Fahren ohne Zulassung: Welche Strafe droht?

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist bekanntermaßen eine schwere Verkehrsstraftat und wird dementsprechend mit hohen Strafen geahndet. Was ist aber, wenn ein Fahrzeugführer ohne Zulassung für sein entsprechendes Fahrzeug unterwegs ist? Welche Strafe wird für “Fahren ohne Zulassung” laut Bußgeldkatalog verhängt? Mit dem Auto ohne Zulassung zum TÜV fahren – geht das?

FAQ: Fahren ohne Zulassung

Was droht, wenn Sie ein Fahrzeug ohne Zulassung fahren?

Führen Sie ein Fahrzeug ohne Zulassung im Straßenverkehr, kann das ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben.

Darf ein Anhänger ohne Zulassung geführt werden?

Ein Anhänger darf nicht ohne Zulassung hinter einem Fahrzeug hergezogen werden. Auch hier drohen Sanktionen.

Ist die Fahrt zum TÜV ohne Zulassung erlaubt?

Im Rahmen des Zulassungsverfahren dürfen Sie ein Fahrzeug ohne Zulassung im Zulassungsbezirk führen, wenn Sie bereits im Besitz eines Nummernschildes sind.

Bußgeldtabelle für das Fahren ohne Zulassung

VerstoßVerwarnungsgeld/BußgeldPunkte in Flensburg
Fahrzeug in Betrieb gesetzt, das nicht für den Verkehr zugelassen war70 €1
Angeordnet oder zugelassen, dass ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt wurde, das nicht für den Verkehr zugelassen war70 €

Was bedeutet „Fahren ohne Zulassung“ eigentlich?

Fahren mit nicht zugelassenem Auto: Droht eine Strafe bei Fahren ohne Zulassung?
Fahren mit nicht zugelassenem Auto: Droht eine Strafe bei Fahren ohne Zulassung?

Bevor ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden kann, muss es von der zuständigen Zulassungsbehörde genehmigt werden. Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Was genau heißt das eigentlich?

Auch wenn es zunächst relativ eindeutig scheint, können darunter verschiedene Sachverhalte verstanden und diesem Ausdruck mehrere Bedeutungen zugeordnet werden. Folgende Verstöße gelten als “Fahren ohne Zulassung”:

  • Das Fahren ohne die für Ihr Fahrzeug gültige Zulassung.
  • Das Fahren mit Saisonkennzeichen außerhalb des festgelegten Zeitraums.
  • Das Fahren mit einem Kurzzeitkennzeichen, das bereits abgelaufen ist.

Werden Sie dabei erwischt, wie Sie ein Auto ohne Zulassung fahren, gilt dies als Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Im Übrigen werden auch beim Fahren mit Anhänger ohne Zulassung Sanktionen verhängt.

Fahren ohne Zulassung: Welche Strafe droht?

Auch einen Anhänger dürfen Sie nicht ohne Zulassung fahren.
Auch einen Anhänger dürfen Sie nicht ohne Zulassung fahren.

Je nach Art des Verstoßes, wird das Fahren ohne Kfz-Zulassung mit einem Bußgeld bzw. Verwarnungsgeld und mit Punkten in Flensburg geahndet.

Mit einem Fahrverbot müssen Sie in der Regel nicht rechnen. Doch wie viele Punkte und welches Bußgeld werden beim Fahren ohne Zulassung fällig?

  • Für das Führen eines Fahrzeugs ohne eine gültige Zulassung können ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt werden.
  • Führen Sie ein Fahrzeug außerhalb des Zeitraums des Saisonkennzeichens, kann das mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro geahndet werden.
  • Nutzen Sie für Ihr Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen nach dem angegebenen Ablaufdatum, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro rechnen.

Fahren ohne Zulassung und Versicherung

Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen möchte, muss eine Kfz-Versicherung abschließen. Liegt keine Haftpflichtversicherung vor, kann von der Zulassungsbehörde kein Kennzeichen zugeteilt und somit auch keine Zulassungsbescheinigung erteilt werden.

Ist eine Fahrt ohne Zulassung, aber mit Versicherungsschutz also erlaubt? Nein, der Tatbestand des Fahrens ohne Zulassung gilt hierbei nämlich ebenfalls als erfüllt.

Die Fahrt zum TÜV ohne Zulassung: Gilt auch das als Fahren ohne Zulassung?

Eine Fahrt zum TÜV ohne Zulassung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine Fahrt zum TÜV ohne Zulassung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Auto zu fahren ohne Zulassung ist also untersagt. Was passiert aber, wenn Sie zum TÜV fahren und dies ohne Zulassung geschieht? Das Fahren ohne Zulassung ist im Rahmen eines Zulassungsverfahrens ist nicht verboten.

In der Regel müssen laut § 10 der FZV für die TÜV-Fahrt ohne Zulassung aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Diese Zulassungsfahrten dürfen zum einen nur im Zulassungsbezirk oder in einem angrenzenden Bezirk stattfinden.
  • Sie müssen außerdem bereits im Besitz eines Kennzeichens sein, das Ihnen von der Zulassungsbehörde zugeteilt wurde. Dieses können Sie auch ohne TÜV-Stempelplakette nutzen.
All dies gilt vor allem für Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette, aber auch für Fahrten zu einer anstehenden Hauptuntersuchung (HU) oder zu einer Sicherheitsprüfung. Nachdem die Stempelplakette entfernt wurde, dürfen auch entsprechende Rückfahrten bis zum Ende des Tages der Kfz-Abmeldung getätigt werden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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