Nach einem Unfall herrscht oft zunächst einiges Chaos. Trotzdem sollten Sie dabei nicht vergessen, die Versicherung rechtzeitig über den entstandenen Schaden in Kenntnis zu setzen. Erst dann kann diese mit der Schadensregulierung beginnen.
FAQ: Schadensregulierung
Zunächst einmal müssen vorschriftsgemäß den entstandenen Schaden der Versicherung melden. Sollten Sie auf eine Regulierung durch die gegnerische Versicherung hoffen, sollten Sie diese im Idealfall selbst beantragen. Details zum Ablauf einer Schadensregulierung lesen Sie hier.
Sofern Sie kein Formular von der jeweiligen Versicherung bereitgestellt bekommen, können Sie sich an unserem Muster orientieren, was wir Ihnen hier zur Verfügung gestellt haben.
Normalerweise werden für eine Schadensregulierung etwa vier bis sechs Wochen anberaumt. Es kann jedoch immer zu Verzögerungen kommen, bspw. wenn der Unfallgegner nicht erreichbar ist o. Ä.
Wie sorge ich für eine möglichst reibungslose Schadensregulierung?
Inhalt
Wichtig ist fürs Erste, dass Sie eine schnelle und korrekte Schadensmeldung vollziehen, damit die Unfallregulierung in Gang gesetzt werden kann. Auch wenn Sie bei der gegnerischen Haftpflicht auf eine Unfallschadensregulierung hoffen, sollten Sie diese im Zweifelsfall selbst beantragen.
Dafür können Sie sich an unserem Musterschreiben für die Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall orientieren:
Ihr Vollständiger Name
Ihre Adresse
Ihre Telefonnummer
Name der Versicherung
Ggf. Abteilung und/oder Ansprechpartner
Adresse der Versicherung
Ort, Datum
Betreff: Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall mit Ihrem Kunden
Anspruchsgegner: [Name]
Versicherungsnummer des Anspruchgegners
Kfz-Kennzeichen des Anspruchgegners
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Versicherungsnehmer [Name] erhebe ich nach einem Verkehrsunfall am [Datum] um [Uhrzeit] in [Ort und Straße des Unfalls] Schadensersatzansprüche.
Folgendes trug sich zu:
[Beschreibung des Autounfalls]
Dabei ist an meinem Kfz ein Schaden wie folgt entstanden:
[Auflistung der Beschädigungen]
Demzufolge mache ich die folgenden Kosten geltend:
[detaillierte Auflistung der Kosten]
Anbei finden Sie das Unfallgutachten/den Kostenvoranschlag der Werkstatt [Name der Werkstatt].
Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von [Summe]. Ich möchte Sie darum bitten, mir diese binnen einer Frist von [Anzahl der Tage/Wochen] auf das folgende Konto zu überweisen
[Kontodaten]
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Hierbei sind Sie als Geschädigter verpflichtet, alle wichtigen Informationen bereitzustellen, die zur Schadensregulierung notwendig sind. Genauso müssen Sie die Ursache und den Schadensumfang genau und wahrheitsgemäß angeben. Sollte sich später herausstellen, dass es zu falschen Angaben kam oder bestimmte Informationen bewusst unterschlagen wurden, kann die Schadensregulierung durch die Versicherung eingestellt werden und Sie bekommen womöglich gar keinen Schadensersatz.
Allerdings kann es auch eine Schadensregulierung ohne Versicherung geben – nämlich, wenn Sie sich mit Ihrem Unfallgegner über die Schuldfrage und die Höhe des Schadens einig werden und der Betrag gering genug ist, dass er aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Sinnvoll kann das bspw. sein, wenn der Schädiger seine Schadenfreiheitsklasse beibehalten möchte.
Wie sieht nach einem Unfall bei der Schadensregulierung der Ablauf aus?
Zunächst einmal sollte ein Versicherungsnehmer sich im Falle eines Schadens genau mit den Vertragsbedingungen der Police auseinandersetzen. Diese geben einige Rahmenbedingungen für die Kfz-Schadensregulierung vor. Beispielsweise ist darin in der Regel festgelegt, bis zu welcher Höhe der Schaden übernommen wird. Außerdem ist darin auch festgehalten, gegen welche Schadensarten die Versicherung überhaupt besteht.
Je nach Situation – ob bei Schäden durch die Umwelt oder durch einen Verkehrsunfall – kann die Schadensregulierung unterschiedlich aussehen.
