Der umgangssprachliche Ausdruck für Überholvorgänge, bei denen ein Lkw einen anderen mit einer sehr geringen Geschwindigkeitsdifferenz überholt, lautet „Elefantenrennen“. Vor allem auf der Autobahn sind immer wieder Manöver dieser Art zu beobachten, die den nachfolgenden Verkehr behindern. Informationen rund um das Überholen als Lkw-Fahrer sowie mögliche Ahndungen wegen einem Elefantenrennen finden Sie im Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Wie werden Elefantenrennen sanktioniert?
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Elefantenrennen (mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit überholt) | 80 € | 1 |
… mit Unfallfolge | 120 € | 1 |
FAQ: Elefantenrennen
Überholt ein Lkw einen anderen mit einem sehr niedrigen Geschwindigkeitsunterschied, ist umgangssprachlich die Rede von „Elefantenrennen“.
Höchstens 45 Sekunden darf ein Überholvorgang mit dem Lkw andauern, was wiederum für eine Geschwindigkeitsdifferenz von mindestens 10 km/h spricht. Auf diese Weise sollen Elefantenrennen vermieden werden.
Laut Bußgeldkatalog wird ein Elefantenrennen mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Kam es zusätzlich zu einem Unfall, steigt der Betrag auf 120 Euro an. Der Punkt bleibt bestehen.
Video: Elefantenrennen zusammengefasst!
Weshalb sind Elefantenrennen so gefährlich?
Inhalt
Grundsätzlich ist das Überholen mit dem Lkw auf der Autobahn aus zwei Gründen keine leichte Angelegenheit:
- Lkw weisen nicht selten eine enorme Länge auf.
- Oft liegt die erlaubte Geschwindigkeit für Lkw auf der Autobahn bei maximal 80 km/h.
Die Kombination aus diesen beiden Aspekten spricht für sich: Ein Überholvorgang mit dem Lkw nimmt wohl oder übel einige Zeit in Anspruch. Da der nachfolgende Verkehr durch Elefantenrennen teilweise enorm ausgebremst wird, treibt dies logischerweise das Unfallrisiko in die Höhe. Vor allem bei zweispurigen Autobahnen kann es fatale Folgen haben, wenn die komplette Fahrbahn mehrere Minuten lang blockiert ist und kein Fahrer vorbeikommt.
Was sollten Lkw-Fahrer beim Überholen beachten?
Um einer erheblichen Gefährdung durch Elefantenrennen entgegenzuwirken, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 29.10.2008 Folgendes: Nach höchstens 45 Sekunden muss ein Überholvorgang mit dem Lkw beendet sein. Der Geschwindigkeitsunterschied muss dementsprechend mindestens 10 km/h betragen, ansonsten dürfen Brummis nicht zum Überholen ausscheren (Az.: 4 Ss OWi 629/08).
Bei einer Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn dürfen Lkw-Fahrer entsprechend nur dann zum Überholmanöver ansetzen, wenn das Tempo des zu überholenden Fahrzeugs bei höchstens 70 km/h liegt. Sobald der zu Überholende schneller unterwegs ist, endet das Ganze mit hoher Sicherheit in einem Elefantenrennen.
Weiterhin darf der nachfolgende Verkehr keinesfalls gefährdet und der mögliche Gegenverkehr nicht behindert werden, wenn Sie mit dem Lkw überholen möchten. Bevor Sie ausscheren, müssen Sie den Blinker rechtzeitig betätigen und sich sobald wie möglich wieder rechts einordnen, nachdem der Überholvorgang abgeschlossen ist. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist der vorgeschriebene Seitenabstand beim Überholen mit dem Lkw, der zu Autos oder anderen Brummis mindestens einen Meter betragen sollte.
Welche Sanktionen drohen bei einem Elefantenrennen?
Wer sich nicht an die gerade beschriebenen Vorschriften hält und trotzdem ein Elefantenrennen mit dem Lkw auf der Autobahn veranstaltet, muss sich auf Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer einstellen. Diese bestehen zunächst einmal aus einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg. Kam es jedoch durch das Elefantenrennen zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf einen Betrag von 120 Euro an. Der Punkt bleibt bestehen.