Anders als auf vielen Autobahnabschnitten gilt auf Landstraßen auch immer dann ein Tempolimit, wenn keine Verkehrsschilder ein solches explizit festlegen. Bei den Vorgaben handelt es sich auch nicht um Richtgeschwindigkeiten, die lediglich eine Empfehlung darstellen, sondern um verbindliche Gebote. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Unterscheidungen die einzelnen Fahrzeugklassen betreffend. Erfahren Sie im Folgenden, welche Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt ist.
Bußgeldtabellen: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße
… mit Lkw oder Anhänger
Bußgeldrechner: Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitungen berechnen
Mit dem folgenden Bußgeldrechner können Sie ermitteln, welche Sanktionen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen kann. Beachten Sie dabei, dass Landstraßen sich stets außerhalb geschlossener Ortschaften befinden.
FAQ: Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
Falls kein anderes Tempolimit vorgeschrieben wird, gilt auf der Landstraße die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Sie müssen die Geschwindigkeit beispielsweise an engen Kurven oder aufgrund schlechter Witterung reduzieren.
Für schwere Kfz und solche mit Anhänger gilt die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h nicht, sondern eine fahrzeugbedingte (und vom Gewicht abhängige) Geschwindigkeitsbegrenzung. Eine Liste finden Sie hier.
Wie schnell dürfen Sie auf der Landstraße fahren?
Inhalt
- Bußgeldtabellen: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße
- Bußgeldrechner: Sanktionen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitungen berechnen
- FAQ: Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
- Wie schnell dürfen Sie auf der Landstraße fahren?
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
In aller Regel werden temporäre oder dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrsschilder angezeigt. Das gilt zumeist auch für Landstraßen. Doch was ist, wenn keine Beschilderung hier auf entsprechende Tempolimits verweist?
In diesen Fällen greift § 3 StVO, der einzelnen Verkehrswegen und Fahrzeugklassen generelle Höchstgeschwindigkeiten zuweist. Für Pkw und andere Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 Tonnen gilt dabei auf einer Landstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sofern örtliche Gegebenheiten keine weiteren Beschränkungen vorgeben.
Je nach Gefahrenlage können Beschilderungen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße jedoch weiter herabsetzen, insbesondere …
- an einmündenden oder kreuzenden Wegen und Straßen
- an Bahnübergängen
- bei gefährlichen Kurven
- vor Erhebungen
- in Waldstücken
- vor Ortseinfahrten
- auf landwirtschaftlich mitgenutzten Streckenabschnitten
Besondere Vorschriften jedoch gelten für andere Fahrzeuge sowie Gespanne. Hier sind die Beschränkungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen zum Teil strenger.
Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf der Landstraße
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen für Lastkraftwagen und andere schwere Kfz sind insgesamt regelmäßig strenger geregelt, nicht nur auf der Autobahn. Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße ist bei Lkw, Bus & Co. geringer, als die für Pkw und andere leichte Fahrzeuge.
Die folgenden Beschränkungen gelten nicht nur für Lkw bei der Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße:
- Kfz bis 7,5 Tonnen zGG (Pkw ausgenommen): 80 km/h
- Kfz bis 7,5 Tonnen zGG mit Anhänger: 60 km/h
- Kfz über 7,5 Tonnen zGG: 60 km/h
- Busse: 80 km/h
- Busse bei zulässiger Stehendbeförderung: 60 km/h
Sollte keine gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf den einzelnen Strecken existieren bzw. diese die genannten Limits übersteigen, haben die generellen Vorgaben Vorrang. Auch wenn eine Strecke damit grundsätzlich für 100 km/h freigegeben ist, dürfen Lkw und Busse dennoch regelmäßig nicht schneller als 80 bzw. 60 km/h fahren.
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße
Während vereinzelte Autobahnabschnitte auch innerhalb geschlossener Ortschaften liegen können, befinden sich Landstraßen ausschließlich außerorts (deshalb häufig auch Außerortsstraßen genannt). Das bedeutet, dass im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung allein die Sanktionen infrage kommen, die der Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften vorsieht.
Für Pkw-Fahrer bedeutet das:
- Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und mehr droht ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
- Ein Fahrverbot droht im Regelfall erst bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße von 41 km/h und mehr (bei Wiederholungstätern bereits früher).
Die Sanktionen für Lkw- und Busfahrer sind dabei höher, wie Sie den obigen Tabellen entnehmen können. Wollen Sie wissen, welche Sanktionen Sie nach einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße zu befürchten haben, können Sie auch unseren Bußgeldrechner für eine erste Orientierung nutzen.
Die Höchstgeschw. für LKW über 7,5t ZlGG auf Land str. beträgt 60 km/h. Diese wird in den seltesten Fällen eingehallten. Sehr wenige TW Fahrer oder mit Gefahrgut fahren mit 70km/h, alle andern fahren mit 90km/h auf der L Str. Auf Autobahnen wird zu 95% mit Höchstdrehzahl 95km/h gefahren, obwohl der Kraftstoffverbrauch bei mehr als 85km/h extrem ansteigt. Den Erfolg erleben wir Tägl. durch die schweren Unfälle. 10km/h weniger und Geschw.Begrenzer und Abstandwarner einschalten, dann könnte noch mancher leben. Strafen wie in der Schweiz würden in Deutschland sicherlich abhilfe schaffen. Ich habe bereits vor 45 Jahren in der Schweiz morgens um 6 Uhr für 14 km zu viel 300,-SFR bezahlt. Ein weiteres Bußgeld habe ich in der Schweiz bis heute nicht mehr erhalten.