Lkw sind recht speziell – sie sind lang, langsam und aufgrund ihrer Bauweise auch etwas lautstark. Weil sie damit gelegentlich den Verkehrsfluss behindern und die Umwelt schädigen könnten, gibt es in einigen Ländern so manches Fahrverbot für Lkw – auch in Österreich, womit wir uns in diesem Artikel beschäftigen wollen.
FAQ: Lkw-Fahrverbot in Österreich
Es gibt das Nachtfahrverbot und das Wochenendfahrverbot in Österreich. Dieses gilt strikt im ganzen Land. Zudem gibt es ein partielles Fahrverbot für bestimmte Strecken. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das Nachtfahrverbot gilt für alle Lkws, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen, zwischen 22 und 5 Uhr.
Dieses Verbot gilt für Lkws ab 7,5 Tonnen und auch für Lkws mit Anhänger, wenn das Kfz oder der Anhänger mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringt. Samstags zwischen 15 bis 24 Uhr und sonntags zwischen 0 und 22 Uhr dürfen diese Kfz nicht fahren.
Generelle Lkw-Fahrverbote in Österreich im Überblick
Inhalt
Österreich ist relativ strikt, wenn es um seine Lkw-Fahrverbote geht. Während bspw. das Nachtfahrverbot für Lkw in Deutschland nur teilweise gilt – auf einigen speziell ausgeschilderten Streckenabschnitten droht bei Nichtbeachtung gemäß Lkw-Bußgeldkatalog dann ein entsprechender Bescheid – gilt ein Lkw-Fahrverbot in Österreich in der Regel im gesamten Land.
Dazu gehören:
- das Nachtfahrverbot
- das Wochenendfahrverbot (umschließt sowohl Samstage, Sonn- und Feiertage)
- Fahrverbot für Lastkraftwagen auf dritter und vierter Spur
Für diese Arten vom Lkw-Fahrverbot in Österreich gibt es sogar eine rechtliche Grundlage. In Paragraf 42 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) sind diese niedergeschrieben.
Es gibt jedoch auch vereinzelt ein streckenweises Fahrverbot für Lkw in Österreich:
- auf der Inntalautobahn A 12 in beiden Richtungen zwischen Langkampfen (von Straßenkilometer 6,35) und Zirl (bis Straßenkilometer 90,00)
- Fahrverbote für Lkw, um den Maut-Ausweichverkehr zu unterbinden
Für jeden dieser Abschnitte gibt es jedoch auch zahlreiche weitere Bestimmungen und Ausnahmen, die uns im Folgenden interessieren sollen.
Das Nachtfahrverbot für Lkw in Österreich
Das nächtliche Lkw-Fahrverbot in Österreich hielt bereits 1989 im Land Einzug. Es gilt für alle Lastwagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr.
Ausnahmen stellen folgende Fahrzeuge dar:
- vom Bundesheer genutzte Fahrzeuge
- vom Straßendienst genutzte Fahrzeuge
- mit der grünen L-Tafel als lärmarm markierte Fahrzeuge
Zwar gilt für diese kein generelles Lkw-Nachtfahrverbot in Österreich, aber ganz wie gewohnt können auch sie nicht unterwegs sein: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h gilt auch für diese Lkw.
Generell gibt es jedoch Transporte, die sich nächtliche Ausfälle bzw. Wartezeiten nicht leisten können. Solche sind grundsätzlich von diesem Verbot ausgenommen.
Dazu zählen:
- Transporte leicht verderblicher Lebensmittel wie Milch-, Fleisch- und Fischprodukte sowie auch Obst und Gemüse
- Einsatzwagen zum Erhalt von Straßen bzw. Aufrechthalten des Straßenverkehrs
- der Transport von lebendem Vieh
- Zeitungen und Zeitschriften
Das Wochenendfahrverbot für Lkw in Österreich
Das in Österreich geltende Lkw-Fahrverbot am Wochenende betrifft in der Regel Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Auch kann ein Lastwagen mit Anhänger von diesem Lkw-Fahrverbot in Österreich betroffen sein, wenn das Fahrzeug selbst oder aber der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Generell müssen die Lkw dann samstags in der Zeit von 15 bis 24 Uhr zu Hause bleiben. Das Sonntagsfahrverbot für Lkw in Österreich hat während der Zeit zwischen 0 bis 22 Uhr Bestand.
Auch hier gibt es wieder ähnliche Sonderfälle wie beim nächtlichen Lkw-Fahrverbot in Österreich, die auch während der Sperrzeiten am Wochenende auf den Straßen unterwegs sein dürfen.
Partielles österreichisches Lkw-Fahrverbot
Nun gibt es auch ein Fahrverbot in Österreich, bei dem Lkw generell bestimmten Strecken fernbleiben müssen. So gibt es bspw. in den meisten österreichischen Bundesländern auch ein Lkw-Fahrverbot auf Umgehungs- und Durchgangsstraßen bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
Seit Mitte 2014 gilt zudem ein Fahrverbot in Österreich für Lkw auf der dritten und vierten Spur auf der Autobahn bzw. auf Schnellstraßen. Dies geht zurück auf ein Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, in welchem es darum geht, dass Lkw auf Autobahnen häufiger in Unfälle verwickelt sind als Pkw, und zwar insbesondere auf drei- und vierspurigen Autobahnen.
Darüber hinaus gibt es auch hier teilweise ein Nachtfahrverbot in Österreich für Lkw über 7,5 Tonnen:
- vom 01.05. bis 31.10 gilt ein Verbot an allen Werktagen von 22 bis 5 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 23 bis 5 Uhr
- vom 01.11. bis 30.04. gilt hier ein verlängertes Lkw-Fahrverbot in Österreich, nämlich von 20 bis 4 Uhr unter der Woche sowie samstags, und an Sonn- und Feiertagen von 23 bis 5 Uhr.