Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung: Diese Bestimmungen gelten

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Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung werden umgangssprachlich als „durchgezogene Linie“ bezeichnet. Im Gegensatz zur unterbrochenen Linie darf diese nicht überfahren werden. Insbesondere das Überholen bei durchgezogener Linie kann zu einem Bußgeldbescheid führen, der häufig sehr kostspielig ausfällt.

Bußgeldtabelle Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung trotz entsprechendem Verbots10 €
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung beim Überholen trotz entsprechendem Verbots30 €
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung trotz entsprechendem Verbots mit Verursachung eines Unfalls35 €
Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung trotz entsprechendem Verbots und bei unklarer Verkehrslage150 €1
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer250 €21 Monat
… mit Verursachung eines Unfalls300 €21 Monat
Verbotswidrig beim Überholen über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren, obwohl die Verkehrslage unklar war150 €1
…mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer250 €21 Monat
…mit Verursachung eines Unfalls300 €21 Monat
Beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren30 €
…mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer35 €
…mit Verursachung eines Unfalls40 €
Beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren30 €
…mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer35 €
Verbotswidrig links von einer Fahrbahnbegrenzung gehalten10 €
…mit Behinderung15 €
Verbotswidrig links von einer Fahrbahnbegrenzung geparkt15 €
…mit Behinderung25 €
…länger als eine Stunde25 €
…länger als eine Stunde mit Behinderung35 €
Der Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung lag beim Parken bei weniger als drei Metern10 €
…mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer15 €
… länger als drei Stunden20 €
… länger als drei Stunden plus Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer30 €

FAQ: Fahrstreifenbegrenzung

Was ist eine Fahrstreifenbegrenzung?

Die Fahrstreifenbegrenzung grenzt die Fahrspur zum Gegenverkehr oder die Fahrspuren gleicher Richtung voneinander ab.

Was ist eine Fahrbahnbegrenzung?

Die Fahrbahnbegrenzung zeigt den Fahrbahnrand – „das seitliche Ende der Fahrbahn“ – an.

Was bedeutet eine durchgezogene Linie?

Ist eine durchgezogene Linie auf der Straße, dürfen Sie diese nicht überfahren. Sie bedeutet, dass auf dieser Strecke ein Überholverbot gilt.

Video: Die Regeln zur Fahrstreifenbegrenzung

Was ist bei einer durchgezogenen Linie zu beachten? Erfahren Sie es hier im Video.
Was ist bei einer durchgezogenen Linie zu beachten? Erfahren Sie es hier im Video.

Die durchgezogene Linie: Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Die Fahrstreifenbegrenzung – oder durchgezogene Linie – teilt nicht nur Fahrstreifen voneinander ab, sondern untersagt auch das Überfahren des Bereichs, den sie begrenzt.
Die Fahrstreifenbegrenzung – oder durchgezogene Linie – teilt nicht nur Fahrstreifen voneinander ab, sondern untersagt auch das Überfahren des Bereichs, den sie begrenzt.

Neben Verkehrsschildern und -zeichen wird der Straßenverkehr durch Markierungen auf der Fahrbahn geregelt, welche zusätzliche Orientierung bieten. Die offiziell als Zeichen 295 „Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung“ bezeichnete Markierung ist in Anlage 2 des § 41 Absatz 1 StVO zu finden. Die durchgehende Linie kann dahingehend sowohl die einzelnen Fahrstreifen als auch die gesamte Fahrbahn als Randlinie begrenzen.

Woran erkennen Sie eine Fahrstreifenbegrenzung?

Als Fahrstreifenbegrenzung begrenzt die durchgezogene Linie den Teil der Fahrbahn, der für den Gegenverkehr bestimmt ist, oder mehrere Fahrstreifen für den gleich gerichteten Verkehr. Zur Abtrennung des Gegenverkehrs kann sie aus einer Doppellinie bestehen. Sie hat die gleiche Bedeutung wie ein Überholverbot. Fahrzeuge dürfen die Fahrstreifenbegrenzung also nicht überqueren oder teilweise überfahren.

Wollen Sie Ihr Auto auf der Fahrbahn parken, muss gewährleistet sein, dass der Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung mindestens drei Meter beträgt.

Was ist eine Fahrbahnbegrenzung?

In der StVO wird die durchgezogene Linie anhand des Zeichens 295 beschrieben.
In der StVO wird die durchgezogene Linie anhand des Zeichens 295 beschrieben.

Als Fahrbahnbegrenzung kennzeichnet die durchgezogene Linie gemäß StVO den Fahrbahnrand, einen Seitenstreifen oder einen Sonderweg. Im Falle eines befestigten Seitenstreifens müssen landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren. Ist ein Seitenstreifen oder ein Sonderweg vorhanden, darf links von der durchgezogenen Linie nicht geparkt werden.

Fahrbahnbegrenzungen dürfen jedoch überfahren werden, wenn das Befahren des Seitenstreifens durch ein Verkehrszeichen angeordnet wird. Die Linie kann in diesem Fall als Leitlinie – also als unterbrochene Linie – verstanden werden. Ebenfalls möglich ist das Überfahren, wenn sich hinter der durchgezogenen Linie nicht anders erreichbare Parkstände oder Grundstückszufahrten befinden. In einem solchen Fall müssen Sie sicherstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer, die den Sonderstreifen benutzen, nicht behindert oder gefährdet werden.

Bußgeld: Durchgezogene Linie

Der Tatbestand „Überfahren durchgezogene Linie“ umfasst laut StVO sowohl Regelungen zum Überholen als auch zum Halten und Parken.

Wird die durchgezogene Linie überfahren, können ein Bußgeld von bis zu 300 Euro, bis zu zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot folgen. Überfahren Sie eine durchgezogene Linie zum Überholen, obwohl die Verkehrslage unklar war oder eine Behinderung des Gegenverkehrs in Kauf genommen wurde, müssen Sie mit dieser Sanktion rechnen, falls hieraus ein Unfall folgt. Doch auch bei Ausbleiben eines Unfalls riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von mindestens 150 Euro und ein bis zwei Punkte.

Doch auch bereits bei geringeren Verstößen, die mit dem Überfahren einer durchgezogenen Linie einhergehen, etwa beim Linksabbiegen, drohen Bußgelder von bis zu 40 Euro.

Empfindliche Sanktionen im Bußgeldkatalog: Die durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden – auch nicht teilweise.

Wer verbotswidrig links von einer Fahrbahnbegrenzung hält, muss laut Bußgeldkatalog mit einer Sanktion von 10 bis 15 Euro Bußgeld rechnen. Wer an einer solchen Stelle parkt, riskiert ein Bußgeld von 15 bis 35 Euro.

Nicht nur Fahranfänger fragen sich hierbei: „Wie groß muss der Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung sein?“ Das Verkehrsrecht sieht einen Mindestabstand von drei Metern vor. Wird dieser nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von 10 bis 30 Euro.

Während der Probezeit führt ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Fahrstreifenbegrenzung bereits zu deren Verlängerung um zwei weitere Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars: Es handelt es sich um einen A-Verstoß. Er ist vergleichbar mit dem Missachten eines Überholverbotsschildes.

Als A-Verstoß wird beispielsweise auch das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit um mindestens 21 km/h oder auch ein Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze während der Probezeit angesehen. Nach drei A-Verstößen wird der Führerschein entzogen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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