen die Fahrgeschwindigkeit nicht eigenverantwortlich anpasst, muss ggf. selbst dann Sanktionen fürchten, wenn die eigentlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde.

Fahren Sie trotz widrigen Verkehrs- und Straßenverhältnisse oder schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen nicht mit angepasster Geschwindigkeit, können ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen.

Im Übrigen: § 3 Absatz 1 StVO bestimmt, dass bei einer Sichtweite unter 50 m aufgrund von Schneefall, Nebel oder anderen Sichteinschränkungen von allen Fahrzeugführern eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h einzuhalten ist – auch außerorts.

Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten außerhalb geschlossener Ortschaften?

Bundesstraße, Kraftfahrstraße, Landstraße, Autobahn … außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es unterschiedlichste Verkehrswege. Die Unterscheidung ist nicht immer einfach und sorgt bei dem einen oder anderen für Verwirrung. Bevor wir uns der jeweiligen Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit widmen, bedarf es deshalb zunächst einer Klärung: Wo liegen die Unterschiede zwischen Kraftfahrstraße, Autobahn & Co.?

Lkw, Pkw, Motorrad: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit richtet sich auch nach dem jeweiligen Fahrzeug.
Lkw, Pkw, Motorrad: Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit richtet sich auch nach dem jeweiligen Fahrzeug.
  • Autobahn: Fernverkehrsstraße mit baulich voneinander getrennten Fahrbahnen für beide Fahrtrichtungen, die nur von Fahrzeugen befahren werden darf, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen.
  • Kraftfahrstraße/Autostraße (umgangssprachlich auch Schnellstraße): Fernverkehrsstraße, die nur mit Fahrzeugen befahren werden darf, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen.
  • Bundesstraße: Fernverkehrsstraße, die nicht ausschließlich als Schnellverkehrsstraße angelegt sein muss, kann streckenweise aber auch als Kraftfahrstraße ausgezeichnet sein.
  • Landstraße (Außerortsstraße): Straße außerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht Autobahn, Kraftfahrstraße oder Bundesstraße ist.

Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen ist also eine generelle Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben, die die Fahrzeuge zumindest theoretisch erreichen können müssen, um hierauf zu verkehren. Für eine Bundesstraße gilt das nur, insofern sie zugleich als Kraftfahrstraße gekennzeichnet ist, bei Landstraßen gibt es entsprechende Angaben zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit hingegen nicht. Es gibt auch noch weitere untergeordnete Straßen wie z. B. Kreisstraßen, für die jedoch keine gesonderten Regelungen gelten.

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt nun aber auf den einzelnen Verkehrswegen außerhalb geschlossener Ortschaften für die einzelnen Verkehrsteilnehmer?

Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Deutschland inner- und außerorts?
Welche Höchstgeschwindigkeit gilt in Deutschland inner- und außerorts?

Die deutschen Autobahnen sind in ganz Europa vor allem deshalb bekannt, weil hier auf vielen Strecken für viele Kfz-Fahrer keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Auf zirka 70 Prozent aller Autobahnabschnitte hierzulande gibt es kein generelles Tempolimit. Eine Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgt in der Regel nur an besonderen Gefahrenstellen wie Auf- und Abfahrten, in Baustellenbereichen, an Engstellen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen u. a.

Ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, dient die Richtgeschwindigkeit allgemein als Orientierung. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Empfehlung an alle betroffenen Fahrzeugführer, um 130 km/h auch auf den freigegebenen Strecken zu fahren. Es ist jedoch kein Gebot, sodass grundsätzlich auch schneller gefahren werden darf, wenn die Verhältnisse es zulassen. Mehr zur Richtgeschwindigkeit erfahren Sie in unserem Video:

Aber das gilt nicht für alle Fahrer! Laut § 3 StVO ist eine Höchstgeschwindigkeit nur für Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 t zGG – auch Krafträder – für Autobahnen nicht generell festgelegt. Das heißt, ist keine gesonderte Höchstgeschwindigkeit für Auto, Motorrad & Co. durch Beschilderung auf der Autobahn vorgegeben, dürfen diese den Umständen angemessen auch schneller als 130 km/h fahren.

Für alle anderen Fahrzeuge gilt auch auf den freigegebenen Strecken eine generelle Höchstgeschwindigkeit von:

  1. 80 km/h: generell erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger, Kfz über 3,5 bis 7,5 t zGG (außer Pkw), Busse, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t zGG mit Anhänger
  2. 60 km/h: generelles Tempolimit für Kfz über 7,5 t zGG, andere Kfz mit Anhänger, als die oben genannten, Busse mit Fahrgästen ohne eigenen Sitzplatz

In Ausnahmefällen können Pkw mit Anhänger sowie einzelne Lkw bis 7,5 t zGG auch bis zu 100 km/h fahren, sofern eine entsprechende Zulassung bzw. Sondergenehmigung vorliegt. Diese Höchstgeschwindigkeiten gelten für die betreffenden Fahrzeugklassen auch dann, wenn Verkehrsschilder eine höhere zugelassene Höchstgeschwindigkeit allgemein zulassen. Wird jedoch eine geringere zugelassene Höchstgeschwindigkeit per Schild bestimmt, ist die Einhaltung dieser geboten.

Vorsicht gilt bei Personenkraftwagen oder Kleintransportern, die als Lkw zugelassen wurden. Haben diese ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t, gilt als Höchstgeschwindigkeit für Transporter und entsprechende Pkw ebenfalls die 80-km/h-Marke. Wer also seinen Pkw aufgrund einer möglichen Ersparnis bei der Kfz-Steuer als Lkw zulässt, muss ggf. mit Einschränkungen bei der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahn und Co. rechnen.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Kraftfahrstraßen

Höchstgeschwindigkeit auf einer Autostraße: Pkw dürfen in der Regel maximal 100 km/h fahren.
Höchstgeschwindigkeit auf einer Autostraße: Pkw dürfen in der Regel maximal 100 km/h fahren.

