Motorradbeleuchtung: Worauf müssen Sie achten?

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Wer den Kauf eines Motorrads in Erwägung zieht oder sein Bike vor der nächsten Spritztour aufmöbeln möchte, muss darauf achten, dass die Beleuchtungsvorrichtungen den Vorschriften entsprechen. Was Sie bei der Motorradbeleuchtung berücksichtigen müssen, damit eine Verkehrskontrolle kein unerfreuliches Ende nimmt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Bußgeldrechner zur Beleuchtung

FAQ: Motorradbeleuchtung

Gibt es für die Beleuchtung am Motorrad gesetzliche Vorschriften?

Ja, in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist unter anderem festgehalten, welche Beleuchtung vorhanden sein muss und wie diese verändert werden darf (§ 49a bis § 54).

Sind Farbe und Lichtstärke bei der Motorradbeleuchtung immer vorgegeben?

Ja, Scheinwerfer, Rückleuchten, Bremslichter, Rückstrahler und Blinker müssen immer in bestimmten Farben vorhanden sein. Beim Tausch der Lampen muss eine EG- oder ECE-Prüfnummer vorhanden sein.

Drohen Bußgelder von die Motorradbelechtung nicht vorschriftsmäßig ist?

Ja, entspricht die Beleuchtung nicht den Vorschriften oder weist keine Betriebserlaubnis auf, sind Bußgelder ab 50 Euro möglich.

Motorradbeleuchtung als Ausdruck der Individualität

Die Beleuchtung am Motorrad muss den Vorschriften entsprechen.
Die Beleuchtung am Motorrad muss den Vorschriften entsprechen.

Nicht nur Autoliebhaber haben den Wunsch, ihr Fahrzeug ein wenig aufzuhübschen und es durch ein gewisses Tuning zu optimieren und zu individualisieren. Auch für die meisten Biker ist das Motorrad mehr als nur ein Fortbewegungsmittel, sondern symbolisiert ein Lebensgefühl. Ihre Maschine soll deshalb nicht nur leistungsstark sein, sie soll auch den unverwechselbaren Charakter ihres Fahrers widerspiegeln.

Einen besonders großen Effekt erzielen die Hobbyschrauber, wenn sie die Motorradbeleuchtung verändern. Allerdings ist hier nicht jede Modifizierung erlaubt, da die Verkehrssicherheit gewahrt werden muss.

Motorrad mit Beleuchtung: Welches Tuning ist zulässig?
Motorrad mit Beleuchtung: Welches Tuning ist zulässig?

Wie bei der Beleuchtung am Auto dient die Motorradbeleuchtung vornehmlich dem Zweck, dem Fahrer eine gute Sicht zu ermöglichen und sorgt gleichzeitig dafür, dass er von anderen Verkehrsteilnehmern auch im Dunklen oder bei schlechter Witterung wahrgenommen wird. Anhand der Beleuchtung ist das Motorrad auch bei diesen Sichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmer als solches erkennbar. Es hilft ihnen die Breite, Höhe und Länge des Motorrads einzuschätzen.

Das Signalbild durch die Beleuchtung ist bei Motorrädern wegen ihrer geringeren Größe und der nicht vorhandenen Knautschzone besonders wichtig, um Unfälle, die fatale Folgen haben könnten, bereits im Vorhinein zu vermeiden.

Wo finden Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Motorradbeleuchtung?

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber genau geregelt, welches Licht am Motorrad erlaubt und welches verboten ist. So erhalten Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften entsprechen keine Zulassung, dürfen also nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn sie nicht über die notwendigen Beleuchtungsvorrichtungen verfügen oder wenn diese nicht den Vorgaben entsprechen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder blenden könnten.

Um unnötigen Ärger mit der Polizei zu vermeiden, sollten sich die Hobbybastler in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO § 49a bis § 54) darüber informieren, welche Änderungen an der Motorradbeleuchtung zulässig sind. Auch die Fahrzeughersteller müssen sich selbstverständlich nach diesen Maßgaben richten, damit ihre Kraftfahrzeuge eine Zulassung erhalten können.
Motorrad: Bei der Beleuchtung muss das Zubehör zugelassen sein, damit Sie es straflos verwenden dürfen.
Motorrad: Bei der Beleuchtung muss das Zubehör zugelassen sein, damit Sie es straflos verwenden dürfen.

