Digitaler Tachograph: Pflicht für Lkw-Fahrer im Güterverkehr

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Ein digitaler Tachograph ist ein elektronischer Fahrtenschreiber, der für Fahrten im Güterverkehr in der Regel verpflichtend einzusetzen ist. Er stellt eine Weiterentwicklung der Tachoscheiben für analoge Tachographen dar. Alle Ereignisse, die gesetzlich aufgezeichnet werden müssen, speichert er in seinem Massenspeicher und auf der Fahrerkarte.

FAQ: Digitaler Tachograph

Muss jeder Lkw einen digitalen Tachographen haben?

Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sein. Das gilt, sofern sie gewerblichen Gütertransport eingesetzt werden.

Wie arbeitet ein digitaler Fahrtenschreiber?

Der Fahrer muss vor Beginn der Fahrt seine persönliche Fahrerkarte in den Kartensteckplatz des Fahrtenschreibers einführen. Auf dieser werden alle relevanten Daten zur Fahrt gespeichert.

Wie lange kann der digitale Tachograph Daten speichern?

Die Fahrerkarte muss nach spätestens 28 Tagen durch das Unternehmen ausgelesen werden. Die Daten, die im Fahrtenschreiber selbst gespeichert werden, müssen nach spätestens 90 Tagen im Betrieb kopiert und gespeichert werden.

Digitaler Tachograph: Ab wann ist er Pflicht?

In seiner Bedienung ist ein digitaler Tachograph nicht kompliziert, aber Lkw-Fahrer im Güterverkehr müssen im Umgang mit ihm geschult sein.
In seiner Bedienung ist ein digitaler Tachograph nicht kompliziert, aber Lkw-Fahrer im Güterverkehr müssen im Umgang mit ihm geschult sein.

Ein digitaler Tachograph ist laut Gesetz seit dem 01. Mai 2006 in allen neu zugelassenen Kraftfahrzeugen oder Gespannen verpflichtend, die zum Personen- und Gütertransport eingesetzt werden.

Digitaler Tachograph: Es gibt Ausnahmen von der Pflicht, einen Fahrtenschreiber zu verwenden.
Digitaler Tachograph: Es gibt Ausnahmen von der Pflicht, einen Fahrtenschreiber zu verwenden.

Dies gilt, sofern diese ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen. Dies gilt nicht nur in Deutschland, sondern durch die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 in der gesamten Europäischen Union. Wichtig ist, dass für Fahrzeuge, die nicht schneller als 40 km/h fahren ein Fahrtenschreiber nicht notwendig ist. Die benannte Verordnung gilt für diese dann nicht.

In Kraftfahrzeugen und Gespannen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen kann ein digitaler Fahrtenschreiber nachgerüstet werden. Pflicht ist dies jedoch nicht.

Anhand von GPS-Daten werden durch das Kontrollgerät nicht nur die gefahrenen Strecken gespeichert, auch die Lenk- und Ruhezeiten sowie Unterbrechungen der Fahrt werden durch den Fahrtenschreiber aufgezeichnet.

Abhängig davon, welche Karte eingesteckt ist, hat ein digitaler Tachograph unterschiedliche Betriebsarten. Mögliche Karten sind die Fahrerkarte, die Unternehmenskarte, die Kontrollkarte und die Werkstattkarte. In einem Unternehmen gibt es alle genannten Arten von Karten.

Ausnahmen der Fahrtenschreiber-Pflicht gelten etwa für Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei und des Katastrophenschutzes. Auch Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen müssen keinen Fahrtenschreiber – digital oder analog – haben, wenn sie Güter nicht gewerblich befördern.

Digitaler Tachograph und Fahrerkarte: Im Fahrbetrieb sind beide nötig

Ein digitaler Tachograph speichert die Daten der Fahrt auf der Fahrerkarte.
Ein digitaler Tachograph speichert die Daten der Fahrt auf der Fahrerkarte.

Vor der ersten Nutzung muss sich das Unternehmen mit seiner Unternehmenskarte identifizieren. Dieser Vorgang startet automatisch mit Einstecken der Unternehmenskarte. Auch für den Fahrer ist ein digitaler Fahrtenschreiber hinsichtlich seiner Bedienung kein kompliziertes Gerät.

Digitale Fahrtenschreiber funktionieren nur in Verbindung mit der persönlichen Fahrerkarte des Lkw-Fahrers, die von diesem vor Beginn der Fahrt in den linken Kartensteckplatz des Tachographen eingeführt werden muss. Zudem existiert ein zweiter Steckplatz für einen eventuellen Beifahrer.