Häufig bringt sie aber folgende Leistungen mit sich:
- Reparaturkosten
- Schmerzensgeld
- Abschleppkosten
- Kosten für den Sachverständigen
- Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
Schadensregulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung
Haben Sie Schuld am Geschehen, dann übernimmt Ihre eigene Haftpflicht jene Beträge, die Sie dem Geschädigten schulden – jedenfalls bis zur vertraglich festgelegten Höhe. Tragen Sie gar keine Schuld, müssen Sie sich mit der gegnerischen Haftpflicht auseinandersetzen.
Dabei müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- So hat in der Regel die Kfz-Versicherung für die Schadensregulierung eine Frist festgesetzt, in der Sie den Schaden melden müssen. Auch diese Frist ist in den Vertragsbedingungen niedergeschrieben. Bei den meisten Policen ist sie mit 14 Tagen festgelegt.
- Hat der Versicherunsgnehmer mit Vorsatz gehandelt, kann es zum Ernstfall kommen und die Versicherung lehnt die Schadensregulierung ab. Nicht selten hat sie bereits bei grober Fahrlässigkeit das Recht, Einschränkungen bzgl. ihrer Leistungen vorzunehmen.
- Der Schaden muss von der Versicherung anerkannt werden – erst dann kann die Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall beginnen. Das geschieht bei größeren Schäden z. B. mithilfe eines Sachverständigen, der ein detailliertes Unfallgutachten erstellt.
Beim letzten Punkt sollten Sie achtgeben: Sind Sie selbst Geschädigter, müssen Sie sich nicht mit dem Sachverständigen der Versicherung zufrieden geben, falls Sie befürchten, dass dieser eher im Interesse der Versicherung handelt und den Schaden etwas niedriger beziffert als womöglich angemessen. Stattdessen können Sie einen unabhängigen Gutachter damit beauftragen, sich den Schaden an Ihrem Fahrzeug anzuschauen.
Dafür sollten Ihnen laut aktueller Rechtsprechung keine Kosten entstehen, da die gegnerische Haftpflicht diese übernehmen muss. Ein solch vereidigter Sachverständiger erstellt dann ein Dokument (das Unfallgutachten), dass als Ausgangspunkt für die Schadensregulierung dient und im Zweifelsfall sogar vor Gericht Bestand hat.
Wenn die Kaskoversicherung die Regulierung des Schadens übernimmt
Die Teilkasko und die Vollkasko übernehmen Schäden, an denen Sie selbst die Schuld tragen bzw. wenn niemand Schuld hat, also das Auto bspw. durch einen Sturm beschädigt wurde.
Grundsätzlich gelten hier nach einem Kfz-Unfall für die Schadensregulierung durch die Kaskoversicherung die gleichen Bedingungen wie bei der durch die Haftpflicht. Jedoch haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch darauf, dass die Police einen von Ihnen bestellten Unfallgutachter bezahlt.
Wie bekomme ich einen Mietwagen?
Zudem haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Versicherung bei der Schadensregulierung Ihnen einen Mietwagen bezahlt. Dabei sollten Sie sich jedoch nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen. Der Preis für den Mietwagen darf nicht in schwindelerregenden Höhen liegen und das von Ihnen vorgeschlagene Fahrzeug darf nicht in einer höheren Fahrzeugklasse liegen als Ihr eigenes.
Sollten Sie nicht unbedingt ein Auto benötigen, können Sie statt eines Mietwagens auch einen Nutzungsausfall geltend machen – bei der Versicherung geltend machen, dass Sie Ihr Auto nicht nutzen können. Dabei zählt jeder Tag, an dem das Auto in der Werkstatt repariert wird.
Wie lange dauert die Schadensregulierung nach einem Unfall?
Zwar ist die Kfz-Versicherung bei der Schadensregulierung auf keine Dauer festgelegt, die der Prozess längstens in Anspruch nehmen sollte. Häufig werden in der Rechtsprechung dafür aber vier bis sechs Wochen als angemessen angesehen. Bei Verzögerungen kann sich diese Frist jedoch verlängern bspw. wenn der Unfallgegner nicht zu erreichen ist oder die Ermittlungen der Polizei ins Stocken geraten.
Damit Sie nicht tatenlos darauf warten müssen, dass die Regulierung von der Versicherung endlich zu Ende gebracht wird, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So manches Mal hat es bereits geholfen, wenn die Geschädigten bei der Assekuranz nach dem Stand fragten.
Alternativ können Sie auch Abschlagszahlungen verlangen. Sollte all dies nicht helfen, kann im Extremfall auch eine Klage Abhilfe verschaffen.