Fast identische Vorgaben finden sich auch in der europäischen Richtlinie 93/92 der EWG. Allerdings stimmt sie nicht in allen Punkten mit der StVZO überein, sodass für den Laien nicht immer klar ist, welche Regelung hier verbindlich ist.

Wer wissen möchte, was in Sachen Motorradbeleuchtung zu beachten ist, muss wissen, ob das Bike nach nationalem oder internationalem Recht gebaut wurde. Während ältere Kfz in der Regel den nationalen Vorgaben entsprechen müssen, sind Modelle jüngeren Datums (ab 1998) meist internationalen Standards verpflichtet.

Gesetzestexte sind oftmals schwer verständlich, da bildet die StVZO für die Beleuchtung am Motorrad keine Ausnahme. Aus diesem Grund wollen wir die Vorschriften rund um die Motorradbeleuchtung im Folgenden für Sie aufbereiten.

Motorrad: Welches Licht ist Pflicht?

Montage und Farbe der Motorradbeleuchtung

Bevor Sie sich an der Motorradbeleuchtung zu schaffen machen, sollten Sie wissen, dass am Motorrad nur solches Licht erlaubt ist, welches gesetzlich vorgeschrieben ist oder zusätzlich erlaubt wird. Erhöht eine zusätzliche Beleuchtung die Verkehrssicherheit (z. B. waagerechte Reflektorstreifen oder gelbe Rückstrahler an der Seite), wird diese gestattet. Ansonsten gilt, dass alles, was nicht ausdrücklich erlaubt, verboten ist.

Auch die Farbe der Motorradbeleuchtung ist vorgeschrieben.
Auch die Farbe der Motorradbeleuchtung ist vorgeschrieben.

Beim Motorrad müssen die Leuchten überdies korrekt montiert und stets einsatzbereit sein. Zur fachgerechten Montage zählt dabei auch, dass Lichter, die paarweise angebracht werden, stets symmetrisch zur Fahrzeugmitte und auf gleicher Höhe ausgerichtet sein müssen. Überdies sollten sie über dieselbe Farbe und Lichtstärke verfügen. Die Verwendung von reflektierendem Zubehör oder Leuchtstoffen darf ebenfalls nur im Rahmen der Vorschriften stattfinden.

Welche Farbe dürfen die Lichtsignale der Motorradbeleuchtung haben? Welche Farbtöne die Beleuchtung am Motorrad hat, ist ebenfalls klar geregelt, sodass andere Verkehrsteilnehmer direkt einschätzen können, in welche Richtung das Motorrad fährt. Aus diesem Grund dürfen alle nach vorne gerichteten Leuchten nur ein weißes Licht besitzen, während die nach hinten strahlenden Lichter rot sein sollen. An den Seiten des Motorrads kann darüber hinaus gelbes Licht zur Markierung eingesetzt werden.

Achten Sie beim Austausch der Leuchten darauf, dass die neuen Lichter zugelassen sind. Besitzen diese keine EG- oder ECE-Prüfnummer, müssen sie eigens von einem Prüfinstitut abgenommen werden.

