An vielen Orten gibt es zunehmende Bestrebungen, Radfahrer besser in den Verkehr einzubinden – vor allem in großen Städten. Eine Möglichkeit besteht darin, eine separate Fahrradstraße einzurichten. Welche Regeln gelten auf solch einem Fahrbahnabschnitt und wie unterscheidet sich eine Fahrradstraße von einem Radweg?
FAQ: Fahrradstraße
Ja, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Beschilderung einer Fahrradstraße festgelegt und in den Erläuterung zum Verkehrszeichen die Straße definiert.
Das Zeichen 244.1 beschreibt den Beginn der Fahrradstraße, das Zeichen 244.2 das Ende einer solchen.
Ja, die Straße ist dem Radverkehr vorbehalten. Jeglicher anderer Verkehr muss durch ein Zusatzzeichen erlaubt sein. Kfz dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren, wenn weiterer Verkehr zugelassen ist.
Was ist eine Fahrradstraße?
Inhalt
Laut StVO ist die Fahrradstraße eine Fahrbahn, welche vorrangig von Fahrradfahrern benutzt werden sollte. Möchten andere Verkehrsteilnehmer sich auf dieser bewegen, dann muss dies erst durch ein entsprechendes Zusatzschild ausdrücklich ausgewiesen werden.
Ist zum Beispiel eine Fahrradstraße durch eine „Anlieger frei“-Beschilderung erweitert, dann dürfen auch Anwohner diese im Regelfall benutzen. Ist dem nicht so und es findet sich keine Zusatzbeschilderung, dann ist die Befahrung einer Fahrradstraße durch andere Fahrzeuge nicht gestattet.
Dürfen andere Verkehrsteilnehmer eine Fahrradstraße nutzen, haben sie sich dennoch den Radfahrern unterzuordnen. Weiterhin gilt es, auf die korrekte Bezeichnung zu achten, denn ein Radweg und eine Fahrradstraße sind nicht dasselbe!
Ein Radweg verläuft im Regelfall abseits der regulären Fahrbahn oder aber daneben. Eine Fahrradstraße findet sich hingegen auf der Fahrbahn. Es obliegt der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde, eine entsprechende Fahrbahnspur für Radfahrer zu schaffen – hierfür ist es wichtig, dass am spezifischen Ort eine hohe Dichte an Radfahrenden besteht bzw. in Zukunft vermutet werden kann.
Das Verkehrszeichen für die Fahrradstraße hat die offizielle Nummer 244.1 und zeigt, neben der eindeutigen Beschriftung, ein weißes Rad auf kreisrunden blauen Untergrund. Zudem finden sich auch meist Fahrrad-Piktogramme auf dem Boden. Eine so ausgewiesene Straße kann in der Regel in beide Richtungen befahren werden. Zudem ist es Benutzern auch erlaubt, nebeneinander auf der Fahrradstraße zu fahren – sofern der entgegenkommende Verkehr dadurch nicht gestört wird.
Eine Fahrradstraße kann aus unterschiedlichen Gründen zur qualitativen Verbesserung des Verkehrs beitragen:
- durch eine separate Spur ist die Gesamtheit der Radfahrer übersichtlicher für Autofahrer, was eine Erhöhung der Verkehrssicherheit darstellen kann
- ebenso kommt es zu weniger Kollisionen mit Fußgängern oder Inline-Skatern
- eine eigene Fahrbahn ermöglicht ein schnelleres Vorankommen innerhalb des Ortes und entschlackt den Verkehrsfluss, auch für Autofahrer
- die Umwelt wird geschont: eine übersichtliche Radwegführung trägt dazu bei, dass weniger Menschen ihr Auto nutzen und für eher kurze Strecken das Rad wählen
Das muss auf einer Fahrradstraße beachtet werden
Dass eine Fahrradstraße eben im Regelfall auf der „normalen“ Straße verläuft, nimmt natürlich Autofahrer in die Pflicht; diese dürfen einen entsprechenden Fahrbahnabschnitt also nicht benutzen und müssen bei der Fahrweise in besonderem Maße darauf achten, Radfahrende nicht zu gefährden.
Auf der Fahrradstraße darf eine Geschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten werden – weder von Radfahrenden noch von anderen Vehikeln oder Verkehrsteilnehmern, welche sich ausnahmsweise auf dieser bewegen dürfen. Dies gilt im Regelfall unabhängig davon, welche Geschwindigkeitsbegrenzung eigentlich für diesen Straßenabschnitt festgelegt ist.
Zudem ist es selbstredend nicht erlaubt, direkt auf einer Fahrradstraße zu parken oder den Verkehrsfluss derselben durch ein Parken daneben zu behindern.
Hallo, wir sind seit kurzen eine Fahrradstrasse, es gibt einSchild, wo darauf steht Anlieger frei. Dürfen in der Strasse Autos parken, deren Besitzer in der Nebenstrasse wohnen?
Hallo,
Ich bin Fahrradfahrer. Bei uns wurde eine enge Einbahnstrasse in eine Fahrradstrasse umgewandelt, die keine Fahrtrichtung anzeigt. Kann ich diese Straße entgegen der Einbahnstraßen-Fahrtrichtung befahren? Fahrradstrassen sind doch ohne Richtungsanzeige prinzipiell in beide Richtungen befahrbar. Gilt hier weiterhin die Einbahnstraße?
Danke im Voraus
Dürfen in einer Fahrradstrasse bei Freigabe für Autos auch größere Fahrzeuge wie LKWs, Umzugs-LKW, Müllabfuhr oder grosse Wohnmobile durchfahren oder sogar parken? Wieviel Abstand muss frei gehalten werden zwischen den parkenden Fahrzeugen und der gegenüberliegenden Straßenkante?
Ist es korrekt, dass bei zugelassenem Kfz-Verkehr, diese KFZ auf der Fahrradstrasse parken dürfen? Dürfen z.B. dann auch Wohnmobile geparkt werden?
Hallo Gerd F.,
ist der Kfz-Verkehr ausnahmsweise zugelassen, kann dieser auch dort parken, sofern es keine Schilder gibt, die das Parken auf der Fahrradstraße einschränken.
– Die Redaktion
Zitat: Das muss auf einer Fahrradstraße beachtet werden
Dass eine Fahrradstraße eben im Regelfall auf der „normalen“ Straße verläuft, nimmt natürlich Autofahrer in die Pflicht; diese dürfen einen entsprechenden Fahrbahnabschnitt also nicht benutzen und müssen bei der Fahrweise in besonderem Maße darauf achten, Radfahrende nicht zu gefährden.Zitatende
Frage: Wie können Autofahrer die diese Fahrradstraße nicht benutzen dürfen Radfahrer gefährden.
Frage: dürfen, im Umkehrschluß, Autofahrer Radfahrer auf nicht Fahradstraßen gefährden?
Bitte diese Aussagen nochmal zu überdenken.
Hallo H.-J.,
Autofahrer dürfen Radfahrer niemals gefährden, weder auf der normalen Fahrbahn noch, wenn Sie als Anlieger die Fahrradstraße mitnutzen dürfen.
– Die Redaktion