Die Karte des Fahrers muss sich stets im linken Steckplatz befinden. Wechseln Fahrer und Beifahrer, müssen auch die Karten umgesteckt werden.

Ein digitaler Tachograph speichert die Daten aller Fahrten für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen auf der Fahrerkarte. Spätestens dann müssen die Daten der Karte kopiert und extern gespeichert werden. Sobald der Speicherchip der Fahrerkarte keine freie Kapazität mehr hat, beginnt der Fahrtenschreiber, die ältesten Daten zu überschreiben.

Ein digitaler Tachograph setzt eine Schulung des Lkw-Fahrers voraus. In der Regel erfolgt vor der ersten Fahrt mit einem digitalen Fahrtenschreiber eine Einweisung in die Funktionsweise des Gerätes. Auch gesonderte Seminare zu Schulungszwecken existieren, anhand derer ein Unternehmer sicherstellen kann, dass seine Fahrer mit der Bedienung des Geräts vertraut sind.

Digitaler Tachograph: Das Auslesen der Daten

Ein digitaler Fahrtenschreiber kann auch im Zuge einer Polizeikontrolle ausgelesen werden.
Ein digitaler Fahrtenschreiber kann auch im Zuge einer Polizeikontrolle ausgelesen werden.

Ein digitaler Tachograph kann durch Auslesegeräte für Fahrerkarten die von ihm gespeicherten Daten auf einen Computer übertragen. Hierfür wird eine spezielle Software benötigt. Abhängig von deren Funktionsumfang können die Daten entweder lediglich gespeichert oder aber zusätzlich nach Verstößen durchsucht werden – etwa nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Überziehung der Lenkzeit.

Die Daten können sowohl an einem physischen Speicherort oder online gesichert werden. Die Online-Variante bietet mehr Sicherheit vor Datenverlust durch eine Fehlfunktion von Datenträgern. Werden die Daten nicht online gesichert, müssen regelmäßig Sicherungskopien angefertigt und getrennt aufbewahrt werden.

Hinsichtlich der Archivierungspflicht müssen digitale Tachographen regelmäßig ausgelesen werden. Während die Daten der Fahrerkarte nach spätestens 28 Tagen ausgelesen werden müssen, schreibt der Gesetzgeber für die im Fahrtenschreiber selbst gespeicherten Daten einen weniger engen Zeitraum vor. § 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV) besagt hierzu:

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.

Weiterhin kann ein digitaler Tachograph auch einen Ausdruck anfertigen, um dem Fahrer eine sofortige Übersicht über seine Lenk- und Ruhezeiten zu ermöglichen. Diese können auch im Display des Fahrtenschreibers eingesehen werden.

Was ist zu tun, wenn ein digitaler Tachograph defekt ist?

Digitaler Tachograph: Uhrzeit einstellen, Out of Scope, Fehlersuche – all das wird in Seminaren behandelt.
Digitaler Tachograph: Uhrzeit einstellen, Out of Scope, Fehlersuche – all das wird in Seminaren behandelt.

Ein digital funktionierender Tachograph muss alle zwei Jahre durch eine lizensierte Werkstatt auf seine vollständige Funktionsfähigkeit geprüft werden. Hierbei wird auch eine Kalibrierung vorgenommen.

Dennoch ist es möglich, dass das Kontrollgerät einen Fehler anzeigt. Die entsprechende Fehlerliste im Handbuch des Herstellers kann der Fahrer konsultieren, um zu erfahren, welche Handlung nötig ist, wenn ein digitaler Tachograph etwa „Fehler 81“ oder ein bestimmtes Piktogramm anzeigt.

In der Regel ist es gemäß Lkw-Bußgeldkatalog möglich, trotz defekter Fahrerkarte bis zu 15 Tage nach Auftreten des Defekts zu fahren. In diesem Fall muss vor und nach jeder Fahrt ein Ausdruck aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers angefertigt werden. Ist jedoch der Tachograph selbst defekt, muss er vor Beginn der nächsten Fahrt repariert werden.

Zeigt Ihr digitaler Tachograph “Out of scope” an, stellt dies keinen Fehler dar. Arbeiten, die nicht erfasst werden müssen, können auch ohne Fahrerkarte durchgeführt werden. Hierzu zählen etwa das Laden und Rangieren auf Privatgelände. Die Einstellung wird automatisch beendet, wenn eine Fahrerkarte eingesteckt wird.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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