Das Autokennzeichen – offiziell Kraftfahrzeugkennzeichen – wird jedem zugelassenen Kraftfahrzeug von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugeteilt und dient der eindeutigen Identifizierung des Fahrzeughalters. Um diesem ein Auto klar zuordnen zu können, besteht das Autokennzeichen aus einer individuellen Abfolge von Buchstaben und Ziffern.
Bußgeldtabelle Autokennzeichen
Tatbestand | Bußgeld in € | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Das Autokennzeichen ist schlecht lesbar | 5 | |
Die Prüfplakette bzw. die Prüfmarke ist verdeckt oder verschmutzt | 5 | |
Das vordere oder das hintere Autokennzeichen entspricht jeweils nicht den Vorschriften | 10 | |
Die amtlichen Kennzeichen befinden sich nicht in ordnungsgemäßem Zustand | 10 | |
Die Kennzeichenbeleuchtung entspricht nicht den Vorschriften | 10 | |
Das amtliche Kennzeichen fehlt | 60 | |
Das amtliche Kennzeichen wurde mit Folie, Glas oder anderen Abdeckungen ähnlicher Art versehen | 65 | |
Sie sind ohne die benötigte Bescheinigung mit einem zulassungsfreien Fahrzeug auf einer öffentlicher Straße gefahren | 10 | |
Sie sind ohne Kennzeichen mit einem zulassungsfreien Fahrzeug auf einer öffentlicher Straße gefahren | 40 | |
Sie sind ohne Versicherungskennzeichen mit einem zulassungsfreien Fahrzeug auf einer öffentlicher Straße gefahren | 40 | |
Sie sind ohne hinteres Kennzeichen an einem zulassungsfreien Anhänger auf einer öffentlichen Straße gefahren | 60 | |
Das Kennzeichen eines zulassungsfreien Anhängers wurde mit Folie, Glas oder anderen Abdeckungen ähnlicher Art versehen | 65 | |
Sie haben ein zulassungsfreies Fahrzeug in Betrieb gesetzt, ohne die dafür benötigte EG-Typgenehmigung bzw. Einzelgenehmigung zu besitzen | 70 | 1 |
Sie haben es versäumt, eine Bescheinigung über das Versicherungszeichen mitzuführen | 10 | |
Sie konnten auf Verlangen einer zuständigen Person keine Bescheinigung über das Versicherungszeichen vorlegen | 10 | |
Ihr Versicherungskennzeichen entsprach nicht den Vorschriften, aber Sie haben das zugehörige Fahrzeug dennoch in Betrieb genommen | 10 |
Bußgeldrechner: Autokennzeichen und Tuning
FAQ: Autokennzeichen
Ja, alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr fahren, müssen in Deutschland ein Kennzeichen besitzen.
Ja, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) legt fest, wie ein Kennzeichen aussehen muss und welche Merkmale die verschiedenen Arten besitzen.
Ja, es werden 60 Euro fällig, wenn das Kennzeichen fehlt. Bußgelder fallen beispielsweise auch dann an, wenn das Kennzeichen nicht lesbar ist oder die Prüfplakette fehlt.
Weitere Informationen zu Autokennzeichen & Co.
Im Video erklärt: Kennzeichenverstoß und Kennzeichenmissbrauch
KFZ-Kennzeichen in Deutschland – Standard- und Sonderkennzeichen
Inhalt
Autoschilder, Kfz-Schilder, Autonummern: Für die Kennzeichen an Fahrzeugen existieren viele Begrifflichkeiten. Während in anderen europäischen Ländern kein gesonderter Begriff für das Autokennzeichen existiert, wird im deutschen Sprachgebrauch zwischen Kennzeichen und Kennzeichenschild unterschieden. Das Kennzeichen selbst, das heute auch offiziell genau so heißt, wurde früher als Amtliches Kennzeichen oder Polizeiliches Kennzeichen bezeichnet. Das Kennzeichenschild am Auto wird gemeinhin schlicht als Nummernschild bezeichnet.
Man unterscheidet zwischen Standard- und Sonderkennzeichen. Letztere können nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden. Welche verschiedenen Arten von Autokennzeichen es in Deutschland gibt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Kennzeichen-Art | Funktion |
---|---|
Ausfuhrkennzeichen | Für Überführungen aus Deutschland in das EU- und Nicht-EU-Ausland |
Diplomatenkennzeichen | Für Vertreter von Staaten und internationalen Organisationen |
E-Kennzeichen | Für Elektrofahrzeuge |
Grünes Kennzeichen | Für steuerbefreite Fahrzeuge, die an staatlich geförderte Zwecke gebunden sind |
H-Kennzeichen | Für Oldtimer |
Kurzzeitkennzeichen | Für Überführungen innerhalb Deutschlands und in das EU-Ausland, einmalige Probe- und Prüffahrten, gewerbliche Fahrzeuge |
Rotes Kennzeichen | Für Probe- und Zulassungsfahrten durch Händler und Werkstätten |
Saisonkennzeichen | Für bestimmte Zeitspannen im Jahr |
Tageskennzeichen | Für kurzzeitige Zulassungen z. B. für eine Probefahrt oder eine Überführung |
Überführungskennzeichen | Für Überführungsfahrten innerhalb und außerhalb Deutschlands |
Wechselkennzeichen | Für zwei Fahrzeuge der gleichen EG-Fahrzeugklasse, darf jeweils nur an einem Fahrzeug geführt werden |
Wunschkennzeichen | Kennzeichen, bei dem eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination reserviert werden kann |
Kombinationen einzelner Typen von Autokennzeichen sind durchaus möglich: So kann beispielsweise das E-Kennzeichen mit dem grünen Kennzeichen oder das H-Kennzeichen mit dem Wechselkennzeichen kombiniert werden. Dementsprechend sind auch bestimmte Kombinationen ausgeschlossen: Ein Tageskennzeichen kann etwa nicht mit einem Wechselkennzeichen kombiniert werden.
