Gerade im Stadtverkehr erfreuen sich Alternativen zum klassischen Pkw großer Beliebtheit. Damit die Fahrt auf einem Mofa, Moped oder Motorroller den gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrssicherheit entspricht, gilt es, verschiedenen Vorschriften zu beachten. Dazu zählt insbesondere die Helmpflicht bei Mofa, Elektroroller und Moped.
Bußgeldkatalog zur Helmpflicht für Mofa und Moped
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahrer trug keinen geeigneten Schutzhelm. | 15 € | |
Kind, das auf dem Kraftrad mitfuhr, trug keinen Schutzhelm. | 60 € | 1 |
Mehrere Kinder, die auf dem Kraftrad mitfuhren, trugen keinen Schutzhelm. | 70 € | 1 |
FAQ: Helmpflicht beim Mofa
Ja, für alle Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h ist der Helm Pflicht.
Bei Leichtmofas, welche über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verfügen.
Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.
Was sagt der Gesetzgeber zur Helmpflicht für Mofa in Deutschland?
Inhalt
In Deutschland wird zwischen unterschiedlichen Modellen bzw. Arten von Kleinkrafträdern unterschieden. Dazu zählen insbesondere:
- Mofa – Fahrrad mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h
- Moped – Motorfahrrad mit einem Hubraum von maximal 50 cm³
- Motorroller bzw. Elektroroller – motorisiertes Zweirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h
Doch sind die Fahrer solcher Fahrzeuge grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen? Welche Vorgaben bei einem Kleinkraftrad – wie einem Mofa – zur Helmpflicht gelten, ergibt sich aus § 21a Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.
Demnach ist eine Einteilung in Mofa, Moped oder Motorroller für die Helmpflicht eigentlich irrelevant. Stattdessen kommt es auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an, die das jeweilige Kraftrad erreicht.
Im Video: Die wichtigsten Infos zur Helmpflicht in Deutschland
Was droht bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht bei Mofa & Co.?
Verstoßen Sie auf dem Mofa oder Moped gegen die Helmpflicht, sieht der Gesetzgeber dafür Sanktionen vor. Gemäß Bußgeldkatalog droht Ihnen in einem solchen Fall ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.
Befördern Sie eine weitere Person auf dem Mofa oder Elektroroller, greift die Helmpflicht auch für diese. Dem Mitfahrer kann bei einem Verstoß also ebenfalls ein Verwarngeld drohen.
Transportieren Sie auf dem Kleinkraftrad Kinder, müssen diese ebenso über einen geeigneten Schutzhelm verfügen. Ist dies nicht der Fall, drohen für diesen Verstoß gegen die Helmpflicht bei Mofa und Moped ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.
Zudem wird dieser Tatbestand in der Probezeit als B-Verstoß gewertet. Haben Sie bereits einen anderen B-Verstoß begangen oder werden Sie ein zweites Mal erwischt, droht somit die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber in einem solchen Fall die Teilnahme an einen Aufbauseminar vor.
Was passiert, wenn ich heute ohne Helm erwischt wurde und morgen schon wieder ohne Helm erwischt werde? Wird die Strafe höher oder bleibt es bei den 15€ und ab wann muss man einen MPU o.Ä. machen?