Wenn der Sommer beginnt und die Fahrrad-Saison anbricht, wird es auf den Straßen und den Radwegen voller. Zu der steigenden Anzahl von Radfahrern gesellt sich häufig auch eine steigende Anzahl von Verkehrsunfällen. Nicht selten sind dafür Geisterfahrer auf dem Fahrrad die Ursache.
Bußgeldkatalog für Geisterfahrer auf dem Fahrrad
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Befahren eines Radweges bzw. einer Einbahnstraße in nicht zugelassener Richtung | 20 | nein | nein |
... mit Behinderung | 25 | nein | nein |
... mit Gefährdung | 30 | nein | nein |
... mit Sachbeschädigung oder Unfallfolge | 35 | nein | nein |
FAQ: Geisterfahrer mit dem Fahrrad
Auch für Fahrradfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Gibt es ein Fahrradweg auf beiden Seiten, ist jeweils der reche in Fahrtrichtung zu nutzen. Bei entsprechender Beschilderung kann auch der Radweg auf der linken Seite genutzt werden.
Geisterfahrer müssen mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen, wenn ihre Handlung keine weiteren Folgen nach sich zieht. Kommt es aber bspw. zu einer Sachbeschädigung, kann das Bußgeld auf bis zu 35 Euro klettern.
Kommt es zwischen einen Geisterfahrradfahrer und einem Auto zu einem Unfall, muss der Radler normalerweise selbst für den Schaden aufkommen und auch der Anspruch auf Schmerzensgeld verfällt.
Geisterfahrer mit dem Fahrrad: Wo kann das vorkommen?
Inhalt
Einem unbesonnenen Radfahrer kann das leicht passieren: Die Verkehrsschilder nicht beachtet und versehentlich in der falschen Richtung unterwegs – und schon wird er als Geisterfahrer auf dem Fahrrad zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.
Dabei gilt immer das Rechtsfahrgebot gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO): Sowohl auf der Straße muss auf der rechten Seite gefahren werden, genauso wie der Radweg auf der rechten Seite genutzt werden sollte, um nicht als Geisterfahrer auf dem Fahrrad aufzufallen.
Letzteres kann jedoch durch eine entsprechende Beschilderung (unter dem Verkehrszeichen für den Radweg ist ein Pfeil, der die Fahrtrichtung angibt) aufgehoben werden. Hier sollten Sie unbedingt aufmerksam bleiben.
Außerdem: Auch wenn es nur links einen Radweg gibt, sind Sie nicht ohne Weiteres befugt, diesen zu nutzen, wenn Sie nicht durch Zeichen ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Auch dies würde Sie zu einem Geisterfahrer auf dem Fahrrad machen. Stattdessen müssen Sie auf der rechten Fahrbahn fahren.
Eine andere Situation ergibt sich auf der Einbahnstraße. Auch hier sind Fahrradfahrer nicht befugt, entgegengesetzt der vorgeschriebenen Richtung zu fahren.
Ausnahme: Die Einbahnstraße ist für Radler freigegeben i. d. R. durch ein Zusatzschild unter dem Einbahnstraßenschild.
Wie wirkt sich das auf die Verkehrsregeln und die Schuldfrage aus?
Kommt es zu einem Unfall mit einem Radfahrer und einem Autofahrer, haftet häufig der letztere, wegen der Betriebsgefahr des Autos. Handelt es sich bei dem Unfallgegner jedoch um einen Geisterfahrer mit dem Fahrrad, wird dieser üblicherweise selbst für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Auch auf Schmerzensgeld entfällt in solch einem Fall häufig der Anspruch.
Ist jemand als Geisterfahrer auf dem Fahrrad unerlaubterweise auf der Einbahnstraße unterwegs, büßt er zudem seine Vorfahrtsrechte bei dem Rechts-vor-Links-Gebot ein. Bei einem Unfall haftet er möglicherweise selbst ganz oder zumindest teilweise.
Mit welchen Sanktionen muss ich als Geisterfahrer auf dem Fahrrad rechnen?
Geisterfahrer auf dem Fahrrad begehen eine Ordnungswidrigkeit. Werden sie erwischt, erwartet sie demnächst ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Zwar verhängt dieser keine Punkte oder gar ein Fahrverbot, Bußgelder sind aber die Regel hier.
Gemäß Fahrrad-Bußgeldkatalog kann hier ein Bußgeld bis zu 35 Euro gefordert werden. Das ist der Fall, wenn es durch Sie als Geisterfahrer mit dem Fahrrad zu einem Unfall oder zur Sachbeschädigung kam. Bei einfacher Gefährdung droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro, werden Sie nur bei der Aktion an sich ertappt, müssen Sie üblicherweise 20 Euro zahlen.