Die Kultur der Autorennen hat sich von den USA aus auch in Europa ausgebreitet. Oft genug wird eine solche Wettfahrt weder angemeldet noch genügend abgesichert, was zu furchtbaren Konsequenzen für die Teilnehmer und auch Unbeteiligten führen kann: Immer wieder beweisen schwere bis tödliche Unfälle bei illegalen Autowettrennen, in welch große Gefahr die Allgemeinheit dabei gerät.
Bußgeldkatalog für illegale Autorennen
Tatbestand | Punkte in Flensburg | Strafe |
---|---|---|
Veranstaltung eines bzw. Teilnahme an einem illegalen Autorennen | 3 | Haftstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis |
... mit Gefährdung | 3 | Haftstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie Entzug der Fahrerlaubnis |
... mit Personenschaden | 3 | Haftstrafe zwischen 5 Monaten und 10 Jahren sowie Entzug der Fahrerlaubnis |
Bußgeldrechner zu illegalen Autorennen
FAQ: Illegale Autorennen
Dafür kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe ausgesprochen werden. Zudem werden drei Punkte in Flensburg vermerkt und die Fahrerlaubnis entzogen.
Für die Teilnahme an und Veranstaltung von illegalen Autorennen werden dieselben Sanktionen fällig. In dieser Tabelle können Sie die Strafen nachlesen.
Kommt ein Mensch dabei zu Schaden, kann eine Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, ausgesprochen werden.
Geschichte der (illegalen) Autorennen
Inhalt
Ursprung der Streetracing-Szene ist vermutlich ein Rennfahrer namens Erwin George „Canonball“ Baker, der in seinem Leben mehrere Geschwindigkeitsrekorde auf der Straße aufstellte. Bspw. fuhr er 1914 in elf Tagen mit dem Motorrad von der West- an die Ostküste, was ihm von der New Yorker Presse den Spitznamen „Canonball“ (dt.: Kanonenkugel) einbrachte. Darauf geht auch die Bezeichnung „Cannonball-Rennen“ zurück, die quasi ein Synonym für illegale Autorennen ist, welche quer durch die USA verlaufen.
In den folgenden Jahren wurde es bei den Jugendlichen in US-Amerika zur Mode, ihre Autos zu frisieren und damit illegale Rennen zu fahren. Zwar wurden diese dann vermehrt legalisiert und auf dafür passende Strecken fernab der Zivilisation gefahren. Illegale Autorennen waren damit dennoch nicht ausgestorben.
In den letzten Jahren erfuhren illegale Autorennen stetig zweifelhafter Berühmtheit, da sie immer wieder Unbeteiligte stark verletzten oder gar töteten.
Gefährliches Hobby – Illegale Straßenrennen und ihre Konsequenzen
Ein illegales Autorennen steht für die Teilnehmer sicherlich für Freiheit, Rebellion und Spaß. Dabei werden die Folgen, die damit einhergehen können, gern verdrängt. Die größte Gefahr dabei: schwere Unfälle, bei denen nicht nur Teilnehmer, sondern auch Unbeteiligte verletzt werden.
Während in den USA gewöhnlicherweise ein illegales Rennen auf abgelegenen Industriestraßen stattfindet (hier geht es meist darum, dass zwei Autos aus dem Stehen eine Viertelmeile in der höchstmöglichen Geschwindigkeit zurücklegen), ist in europäischen Ländern in Sachen illegale Autorennen das oben beschriebene Speedrunning für die Teilnehmer insbesondere in der Innenstadt reizvoll.
Zwar sind Fälle von Verletzten und Unbeteiligten selten, treten aber dennoch auch in Deutschland immer wieder auf:
- 2001 starb in Köln der Sohn des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt, als er an einer roten Ampel wartete. Zwei aufgetunte Autos lieferten sich dort gerade ein illegales Straßenrennen, rasten auf einer Kreuzung in ein anderes Auto und schleuderten es in die an der Ampel wartenden Menschenmenge.