Aufbau der deutschen Kennzeichen
Welche Kennzeichen-Richtlinien gelten, ist für deutsche Autokennzeichen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Jedes Kennzeichen enthält zwei Bestandteile:
- Das Unterscheidungszeichen steht für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und besteht aus ein bis drei Buchstaben
- Die Erkennungsnummer bezieht sich auf das einzelne Fahrzeug und besteht aus ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern
Möglich sind bei einem Autokennzeichen gemäß § 8 FZV nur Buchstaben- und Ziffernkombinationen, die keinen Anstoß erregen:
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Das Verbot einzelner Kombinationen ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, jedoch gibt es auch Autokennzeichen, die in ganz Deutschland verboten sind. Hauptsächlich beziehen sich diese Verbote auf Abkürzungen, die aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen oder diesen glorifizieren: So stehen etwa SS und HJ ebenso wenig für automatisch generierte Kennzeichen oder Wunschkennzeichen zur Verfügung wie 88 oder HH als Abkürzung für „Heil Hitler“. In Köln beispielsweise darf die Erkennungsnummer bei einem Auto nicht mit dem alleinigen Buchstaben „Z“ beginnen – in Kombination mit dem Unterscheidungszeichen ergäbe sich die Abkürzung „KZ“.
Für Fahrzeuge, die beispielsweise in Betrieb der Bundesministerien, der Bundespolizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerks stehen, gibt es besondere Nummernschilder. Diese unterscheiden sich von den normalen Kennzeichen darin, dass ihr Unterscheidungszeichen nicht einer Stadt oder einem Landkreis zugeordnet ist und ihre Erkennungsnummer nur aus Zahlen besteht. Ein Kennzeichen für ein Auto der Bundeswehr ist dementsprechend etwa nach dem Schema Y – 345678 aufgebaut.
Unterschiede zwischen vorderem und hinterem Kennzeichen
Der Unterschied zwischen dem vorderen und dem hinteren Autokennzeichen liegt in den auf ihnen angebrachten Plaketten. Diese befinden sich stets zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer.
Beide Kennzeichen weisen die Zulassungsplakette auf, die das Bundesland und die Zulassungsstelle zeigt. Auf dem hinteren Kennzeichen ist zudem die HU-Plakette angebracht, die das Datum der nächsten Hauptuntersuchung anzeigt.
Bis zum Jahr 2010 war die Abgasuntersuchung kein Teil der Hauptuntersuchung, weswegen separate Plaketten ausgegeben wurden. Seit der Zusammenlegung der beiden Untersuchungen gibt es die sechseckige AU-Plakette, die auf dem vorderen Kennzeichen angebracht war, nicht mehr.
Um das Fahrzeug eindeutig identifizieren zu können und um die Sichtbarkeit der Plaketten zu gewährleisten, darf das hintere Autokennzeichen zu keiner Zeit verdeckt sein. Weiterhin ist eine Beleuchtung vorgeschrieben.
Äußere Form der Autokennzeichen
Anders als die Beschriftung selbst bieten Form und Material des Kennzeichenschildes keinen Gestaltungsspielraum. So muss das Autokennzeichen eine schwarze Beschriftung auf weißem, schwarz gerandetem Grund aufweisen.
Das Maß des einzeiligen Pkw-Kennzeichens darf höchstens 520 mm x 110 mm betragen – für Lkw-oder Kraftrad-Kennzeichen gelten entsprechend andere Vorgaben. Maßgeblich ist hier die von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgegebene DIN-Norm.
Auch Schriftart und -größe und Abstände sind in Anlage 4 zur FZV geregelt und sind in der folgenden Grafik, durch ein EU-Kennzeichen verdeutlicht, dargestellt:
Kennzeichenschilder dürfen weiterhin nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein. Sie dürfen nicht mit Glas, Folien oder anderen nicht genehmigten Abdeckungen versehen werden. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein. Ausnahmeregelungen gelten auch hier nur für besondere Kennzeichen – so dürfen die Kennzeichen von Bundeswehrfahrzeugen etwa nicht reflektieren.
Obwohl ich schon mitbekommen habe, dass jedes Auto ein individuelles Nummernschild hat, dachte ich immer, dass die vorn und hinten identisch sind. Gut zu wissen, dass der Unterschied zwischen dem vorderen und dem hinteren Autokennzeichen in den auf ihnen angebrachten Plaketten liegt. Ich werde beim nächsten Mal genauer darauf achten.