Für Kraftfahrstraßen gelten bezüglich der generellen Beschränkungen für schwere Kfz und Gespanne dieselben Vorgaben wie auf Autobahnen, d. h. eine jeweilige Höchstgeschwindigkeit von 80 bzw. 60 km/h. Allerdings greift zudem auf Kraftfahrstraßen auch eine Beschränkung bei allen Pkw und anderen Fahrzeugen bis 3,5 t zGG.

Die generelle zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Kraftfahrstraße ist für Pkw, Motorrad & Co. auf 100 km/h festgesetzt, sofern keine Beschilderung eine höhere Geschwindigkeit explizit gestattet.

Es gibt in Deutschland aber auch vereinzelt Kraftfahrstraßen, auf denen keine feste Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Hier greift dann ebenso wie auf freigegebenen Autobahnabschnitten die Richtgeschwindigkeit und der Grundsatz einer verantwortlichen und rücksichtsvollen Fahrweise. Betroffen sind dabei aber nur vereinzelte Abschnitte, auf denen entweder

  • die Fahrbahnen für beide Fahrtrichtungen baulich voneinander getrennt sind oder
  • für jede Fahrtrichtung mindestens „zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen“ (§ 3 Absatz 3 Ziffer 1c StVO) vorhanden sind.

Ein entsprechender Hinweis erfolgt dann ggf. im Rahmen der Beschilderung (Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h oder höher).

Zusammenfassend gilt für die Fahrzeugklassen folgende allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf einer Schnellstraße (sofern die Beschilderung hier keine abweichende Regelung bestimmt):

  1. 100 km/h: Pkw sowie andere Kraftfahrzeuge und -räder bis 3,5 t zGG
  2. 80 km/h: Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zGG mit Anhänger, Kraftomnibusse, Kfz über 3,5 bis 7,5 t zGG
  3. 60 km/h: Kfz über 7,5 t zGG, Kfz über 3,5 t zGG mit Anhänger (außer Pkw), Kraftomnibusse mit Fahrgästen ohne eigenen Sitzplatz

Video: Die Kraftfahrstraße und ihre Regeln

Was ist eine Kraftfahrstraße genau und wie unterscheidet sie sich von der Autobahn? Die Antwort gibt es im Video.
Was ist eine Kraftfahrstraße genau und wie unterscheidet sie sich von der Autobahn? Die Antwort gibt es im Video.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Bundesstraßen, Landstraße & Co.

Ob Kreisstraße, Landstraße oder Bundesstraße: Die zur Höchstgeschwindigkeit getroffenen Regelungen sind hier dieselben wie auf anderen Verkehrswegen außerhalb geschlossener Ortschaften. Schneller als 100 km/h darf hier in aller Regel niemand fahren (Ausnahme: als Kraftfahrstraße gekennzeichneter Bundesstraßenabschnitt mit Schildern, die Pkw & Co. eine höhere Geschwindigkeit gestatten).

Zusammenfassung der generellen Tempolimits

In der folgenden tabellarischen Übersicht finden Sie eine Zusammenfassung der Vorgaben zu den allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften:

KfzTempo­limit auf Land­straße, Kraftfahr­straße & Co. in km/hTempo­limit auf der Auto­bahn in km/h
bis 3,5 Tonnen zGG und Pkw100Richt­geschwindig­keit 130 km/h (sofern keine Beschränkung durch Verkehrs­schilder)
3,5 bis 7,5 Tonnen zGG (außer Pkw)8080
mit Anhänger (außer Pkw)6060
über 7,5 Tonnen zGG6060
Pkw mit Anhänger8080
Bus8080
Bus, in dem stehende Fahrgast­beförderung zulässig ist6060

Was hat die Bereifung eines Fahrzeugs mit Tempolimits zu tun?

Höchstgeschwindigkeit im Winter: Mit Schneeketten sind 50 km/h das Maximum, bei Winterreifen gibt es keine gesonderte Beschränkung.
Höchstgeschwindigkeit im Winter: Mit Schneeketten sind 50 km/h das Maximum, bei Winterreifen gibt es keine gesonderte Beschränkung.

Neben den Vorgaben der StVO kann auch die Bereifung Einfluss darauf nehmen, wie schnell ein Fahrzeug fahren darf. Im Allgemeinen kommt hier der Geschwindigkeitsindex zum Tragen, der der Bereifung regelmäßig zugeordnet ist. Der Geschwindigkeitsindex beschreibt, für welche Geschwindigkeit der jeweilige Reifen maximal ausgelegt ist.

Gibt der Index also z. B. eine Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h vor, darf ein Pkw mit entsprechendem Beschlag auch auf freigegebenen Autobahnabschnitten nicht schneller als 170 km/h fahren, vorausgesetzt, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt so hoch.

Auch bei aufgezogenen Winterreifen ist die Höchstgeschwindigkeit an den jeweiligen Geschwindigkeitsindex gebunden. Eine generelle Vorgabe macht die StVO hier nicht. Allerdings können entsprechende Straßenverhältnisse wie Glatteis oder Schneematsch eine Anpassung der Geschwindigkeit erfordern.

Eine Ausnahme gilt bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wenn die Winterreifen zusätzlich mit Schneeketten versehen werden. Beim Fahren mit Schneeketten dürfen auch bei günstigsten Umständen maximal 50 km/h gefahren werden – unabhängig davon, ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sind.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise

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