Unfall: Wenn die Schuldfrage ungeklärt ist

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Im Jahr 2017 kam es dem Statistischen Bundesamt zufolge zu insgesamt 2.643.098 polizeilich erfassten Verkehrsunfällen. Bei manchen dieser Unfälle war wohl auf den ersten Blick klar, aus welchen Gründen es gekracht hat, bei anderen war es wiederum möglicherweise gar nicht so einfach, festzustellen, wer daran Schuld hat. Wie Sie nach einem Unfall die Schuldfrage klären können und welche Rolle die Versicherung dabei spielt, lesen Sie im Ratgeber.

Wichtige Informationen zur Schuldfrage nach einem Unfall

FAQ: Schuldfrage nach einem Unfall

Warum ist die Schuldfrage so wichtig nach einem Unfall?

Wer schuld ist, dessen Versicherung muss für den Schaden des Unfallgegners aufkommen. Deshalb sollte die Schuldfrage rasch geklärt werden.

Was tun, wenn sich die Unfallbeteiligten nicht über die Schuldfrage einige werden?

In solchen Fällen kann die Polizei hinzugezogen werden. Die Versicherungen können auch ein Gutachten anfordern, um die Schuldfrage zu klären.

Wie kann ich beweisen, wer schuld ist?

Fertigen Sie Fotos vom Ort des Unfalls und vom Schaden an und verfassen Sie einen Unfallbericht (inkl. Unfallskizze).

Maßnahmen zur Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall

Es stellt sich nicht selten die Frage nach einem Unfall, wer die Schuld daran trägt.
Es stellt sich nicht selten die Frage nach einem Unfall, wer die Schuld daran trägt.


Wenn nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage unklar ist, gehen einige Beteiligte schnell dazu über, sich gegenseitig zu beschuldigen. Schließlich gibt niemand gerne einen Fehler zu. Schuldzuweisungen sind jedoch wenig hilfreich wenn es darum geht, nach einem Unfall die Schuldfrage zu klären.

Hinsichtlich der Schadensregulierung handelt es sich dabei allerdings um einen unverzichtbaren Schritt, da festgestellt werden muss, welche Versicherung die Kosten für die entstandenen Schäden übernimmt. Die folgenden Verhaltensweisen können nützlich dabei sein, die Schuldfrage nach einem Autounfall zu klären:

  • Fertigen Sie einen Unfallbericht an: Es empfiehlt sich, zusammen mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht zu verfassen, da letztendlich beide Parteien ihre Unterschrift daruntersetzen müssen. In einem solchen können Sie unter anderem festhalten, wann genau es zur Kollision kam und welche Schäden dadurch entstanden sind – Informationen, die dabei helfen können, nach einem Unfall die Schuldfrage zu klären.
  • Erstellen Sie eine Unfallskizze: Halten Sie den Unfallort nach einem Crash in einer Skizze fest. Diese muss weder hübsch aussehen, noch Ihre enormen Fähigkeiten beim Zeichnen widerspiegeln. Es reicht normalerweise aus, wenn darauf zu erkennen ist, welches Fahrzeug von wo kam und wo sich der Zusammenprall ereignete. Dadurch ist es möglicherweise leichter, nachzuvollziehen, wie es überhaupt zum Crash kommen konnte.
  • Fotografieren Sie den Unfallort und die Schäden an den Fahrzeugen: Häufig ist es unkomplizierter, nach einem Unfall die Schuldfrage zu klären, wenn Fotos der Unfallstelle sowie der beschädigten Autos vorhanden sind.
  • Geben Sie kein (schriftliches) Schuldanerkenntnis ab. Sie riskieren damit unter Umständen Ihren Versicherungsschutz.
Unfall: Ohne die Polizei kann die Schuldfrage teilweise nicht geklärt werden.
Unfall: Ohne die Polizei kann die Schuldfrage teilweise nicht geklärt werden.

Haben Sie all diese Tipps beherzigt, aber nach dem Autounfall ist die Schuldfrage immer noch ungeklärt, sollten Sie eine Meldung bei der Polizei vornehmen. Nachdem die Beamten am Unfallort angekommen sind, können sie sich der Beweissicherung sowie der Befragung von Unfallbeteiligten und Zeugen widmen.

Wurden Personen bei einem Verkehrsunfall verletzt, sind Sie ohnehin dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen.

Zahlt die Versicherung nach einem Unfall, wenn die Schuldfrage ungeklärt ist?

Ist nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt, kann die Versicherung zunächst einen Gutachter beauftragen. Ein solcher betrachtet die Schäden an beiden Fahrzeugen genau und kann auf diese Weise mit etwas Glück den Unfallhergang rekonstruieren. Gelingt ihm dies nicht, können sich beide Parteien jedoch auch auf eine Teilschuld einigen.

So lange nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt bleibt, kann die Schadensregulierung nicht in die Wege geleitet werden. Im Regelfall kommunizieren die Kfz-Versicherungen der Unfallbeteiligten untereinander und weigern sich so lange, die Kosten für entstandene Schäden zu übernehmen, bis die Schuldfrage geklärt ist.

Bei Unsicherheiten haben Sie stets die Möglichkeit, sich an einen Anwalt zu wenden und sich von ihm beraten zu lassen, wenn nach einem Unfall die Schuldfrage ungeklärt ist.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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