Motorrad: Diese Beleuchtung ist laut Vorschriften zu beachten

  • Bremslicht: Eine rote Bremsleuchte am Motorrad ist Pflicht, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Sie muss sowohl tagsüber als auch nachts deutlich zu sehen sein. Ein zweites Bremslicht am Beiwagen ist nicht notwendig, wenn das Fahrzeug vor 1988 erstmals zugelassen wurde oder es maximal 50 km/h schnell ist.
  • Blinker: Für Mofa, Leicht- und Kleinkrafträdern sind Blinker nicht vorgeschrieben. Bei größeren Krafträdern sind sie hingegen Pflicht, um einen Spurwechsel anzuzeigen. Für den Blinker werden vier gelbe Leuchten verwendet, die im Abstand von mindestens 34 cm angebracht werden. Um nicht mit anderen Lichtern zu konkurrieren, müssen sie sich mindestens 10 cm von diesem entfernt befinden.
  • Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht: Ein solcher nach vorne gerichteter Scheinwerfer gehört zwingend zur Motorradbeleuchtung und muss frei justierbar sein. Unter Umständen können auch zwei Scheinwerfer (einer für Fern-, der andere für Abblendlicht) gesetzeskonform sein, wenn sie nah beieinander angebracht sind und auf kurze Distanz wie ein einzelner Scheinwerfer wirken.
  • Schlussleuchte: Zur obligatorischen Motorradbeleuchtung gehört auch eine rote Schlussleuchte. Verwenden Sie einen Beiwagen oder einen Anhänger, sollten auch zwei Schlussleuchten zum Einsatz kommen.
  • Begrenzungsleuchten: Diese Motorradbeleuchtung muss nur verwendet werden, wenn Sie einen Beiwagen benutzen. In diesem Fall muss an der Außenkante des Beiwagens eine Begrenzungsleuchte befestigt werden. Die andere kann im Scheinwerfer des Beiwagens eingebaut werden.
  • Kennzeichenbeleuchtung: Bei Kleinkrafträdern und Mofas sind Sie nicht gezwungen, das Nummernschild zu beleuchten. Für alle anderen Zweiräder gilt, dass die Kennzeichenbeleuchtung stets mit dem Anschalten der vorderen Scheinwerfers brennen muss.
  • Rückstrahler: Jedes Kraftrad muss über einen roten Rückstrahler verfügen. Wird ein Beiwagen verwendet, erhöht sich die Zahl auf zwei.
  • Nebelscheinwerfer: An einem Motorrad darf sich lediglich ein Nebelscheinwerfer befinden, der unterhalb des Abblendlichts befestigt sein sollte. Ist er angeschaltet, muss gleichzeitig die Schluss- und Kennzeichenleuchte angehen. Das Fernlicht darf hingegen nicht brennen, solange der Nebelscheinwerfer eingeschaltet ist.
  • Nebelschlussleuchte: Diese rote Lampe gehört ebenfalls zur Motorradbeleuchtung und sollte separat aktiviert werden können. Eine gelbe Kontrollleuchte, die anzeigt, wann die Nebelschlussleuchte brennt, ist verpflichtend. Sie muss 10 cm von dem Bremslicht entfernt sein, um eine klare Unterscheidung der Lichtsignale zu ermöglichen. Außerdem darf sie nur im Zusammenspiel mit den Frontscheinwerfern brennen.
  • Seitliche Rückstrahler: Gelbe Rückstrahler an der Seite sind zwar nicht vorgeschrieben, werden aber häufig verbaut, wobei dann jeweils zwei an einer Seite angebracht werden.
  • Warnblinkanlage: Diese kann, muss aber nicht zwingend im Motorrad eingebaut sein.
  • Suchscheinwerfer: Diese sind kein vorgeschriebener Bestandteil der Motorradbeleuchtung. Sie dürfen allerdings temporär verwendet werden, um Wegweiser, Hausnummern etc. anzuleuchten, die nicht von dem gewöhnlichen Scheinwerfer erfasst werden. Um diesen Zweck besser zu erfüllen, sind sie schwenkbar.

Ist beim Motorrad die LED-Beleuchtung erlaubt?

Ist die Motorradbeleuchtung mittels LED grundsätzlich erlaubt?
Ist die Motorradbeleuchtung mittels LED grundsätzlich erlaubt?

Grundsätzlich ist die Verwendung einer LED-Beleuchtung beim Motorrad nicht verboten, sofern diese nicht den gesetzlichen Vorgaben widerspricht. Wer sich mit dem Gedanken trägt, LED-Licht für das Motorrad anzuschaffen, sollte dies vorab sicherstellen. Andernfalls kann nämlich die Betriebserlaubnis erlöschen.

Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Motorradbeleuchtung sollte deshalb sein, dass das Bauteil ein Prüfsiegel aufweist. Eine solche zugelassene Leuchte darf für das Motorrad als Beleuchtung auch mit LED-Licht verwendet werden. Besitzt es kein Siegel, können Sie die Leuchte von einer Prüforganisation testen lassen, ob sie den TÜV-Vorschriften für das Motorrad entspricht. Die Beleuchtung kann bei einem positiven Testergebnis dann nachträglich zugelassen werden.

Allerdings muss das neue Licht auch korrekt montiert werden. Der Winkel, in dem das Licht auf die Fahrbahn trifft, die Streuung und Höhe des Lichtkegels sowie die Lichtstärke sollten stets dem Originalteil entsprechen. Stellt sich heraus, dass die Umbauten nicht zulässig waren, müssen Sie wegen dem LED-Licht beim Motorrad nachbessern. Die Beleuchtung mit Unterbodenlicht ist im europäischen Straßenverkehr hingegen verboten und kann Sie bei Zuwiderhandlung teuer zu stehen kommen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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