Führerschein verlängern: Wann müssen Sie Lkw- und Bus-Führerschein erneuern?

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Mit der Angleichung der Führerscheinklassen innerhalb der Europäischen Union gab es vor allem eine besondere Änderung: Waren die Führerscheine früher unbegrenzt gültig, haben diese nunmehr regelmäßig ein Ablaufdatum. Doch nicht nur das, bei einigen Fahrerlaubnisklassen kann die Versäumnis der Verlängerung die Fahrerlaubnis erlöschen lassen. Aber welche Fristen gelten bei der Führerscheinverlängerung für Lkw und Co.?

FAQ: Führerschein verlängern

Wer muss seinen Führerschein verlängern lassen?

Wer einen LKW oder Bus fährt und demnach einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D besitzt, muss seinen Führerschein alle fünf Jahre verlängern. Danach erlöschen sowohl Führerschein als auch die Fahrerlaubnis.

Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?

Bei den Klassen C1 und C1E gilt die Fünf-Jahres-Frist erst ab dem vollendeten 50. Lebensjahr.

Welche Dokumente brauche ich, um meinen Führerschein verlängern zu können?

Welche Nachweise Sie benötigen, haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Bus- und Lkw-Führerschein verlängern: Frist für Erneuerung beträgt fünf Jahre

In welchen Abständen müssen Sie den Führerschein der Klasse C und D verlängern lassen?
In welchen Abständen müssen Sie den Führerschein der Klasse C und D verlängern lassen?

Die Fahrerlaubnisklassen, die zum Führen von Bus und Lkw berechtigen (Gruppen C und D), sind gemäß § 23 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelmäßig nur noch für fünf Jahre gültig. Nur bei den Klassen C1 und C1E greift diese Befristung erst ab Vollendung des 50. Lebensjahres. Mit Vollendung des 45. Lebensjahres läuft das Führerscheindokument sowie die Fahrerlaubnis automatisch nur noch für fünf Jahre.

Durch die Befristung ist damit bei Bus- und Lkw-Führerschein die Verlängerung spätestens alle fünf Jahre erforderlich. Versäumt ein Inhaber der betroffenen Klassen die Führerscheinverlängerung, erstreckt sich die Unwirksamkeit nicht nur auf das Dokument, sondern auch auf die Fahrerlaubnis selbst.

Eine entsprechende Befristung gibt es bei allen anderen Klassen hingegen nicht. Allerdings müssen auch diese ihren EU-Führerschein regelmäßig verlängern lassen. Die Ausweisdokumente sind fortan nur noch 15 Jahre gültig – dies erfasst jedoch nicht die Gültigkeit der Fahrerlaubnis selbst.

Verlängerung von Bus- & Lkw-Führerschein: Diese Nachweise benötigen Sie

Sie müssen einen CE-Führerschein regelmäßig verlängern lassen.
Sie müssen einen CE-Führerschein regelmäßig verlängern lassen.

Um den Führerschein verlängern zu lassen, benötigen Lkw- und Bus-Fahrer regelmäßig unterschiedlichste Nachweise, die sie gemeinsam mit dem Antrag einreichen müssen. Für die Verlängerung vom Führerschein benötigen Sie dabei:

  1. Personalausweis/Pass
  2. aktuelles biometrisches Lichtbild
  3. augenärztliche Bescheinigung (maximal zwei Jahre alt)
  4. Bestätigung der körperlichen und geistigen Eignung (maximal ein Jahr alt)
  5. bei den Klassen D, D1, DE, D1E
    • Führungszeugnis
    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Funktions- und Leistungstest
  6. bei Eintragung der Schlüsselzahl 95 eine Weiterbildungsbescheinigung (gemäß BKrFQG): Wollen Berufskraftfahrer den Lkw-Führerschein verlängern, müssen entsprechende Module alle fünf Jahre absolviert werden, um die Schlüsselzahl zu erhalten.

Wenn Sie den Lkw- oder Bus-Führerschein verlängern, entstehen Kosten von zirka 40 Euro. Hinzu können Kosten für Nachweise, das Führungszeugnis sowie das neue Foto treten.

Sie sollten die Verlängerung grundsätzlich rechtzeitig beantragen, bevor Ihr Lkw-Führerschein abgelaufen ist. Sie können frühestens sechs Monate vor Ablauf der Frist den Führerschein für Lkw und Bus verlängern, sollten jedoch nicht viel später als 8 Wochen vorher den Antrag stellen. Die Bearbeitung nimmt je nach Auslastung der Behörde einige Zeit in Anspruch.

Müssen Sie auch den alten Lkw-Führerschein (Klasse 2) verlängern lassen?

Führerschein der Klasse CE verlängern: Die Frist beträgt regelmäßig 5 Jahre.
Führerschein der Klasse CE verlängern: Die Frist beträgt regelmäßig 5 Jahre.

Die alten deutschen Führerscheindokumente sind noch bis maximal zum 19. Januar 2033 gültig. Spätestens dann müssen Sie einen entsprechenden Führerschein jedoch umschreiben lassen. Hierbei sollten Sie unbedingt die verschiedenen Umtauschfristen beachten:

Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):

  • Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):

  • ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
  • ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
  • ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
  • ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
  • ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033

Allerdings kann es sein, dass Sie den Lkw-Führerschein noch vorzeitig verlängern lassen müssen, um Lkw weiterhin fahren zu dürfen.

Hier ist die Frist für die Führerscheinverlängerung ausschlaggebend, die für die Klassen C1 und C1E gilt: Auch wenn Sie also im Besitz des alten Führerscheins der Klasse 2 sind, müssen Sie die Verlängerung vom Führerschein spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres vorgenommen haben. Im Zuge dessen wird der alte Führerschein dann automatisch auch in einen neuen EU-Scheckkartenführerschein umgeschrieben sowie die neuen Führerscheinklassen übertragen.

Wenn Sie den Bus- oder Lkw-Führerschein nicht rechtzeitig verlängern und nach Ablauf der Frist dennoch weiterhin mit den schweren Kfz fahren, kann dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden. Hierbei handelt es sich gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) um einen Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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