Wer sich nicht an die geltenden Verkehrsregeln hält, dessen Fehlverhalten kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Bußgeldbescheide, die aus dem Ausland kommen, können unter Umständen auch in Deutschland vollstreckt werden. Bei einem Bußgeld aus der Schweiz ist die Vollstreckung in Deutschland allerdings nicht ohne Weiteres möglich.
FAQ: Vollstreckung eines Bußgeldbescheids aus der Schweiz
Ja, dafür gibt es ein spezielles Abkommen zwischen den beiden Deutschland und der Schweiz.
Umgerechnet ab 70 Euro Geldbuße kann ein Bescheid aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden.
Hierfür kann u. a. ein Inkassounternehmen beauftragt werden oder ein Gericht kann dies anordnen. Aber auch das Bundesamt für Justiz ist für die Vollstreckung in Deutschland zuständig.
Bußgeld aus der Schweiz: Existiert ein Vollstreckungsabkommen?
Inhalt
Die Schweiz ist von Deutschland aus schnell mit dem Auto zu erreichen. Gerade deswegen sind Touren ins kleine Nachbarland unter Deutschen beliebt. Jährlich zieht es viele Touristen in Richtung der Schweizer Seen und Berglandschaft. Und da Deutschland als Land der Autoliebhaber gilt, wundert es nicht, dass sich die meisten mit dem eigenen Fahrzeug auf den Weg in den Urlaub machen.
Wer sich allerdings im Vorfeld nicht ausreichend mit den vor Ort geltenden Gesetzen vertraut gemacht hat, muss mitunter erhebliche Bußgelder im Ausland hinnehmen, falls es zu Verstößen gegen die Vorschriften des Schweizer Bußgeldkatalogs kommt und beim Bußgeld aus der Schweiz eine Vollstreckung stattfindet.
In diesem Zusammenhang hält sich immer noch hartnäckig die Annahme, Bußen wegen Vergehen im Straßenverkehr, die in der Schweiz begangen wurden, könnten in Deutschland in keinem Fall vollstreckt werden. Dabei handelt es sich allerdings um eine Halbwahrheit. Bei einem Bußgeld aus der Schweiz kann die Vollstreckung unter Umständen auch in Deutschland durchgeführt werden. Ab dem 01.05.2024 ist diesbezüglich auch ein neuer Vertrag in Kraft getreten. Die geforderte Geldbuße aus der Schweiz zu bezahlen ist dann Pflicht.
Wann ist ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckbar?
Nach Art. 37 Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Polizeivertrages vom 27.04.1999 können Bußgelder wegen Verkehrsverstößen von mehr als 80 CHF (entspricht etwa 70 Euro) grenzüberschreitend vollstreckt werden, wenn die nachfolgend aufgelisteten Voraussetzungen vorliegen:
- Die zu entrichtende Geldstrafe beträgt mindestens 70 Euro oder 80 CHF.
- Dem Beschuldigten wurde von rechtlicher Seite aus ausreichend Gehör gewährt.
- Der Betroffene hatte die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid aus der Schweiz und dessen Vollstreckung einzulegen.
- Das Ersuchen der Schweizer Behörden beschränkt sich auf die Vollstreckung einer bestimmten Geldsumme.
- Die Entscheidung ist nach dem Recht des ersuchenden Staates vollstreckbar und noch nicht verjährt.
- Die Zahlungsaufforderung der Behörden aus der Schweiz gegenüber dem Schuldner blieb erfolglos.
Die zuständigen Dienststellen in Deutschland weigern sich jedoch in der Regel, den Kollegen wegen dem Bußgeld in der Schweiz und dessen Vollstreckung Hilfe zu leisten, wenn der Fahrzeugführer nach deutschem Recht nicht eindeutig identifiziert werden kann.
Wurde der Betroffene Fahrer beispielsweise von hinten geblitzt, entscheiden sich die Behörden hierzulande häufig, den Antrag der Schweizer Ämter nicht zu bewilligen. Denn anders als in der Schweiz gilt in Deutschland nicht die Halterhaftung.
Bußgeldbescheid: Wie kann die Schweiz eine Vollstreckung im Ausland durchsetzen?
Ein 43-jähriger Mann war nach dem in der Schweiz geltenden Strafrecht wegen „Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln“ zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Zustimmung des OLG Stuttgart muss der Beschuldigte jetzt für 12 Monate in ein deutsches Gefängnis, um seine Haftstrafe abzusitzen.
Der 43-Jährige war bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit über 135 km/h durch den Gotthard-Tunnel gefahren und hatte dabei mehrere Verkehrsteilnehmer verbotenerweise überholt.
Der genannte Fall zeigt, dass die Schweiz mitunter erfolgreich ist, wenn es darum geht einen Bußgeldbescheid und dessen Vollstreckung im Ausland durchzusetzen.
Zwar könne eine 12-monatige Freiheitsstrafe – wie im oben beschriebenen Fallbeispiel – als hart angesehen werden – unverhältnismäßig sei diese jedoch nicht.
Guten abend,
ich habe im März diesen Jahres Urlaub in der Schweiz verbracht. Ich befuhr einen einen Tunnel in Graubünden mit erlaubter 80 km/h. Der Tunnel endete und fuhr aus dem Tunnel ins dunkle . Nach 10 Metern war ein Ortseingangsschild.. weitere 10 Meter war ein mobiler Blitzer. Als nicht ortskundiger Fahrer kann man doch nicht sooo schnell reagieren.
Es kamen Zahlungsaufforderungen von knapp 1000€ und Mahnbescheide, die ich allesamt ignorierte, weil die Schweiz mit Deutschland kein Vollstreckungsabkommen hat.
Heute bekam ich Post von der Creditreform Egele St. Gallen AG, mit der Aufforderung zu zahlen.
Nun meine Frage: Ist dieses Inkasso gefugt, in Deutschland geld einzutreiben bezw. zu vollstrecken?
Um eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Servus,
An den gleichen Punkt befinde ich mich auch gerade. Hatte mich zunächst auch auf die Nichtwirksamkeit des Abkommens berufen, jetzt aber gelesen, dass die öffentliche Forderung wohl in eine zivile umgewandelt werden kann und dann doch rechtens ist. Bin verwirrt und würde mich freuen, wenn du heil aus der Sache ausgekommen bist. Wie lief es weiter?