- 2002 starb ein Zehnjähriger, als er von einem außer Kontrolle geratenen BMW erfasst wurde, als dieser sich gerade ein Rennen mit einem anderen Fahrer lieferte.
- Auf der B7 bei Wuppertal gab es innerhalb von eineinhalb Jahren mehrere illegale Autorennen, die zu drei Unfällen mit Schwerverletzten führten.
- 2016 starb ein unbeteiligter Autofahrer, als zwei Raser über den Kurfürstendamm in Berlin preschten und dabei einen Unfall verursachten.
- Auch 2017 forderte in Mönchengladbach das illegale Autorennen ein Todesopfer: einen Unbeteiligten. Der 28-Jährige Teilnehmer hatte die Kontrolle über das Fahrzeug verloren.
Illegale Autorennen: Welche Strafe kommt auf Teilnehmer und Veranstalter zu?
Zunächst einmal bedürfen solche Rennfahrten grundsätzlich einer Erlaubnis.
Die Rahmenbedingungen für Veranstaltungen, die diese Erlaubnis benötigen, sind im Paragraf 29 „Übermäßige Straßennutzung“ der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten.
Der entsprechende Paragraf definiert, wie eine übermäßige Straßennutzung aussieht und benennt dabei ausdrücklich auch Autorennen:
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Obwohl eine Erlaubnis eingeholt werden könnte, sorgen, wie oben aufgeführt, illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen immer wieder für schreckliche Unglücke. Aufgrund solcher Vorkommnisse kam es 2017 schließlich zu einer Verschärfung hinsichtlich der Strafe, die auf illegale Autorennen steht.
Diese ist in Paragraf 315d „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ des Strafgesetzbuches (StGB) festgesetzt und unterscheidet in der Härte der Strafe nicht zwischen Teilnehmer und Veranstalter.
Als Teilnehmer gelten übrigens auch Beifahrer und Insassen anderer Kfz, die das Rennen unterstützen. Dabei ist grundsätzlich eine mehrjährige Freiheitsstrafe möglich – dies hängt jedoch vor allem von der Schwere des Vergehens ab:
- Erwischt die Polizei Teilnehmer oder Veranstalter von illegalen Autorennen, drohen mindestens eine Geldstrafe und womöglich sogar bis zu zwei Jahre Haft. Nach Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bekommt der Teilnehmer darüber hinaus einen Bußgeldbescheid, der drei Punkte in Flensburg verhängt.
- Sollte es dabei zur Gefährdung von anderen Menschen oder von fremden Sachen mit bedeutendem Wert kommen, kann die Haftstrafe bis zu fünf Jahre betragen (oder Geldstrafe).
- Kommt es zu einem Unfall bei der Wettfahrt, bei der Menschen verletzt oder getötet wurden, kann die Freiheitsstrafe sich auf bis zu zehn Jahren belaufen.
Zahlt die Versicherung für Schäden, die bei Autorennen entstanden?
Kommt es bei einem Autorennen zu einem Crash ohne Personenschaden, geht es für die Betroffenen in der Regel zuerst um die Frage: „Wer kommt für die Schäden an meinem Kfz auf?“ Viele zählen dabei auf ihre Kfz-Versicherung, entweder auf die Haftpflicht des Unfallgegners oder auf die eigene Vollkasko.
Dabei muss es sich nicht einmal um illegale Autorennen drehen: Auch wer auf einer offiziellen Rennstrecke seine Runden dreht, muss sich unter Umständen mit dieser Frage beschäftigen. Dabei ist es jedoch für die Kfz-Versicherung unerheblich, ob für die Wettfahrt eine Erlaubnis vorlag oder nicht. Die Kfz-Haftpflicht schließt in der Regel Schäden durch Autorennen aus ihren Leistungen aus. Das gleiche gilt üblicherweise für die Vollkasko.
Um ganz sicher zu gehen, müssen Betroffene einen Blick in den entsprechenden Versicherungsvertrag werfen, in dem alle Leistungen und Ausschlüsse aufgelistet sind.